§. 345. Assekurationsgeschäfte sind für ei- nen mittelmäsigen Kaufmann völlig unerlaubt, ja es sollten niemals, auch die reichsten Ka- pitalisten nicht, Assüradeurs werden. Es ist gar leicht möglich, daß durch ein paar auf einander folgende Unglücksfälle der reichste Mann zum Bettler wird. Das nüzlichste wäre, wenn der Staat grose Assekurations- banken anlegte, oder wenn die anderen öffent- lichen Cassen sich diesem Geschäfte unterzögen.
§. 346. Auch die Wechselgeschäfte sind für einen anfangenden Kaufmann bedenklich: denn es laufen sehr viele Wechselbriefe in der Handlung um, aber nicht alle sind sicher: sehr leicht kann man einmal Wechselbriefe von grosen Summen in Händen haben, de- ren Aussteller nicht mehr bezahlen können, man will damit bezahlen, und sie werden protestirt, und doch hat man sein gutes Geld dafür ausgegeben, und so wird man leicht zu Grunde gerichtet.
§. 347. Wer mit Wechselgeschäften um- gehen will, der muß nicht allein alles wohl verstehen, was zu diesem Handel gehört, son-
dern
Handlungshaushaltung
§. 345. Aſſekurationsgeſchaͤfte ſind fuͤr ei- nen mittelmaͤſigen Kaufmann voͤllig unerlaubt, ja es ſollten niemals, auch die reichſten Ka- pitaliſten nicht, Aſſuͤradeurs werden. Es iſt gar leicht moͤglich, daß durch ein paar auf einander folgende Ungluͤcksfaͤlle der reichſte Mann zum Bettler wird. Das nuͤzlichſte waͤre, wenn der Staat groſe Aſſekurations- banken anlegte, oder wenn die anderen oͤffent- lichen Caſſen ſich dieſem Geſchaͤfte unterzoͤgen.
§. 346. Auch die Wechſelgeſchaͤfte ſind fuͤr einen anfangenden Kaufmann bedenklich: denn es laufen ſehr viele Wechſelbriefe in der Handlung um, aber nicht alle ſind ſicher: ſehr leicht kann man einmal Wechſelbriefe von groſen Summen in Haͤnden haben, de- ren Ausſteller nicht mehr bezahlen koͤnnen, man will damit bezahlen, und ſie werden proteſtirt, und doch hat man ſein gutes Geld dafuͤr ausgegeben, und ſo wird man leicht zu Grunde gerichtet.
§. 347. Wer mit Wechſelgeſchaͤften um- gehen will, der muß nicht allein alles wohl verſtehen, was zu dieſem Handel gehoͤrt, ſon-
dern
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Handlungshaushaltung
§. 345. Aſſekurationsgeſchaͤfte ſind fuͤr ei-
nen mittelmaͤſigen Kaufmann voͤllig unerlaubt,
ja es ſollten niemals, auch die reichſten Ka-
pitaliſten nicht, Aſſuͤradeurs werden. Es iſt
gar leicht moͤglich, daß durch ein paar auf
einander folgende Ungluͤcksfaͤlle der reichſte
Mann zum Bettler wird. Das nuͤzlichſte
waͤre, wenn der Staat groſe Aſſekurations-
banken anlegte, oder wenn die anderen oͤffent-
lichen Caſſen ſich dieſem Geſchaͤfte unterzoͤgen.
§. 346. Auch die Wechſelgeſchaͤfte ſind fuͤr
einen anfangenden Kaufmann bedenklich:
denn es laufen ſehr viele Wechſelbriefe in der
Handlung um, aber nicht alle ſind ſicher:
ſehr leicht kann man einmal Wechſelbriefe
von groſen Summen in Haͤnden haben, de-
ren Ausſteller nicht mehr bezahlen koͤnnen,
man will damit bezahlen, und ſie werden
proteſtirt, und doch hat man ſein gutes Geld
dafuͤr ausgegeben, und ſo wird man leicht
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/191>, abgerufen am 01.08.2024.
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