sind, so muß er durch die Schönheit und Gü- te seiner Arbeit sich berühmt und nothwendig zu machen suchen, und alsdann den Gebrauch einführen, daß er sich alsofort bei der Liefe- rung bezahlen lasse: damit er bei jeder Ge- legenheit das Geld in seinen Nuzen verwen- den könne.
§. 251. So wie sich die Nahrungsquelle vergrösert, und sich die Kunden vermehren, so soll auch der Handwerker die arbeitenden Hände vermehren, das ist: er soll sich nach dem Verhältnisse der Arbeit Gesellen halten. Damit er aber sein Gewerb nicht verderbe, so soll er keinen Gesellen annehmen, der oh- ne Zeugniß kommt, und einen solchen als- dann eine kurze Zeit auf die Probe nehmen, eh er ihn auf gewisse Zeit dingt und ansezt.
§. 252. Wann sich der Künstler auf be- sagte Weise einen Ertrag erwirbt, der so hoch ist, als er unter seinen Umständen seyn kann, so muß er denselben wiederum auf die beßte Weise anwenden, damit er den höch- sten reinen Ertrag übrig behalte. Dieses geschieht durch den wohlfeilsten und zweckgemäsesten Aufwand.
§. 253.
Kunſtwirthſchaftliche
ſind, ſo muß er durch die Schoͤnheit und Guͤ- te ſeiner Arbeit ſich beruͤhmt und nothwendig zu machen ſuchen, und alsdann den Gebrauch einfuͤhren, daß er ſich alſofort bei der Liefe- rung bezahlen laſſe: damit er bei jeder Ge- legenheit das Geld in ſeinen Nuzen verwen- den koͤnne.
§. 251. So wie ſich die Nahrungsquelle vergroͤſert, und ſich die Kunden vermehren, ſo ſoll auch der Handwerker die arbeitenden Haͤnde vermehren, das iſt: er ſoll ſich nach dem Verhaͤltniſſe der Arbeit Geſellen halten. Damit er aber ſein Gewerb nicht verderbe, ſo ſoll er keinen Geſellen annehmen, der oh- ne Zeugniß kommt, und einen ſolchen als- dann eine kurze Zeit auf die Probe nehmen, eh er ihn auf gewiſſe Zeit dingt und anſezt.
§. 252. Wann ſich der Kuͤnſtler auf be- ſagte Weiſe einen Ertrag erwirbt, der ſo hoch iſt, als er unter ſeinen Umſtaͤnden ſeyn kann, ſo muß er denſelben wiederum auf die beßte Weiſe anwenden, damit er den hoͤch- ſten reinen Ertrag uͤbrig behalte. Dieſes geſchieht durch den wohlfeilſten und zweckgemaͤſeſten Aufwand.
§. 253.
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Kunſtwirthſchaftliche
ſind, ſo muß er durch die Schoͤnheit und Guͤ-
te ſeiner Arbeit ſich beruͤhmt und nothwendig
zu machen ſuchen, und alsdann den Gebrauch
einfuͤhren, daß er ſich alſofort bei der Liefe-
rung bezahlen laſſe: damit er bei jeder Ge-
legenheit das Geld in ſeinen Nuzen verwen-
den koͤnne.
§. 251. So wie ſich die Nahrungsquelle
vergroͤſert, und ſich die Kunden vermehren,
ſo ſoll auch der Handwerker die arbeitenden
Haͤnde vermehren, das iſt: er ſoll ſich nach
dem Verhaͤltniſſe der Arbeit Geſellen halten.
Damit er aber ſein Gewerb nicht verderbe,
ſo ſoll er keinen Geſellen annehmen, der oh-
ne Zeugniß kommt, und einen ſolchen als-
dann eine kurze Zeit auf die Probe nehmen,
eh er ihn auf gewiſſe Zeit dingt und anſezt.
§. 252. Wann ſich der Kuͤnſtler auf be-
ſagte Weiſe einen Ertrag erwirbt, der ſo
hoch iſt, als er unter ſeinen Umſtaͤnden ſeyn
kann, ſo muß er denſelben wiederum auf die
beßte Weiſe anwenden, damit er den hoͤch-
ſten reinen Ertrag uͤbrig behalte. Dieſes
geſchieht durch den wohlfeilſten und
zweckgemaͤſeſten Aufwand.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/144>, abgerufen am 01.08.2024.
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