Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungswissenschaft §. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann §. 307. Es gibt noch verschiedene Gewer- §. 308. Die Versendung zu Wasser ge- gütern K 4
Handlungswiſſenſchaft §. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann §. 307. Es gibt noch verſchiedene Gewer- §. 308. Die Verſendung zu Waſſer ge- guͤtern K 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0171" n="151"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Handlungswiſſenſchaft</hi> </fw><lb/> <p>§. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann<lb/> ſelbige verkaufen. Wenn nun gute Hofnung<lb/> zum Gewinne iſt, ſo wird ihm ſeine Aktie<lb/> theurer bezahlt, als wenn mann Verluſt be-<lb/> fuͤrchtet. Daher entſteht der Aktienhandel,<lb/> und das Steigen und Fallen derſelben. Die<lb/> verſchiedenen Gattungen des Compagniehan-<lb/> dels bringe ich unter die neunte Klaſſe der<lb/> Tauſchgewerbe.</p><lb/> <p>§. 307. Es gibt noch verſchiedene Gewer-<lb/> be, deren jedes fuͤr ſich beſteht, die aber theils<lb/> zu Erleichterung, theils auch zu Befoͤrderung<lb/> der Tauſchgewerbe eingerichtet ſind. Ein<lb/> ſolches Hilfsgeſchaͤft entſteht aus der Hand-<lb/> lung, und kann ohne dieſelbe nicht ſeyn.<lb/> Die Verſendung oder Verſezung der Guͤter<lb/> von einem Orte an den andern (der Trans-<lb/> port) geſchieht zu Lande und zu Waſſer. Die<lb/> Verſendung zu Lande heißt man <hi rendition="#fr">das Fuhr-<lb/> werk;</hi> dieſes bring ich zur erſten Klaſſe <hi rendition="#fr">der<lb/> Hilfsgeſchaͤfte der Handlung.</hi></p><lb/> <p>§. 308. Die Verſendung zu Waſſer ge-<lb/> ſchieht mit Schiffen; dieſes betraͤchtliche Hilfs-<lb/> geſchaͤft, in ſo weit es ſich mit Kaufmanns-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">K 4</fw><fw place="bottom" type="catch">guͤtern</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [151/0171]
Handlungswiſſenſchaft
§. 306. Der Jnnhaber einer Aktie kann
ſelbige verkaufen. Wenn nun gute Hofnung
zum Gewinne iſt, ſo wird ihm ſeine Aktie
theurer bezahlt, als wenn mann Verluſt be-
fuͤrchtet. Daher entſteht der Aktienhandel,
und das Steigen und Fallen derſelben. Die
verſchiedenen Gattungen des Compagniehan-
dels bringe ich unter die neunte Klaſſe der
Tauſchgewerbe.
§. 307. Es gibt noch verſchiedene Gewer-
be, deren jedes fuͤr ſich beſteht, die aber theils
zu Erleichterung, theils auch zu Befoͤrderung
der Tauſchgewerbe eingerichtet ſind. Ein
ſolches Hilfsgeſchaͤft entſteht aus der Hand-
lung, und kann ohne dieſelbe nicht ſeyn.
Die Verſendung oder Verſezung der Guͤter
von einem Orte an den andern (der Trans-
port) geſchieht zu Lande und zu Waſſer. Die
Verſendung zu Lande heißt man das Fuhr-
werk; dieſes bring ich zur erſten Klaſſe der
Hilfsgeſchaͤfte der Handlung.
§. 308. Die Verſendung zu Waſſer ge-
ſchieht mit Schiffen; dieſes betraͤchtliche Hilfs-
geſchaͤft, in ſo weit es ſich mit Kaufmanns-
guͤtern
K 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |