Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungswirthschaft säze angeben, wornach die Gewerbe jederKlasse, und dann auch des Ganzen einge- richtet werden müssen. §. 270. Die bestimmte Erkänntniß jeder §. 271. Die fruchtbare Quelle der Er- Allgemeine Handlungswissenschaft. a) Geschichte des Tausches. §. 272. Wann im ersten Alter der Mensch- der J 3
Handlungswirthſchaft ſaͤze angeben, wornach die Gewerbe jederKlaſſe, und dann auch des Ganzen einge- richtet werden muͤſſen. §. 270. Die beſtimmte Erkaͤnntniß jeder §. 271. Die fruchtbare Quelle der Er- Allgemeine Handlungswiſſenſchaft. a) Geſchichte des Tauſches. §. 272. Wann im erſten Alter der Menſch- der J 3
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Handlungswirthſchaft
ſaͤze angeben, wornach die Gewerbe jeder
Klaſſe, und dann auch des Ganzen einge-
richtet werden muͤſſen.
§. 270. Die beſtimmte Erkaͤnntniß jeder
Klaſſe des Tauſchgewerbes, und die Grund-
ſaͤze derſelben, machen den erſten Abſchnitt
der Handlungswirthſchaft aus: ich nenne
denſelben die Handlungswiſſenſchaft. Die
Grundſaͤze des ganzen Gewerbes aber, wie
jeder Kaufmann mit ſeinem gewonnenen Er-
trage und reinen Ertrage zu Werke gehen muͤſ-
ſe, ordne ich in den zweiten Abſchnitt der
Handlungshaushaltung.
§. 271. Die fruchtbare Quelle der Er-
kaͤnntniſſen und daraus gefloſſener Grund-
ſaͤzen iſt die Erfahrung, die Quelle der Er-
fahrung iſt die Geſchichte.
Allgemeine Handlungswiſſenſchaft.
a) Geſchichte des Tauſches.
§. 272. Wann im erſten Alter der Menſch-
heit einem Hausvatter ein Befriedigungsmit-
tel fehlte, das er nicht ſelber erwerben konn-
te: ſahe aber, daß es ein anderer uͤberfluͤſſig
hatte, ſo ſprach er denſelben darum an. Als
der
J 3
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