Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungshaushaltung sten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, undendlich mit kaufmännischen Reisen beschließt; izt hat er sich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun soll er sie aber auch errichten. §. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- §. 327. Die Courtage, welche er bekommt, auf L
Handlungshaushaltung ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, undendlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt; izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten. §. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- §. 327. Die Courtage, welche er bekommt, auf L
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Handlungshaushaltung
ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt;
izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten.
§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind
bei der Handlung: baares Geld. Geſezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder
Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden;
zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da-
bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo
ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ-
berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten.
§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug
ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da
ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit
ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas
braucht, das er ohne Nachtheil ſeines Am-
tes verkaufen kann, ſo ſoll er dieſe Waare
auf
L
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