Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine §. 352. Derowegen muß er nie grösern §. 353. Dem allem ungeachtet können doch Weg
Allgemeine §. 352. Derowegen muß er nie groͤſern §. 353. Dem allem ungeachtet koͤnnen doch Weg
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Allgemeine
§. 352. Derowegen muß er nie groͤſern
Aufwand machen, als er ertragen kann, er
muß nicht einmal den ganzen Ertrag ſeiner
Handlung verzehren, geſchweige das Kapi-
tal angreifen. Wann er ungluͤcklich iſt, ſo
ſoll er ſich nicht durch Geldlehnen zu helfen
ſuchen, ſondern ſich lieber einſchraͤnken. Er
ſoll ſein Vermoͤgen durch Haſardhandel nie
aufs Spiel ſezen, vorſichtig zu Werke gehen,
und ſich durch groſen Gewinn nie verleiten
laſſen, ſich mit verdaͤchtigen Handelshaͤuſern
in Geſchaͤft zu geben, u. ſ. w. Endlich ſoll
er mit hoͤchſtem Fleiſe buchhalten, damit er
beſtaͤndig den wahren Zuſtand ſeiner Caſſe,
und ſeiner Handlung wiſſe: Theils ob es mit
ihm hinter ſich oder vor ſich gehe, theils auch
damit er ſich nicht in Geſchaͤfte einlaſſe, die
ſein Vermoͤgen uͤberſteigen.
§. 353. Dem allem ungeachtet koͤnnen doch
Ungluͤcksfaͤlle zuſammen treffen, die man
nicht vorher vermuthen, und ſich nicht davor
huͤten koͤnnen. Wenn daher ein Kaufmann
ſieht, daß er nicht mehr bezahlen kann, ſo
ſoll er erſtlich bedenken, daß ein jeder anderer
Weg
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