verwenden, er soll sie alle zu Grundsäzen um- schaffen, sie durch Fleis und Erfahrung un- endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr- heiten machen, und dann soll er selbige auf die beßte Weise seinem Publikum mittheilen, selbiges verbessern und vermehren.
§. 265. Die Befriedigungsmittel seiner leiblichen Bedürfnisse verschaft er sich entwe- der dadurch, daß er Lohn bekommt, oder daß er seine Kunsterzeugungen verkauft, in beiden Fällen soll er gleich andern Erwerbern nach den Heischesäzen der Haushaltung zu Werke gehen. Den reinen Ertrag aber soll er theils zu Vervollkommnung seiner gelehrten Werkzeuge, theils aber, besonders wann er Frau und Kinder hat, auf die Stiftung ei- nes bequemen Gewerbes für ein jedes Glied seiner Familie, nach der Natur dieses Ge- werbes aufs nüzlichste verwenden.
§. 266. Endlich soll ein jeder, der ein ge- lehrter Künstler werden will, sich vorher prü- fen lassen, ob er Geisteskraft genug dazu habe, und wenn er das nicht hat, so soll er eben so wenig ein Gelehrter werden, als
der
Kunſtwirthſchaftl. Haushaltung
verwenden, er ſoll ſie alle zu Grundſaͤzen um- ſchaffen, ſie durch Fleis und Erfahrung un- endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr- heiten machen, und dann ſoll er ſelbige auf die beßte Weiſe ſeinem Publikum mittheilen, ſelbiges verbeſſern und vermehren.
§. 265. Die Befriedigungsmittel ſeiner leiblichen Beduͤrfniſſe verſchaft er ſich entwe- der dadurch, daß er Lohn bekommt, oder daß er ſeine Kunſterzeugungen verkauft, in beiden Faͤllen ſoll er gleich andern Erwerbern nach den Heiſcheſaͤzen der Haushaltung zu Werke gehen. Den reinen Ertrag aber ſoll er theils zu Vervollkommnung ſeiner gelehrten Werkzeuge, theils aber, beſonders wann er Frau und Kinder hat, auf die Stiftung ei- nes bequemen Gewerbes fuͤr ein jedes Glied ſeiner Familie, nach der Natur dieſes Ge- werbes aufs nuͤzlichſte verwenden.
§. 266. Endlich ſoll ein jeder, der ein ge- lehrter Kuͤnſtler werden will, ſich vorher pruͤ- fen laſſen, ob er Geiſteskraft genug dazu habe, und wenn er das nicht hat, ſo ſoll er eben ſo wenig ein Gelehrter werden, als
der
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Kunſtwirthſchaftl. Haushaltung
verwenden, er ſoll ſie alle zu Grundſaͤzen um-
ſchaffen, ſie durch Fleis und Erfahrung un-
endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr-
heiten machen, und dann ſoll er ſelbige auf
die beßte Weiſe ſeinem Publikum mittheilen,
ſelbiges verbeſſern und vermehren.
§. 265. Die Befriedigungsmittel ſeiner
leiblichen Beduͤrfniſſe verſchaft er ſich entwe-
der dadurch, daß er Lohn bekommt, oder
daß er ſeine Kunſterzeugungen verkauft, in
beiden Faͤllen ſoll er gleich andern Erwerbern
nach den Heiſcheſaͤzen der Haushaltung zu
Werke gehen. Den reinen Ertrag aber ſoll
er theils zu Vervollkommnung ſeiner gelehrten
Werkzeuge, theils aber, beſonders wann er
Frau und Kinder hat, auf die Stiftung ei-
nes bequemen Gewerbes fuͤr ein jedes Glied
ſeiner Familie, nach der Natur dieſes Ge-
werbes aufs nuͤzlichſte verwenden.
§. 266. Endlich ſoll ein jeder, der ein ge-
lehrter Kuͤnſtler werden will, ſich vorher pruͤ-
fen laſſen, ob er Geiſteskraft genug dazu
habe, und wenn er das nicht hat, ſo ſoll
er eben ſo wenig ein Gelehrter werden, als
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/150>, abgerufen am 08.07.2024.
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