sten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und endlich mit kaufmännischen Reisen beschließt; izt hat er sich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun soll er sie aber auch errichten.
§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- quelle gehören Erwerbungsmittel, diese sind bei der Handlung: baares Geld. Gesezt aber, der junge Handelsmann habe kein Geld, so kann er entweder suchen Makler, oder Commissionair oder Krämer zu werden; zum ersten gehört nur ein rechtschaffener, red- licher Charakter, der ihn in Credit sezt, da- bei aber auch ein starker Handelsort, wo man Makler gebrauchen kann; ist dieses, so soll er mit aller Thätigkeit, Fleis und unü- berwindlicher Treue sein Geschäft ausrichten.
§. 327. Die Courtage, welche er bekommt, soll ihm zu seiner eigenen Haushaltung genug seyn; wo es aber die Geseze erlauben, da soll er einen kleinen Spekulationshandel da- bei treiben, das ist: wenn er Gelegenheit sieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas braucht, das er ohne Nachtheil seines Am- tes verkaufen kann, so soll er diese Waare
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Handlungshaushaltung
ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt; izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten.
§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind bei der Handlung: baares Geld. Geſezt aber, der junge Handelsmann habe kein Geld, ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden; zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red- licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da- bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ- berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten.
§. 327. Die Courtage, welche er bekommt, ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da- bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas braucht, das er ohne Nachtheil ſeines Am- tes verkaufen kann, ſo ſoll er dieſe Waare
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Handlungshaushaltung
ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt;
izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten.
§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind
bei der Handlung: baares Geld. Geſezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder
Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden;
zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da-
bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo
ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ-
berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten.
§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug
ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da
ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/181>, abgerufen am 01.08.2024.
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