Kaufleuten nothwendig. Denn der Wechsel- handel geht allein auf Credit; und wenn man Waaren an jemand versenden soll, welche nicht eh, als bis nach völliger Lieferung be- zahlt werden, so muß man allein auf den Cre- dit eines solchen Mannes den Werth der Waaren wagen. Ohne Credit kann ein Han- delsmann bei all seinem Gelde nichts aus- richten, derowegen muß er denselben mit höchstem Fleise zu handhaben suchen.
§. 350. Dieses geschieht wenn ein Kauf- mann wenig Staat und Aufwand macht, ein frommes bürgerliches Leben führt, gute Ge- schäfte thut, scharf accordirt, und promt be- zahlt, überhaupt, wenn er nie jemand ver- vortheilet, auch dann, wann ers ungestraft thun könnte.
§. 351. Bei der Handlung ist kein gefähr- licherer Zufall, als wenn der Kaufmann aus- tritt, zu bezahlen aufhört, Banquerot macht, und fallirt. Er wird nicht nur allein dadurch selbst zu Grunde gerichtet, sondern er bringt andere mit sich ins Unglück. Dieses zu ver- meiden, soll des Kaufmannes höchster Zweck seyn.
§. 352.
Handlungshaushaltung
Kaufleuten nothwendig. Denn der Wechſel- handel geht allein auf Credit; und wenn man Waaren an jemand verſenden ſoll, welche nicht eh, als bis nach voͤlliger Lieferung be- zahlt werden, ſo muß man allein auf den Cre- dit eines ſolchen Mannes den Werth der Waaren wagen. Ohne Credit kann ein Han- delsmann bei all ſeinem Gelde nichts aus- richten, derowegen muß er denſelben mit hoͤchſtem Fleiſe zu handhaben ſuchen.
§. 350. Dieſes geſchieht wenn ein Kauf- mann wenig Staat und Aufwand macht, ein frommes buͤrgerliches Leben fuͤhrt, gute Ge- ſchaͤfte thut, ſcharf accordirt, und promt be- zahlt, uͤberhaupt, wenn er nie jemand ver- vortheilet, auch dann, wann ers ungeſtraft thun koͤnnte.
§. 351. Bei der Handlung iſt kein gefaͤhr- licherer Zufall, als wenn der Kaufmann aus- tritt, zu bezahlen aufhoͤrt, Banquerot macht, und fallirt. Er wird nicht nur allein dadurch ſelbſt zu Grunde gerichtet, ſondern er bringt andere mit ſich ins Ungluͤck. Dieſes zu ver- meiden, ſoll des Kaufmannes hoͤchſter Zweck ſeyn.
§. 352.
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Handlungshaushaltung
Kaufleuten nothwendig. Denn der Wechſel-
handel geht allein auf Credit; und wenn man
Waaren an jemand verſenden ſoll, welche
nicht eh, als bis nach voͤlliger Lieferung be-
zahlt werden, ſo muß man allein auf den Cre-
dit eines ſolchen Mannes den Werth der
Waaren wagen. Ohne Credit kann ein Han-
delsmann bei all ſeinem Gelde nichts aus-
richten, derowegen muß er denſelben mit
hoͤchſtem Fleiſe zu handhaben ſuchen.
§. 350. Dieſes geſchieht wenn ein Kauf-
mann wenig Staat und Aufwand macht, ein
frommes buͤrgerliches Leben fuͤhrt, gute Ge-
ſchaͤfte thut, ſcharf accordirt, und promt be-
zahlt, uͤberhaupt, wenn er nie jemand ver-
vortheilet, auch dann, wann ers ungeſtraft
thun koͤnnte.
§. 351. Bei der Handlung iſt kein gefaͤhr-
licherer Zufall, als wenn der Kaufmann aus-
tritt, zu bezahlen aufhoͤrt, Banquerot macht,
und fallirt. Er wird nicht nur allein dadurch
ſelbſt zu Grunde gerichtet, ſondern er bringt
andere mit ſich ins Ungluͤck. Dieſes zu ver-
meiden, ſoll des Kaufmannes hoͤchſter Zweck
ſeyn.
§. 352.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/193>, abgerufen am 08.07.2024.
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