Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Haushaltung darf, da bleibt er freilich in seinem engenKreise eingeschränkt, und es ist für ihn wei- ter nichts übrig, als daß er durch Rechtschaf- fenheit und vorzügliche geschickte Arbeit seine Kunden vermehre, mehrere Gesellen halte, und auf solche Weise seine Nahrungsquelle verbessere und erweitere. §. 258. Jm zweiten Falle, wo es üblich §. 259. Was die gelehrten Kunstwerke sollen
Haushaltung darf, da bleibt er freilich in ſeinem engenKreiſe eingeſchraͤnkt, und es iſt fuͤr ihn wei- ter nichts uͤbrig, als daß er durch Rechtſchaf- fenheit und vorzuͤgliche geſchickte Arbeit ſeine Kunden vermehre, mehrere Geſellen halte, und auf ſolche Weiſe ſeine Nahrungsquelle verbeſſere und erweitere. §. 258. Jm zweiten Falle, wo es uͤblich §. 259. Was die gelehrten Kunſtwerke ſollen
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Haushaltung
darf, da bleibt er freilich in ſeinem engen
Kreiſe eingeſchraͤnkt, und es iſt fuͤr ihn wei-
ter nichts uͤbrig, als daß er durch Rechtſchaf-
fenheit und vorzuͤgliche geſchickte Arbeit ſeine
Kunden vermehre, mehrere Geſellen halte,
und auf ſolche Weiſe ſeine Nahrungsquelle
verbeſſere und erweitere.
§. 258. Jm zweiten Falle, wo es uͤblich
iſt, daß der Kuͤnſtler ſeine eigene Erzeugun-
gen haͤlt, ſie verarbeitet und wieder verkauft:
da ſoll er den reinen Ertrag ſo verwenden,
daß er zu der Zeit, wann die rohen Erzeu-
gungen am wohlfeilſten ſind, die beßten ein-
kaufe, und ſolchergeſtallt ſeinen Nuzen ver-
mehre. Mit Vergroͤſerung des reinen Er-
trages kann er auch ſeinen Laden erweitern,
mehrere Erzeugungen hinzufuͤgen, und alſo
kunſtwirthſchaftliche Handlung treiben.
§. 259. Was die gelehrten Kunſtwerke
und ſchoͤne Kuͤnſte betrift, die die Beduͤrf-
niſſe der Seele und des Vergnuͤgens befrie-
digen, oder die Entdeckung wichtiger und
nuͤzlicher Wahrheiten im Reiche der Wiſſen-
ſchaften zum Ziele haben, ſolche Maͤnner
ſollen
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