Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Haushaltung eine Wohnung verschaffen, die zu seinemGewerbe alle nöthige Bequemlichkeit habe. §. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehö- §. 245. Endlich gehören zu den Erwer- §. 246. H 5
Haushaltung eine Wohnung verſchaffen, die zu ſeinemGewerbe alle noͤthige Bequemlichkeit habe. §. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehoͤ- §. 245. Endlich gehoͤren zu den Erwer- §. 246. H 5
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Haushaltung
eine Wohnung verſchaffen, die zu ſeinem
Gewerbe alle noͤthige Bequemlichkeit habe.
§. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehoͤ-
ren auch ſolche Leute und Haushaltungen, de-
nen der Kuͤnſtler oder Handwerksmann ihre
Kunſtbeduͤrfniſſe befriedigt. Das iſt: er
muß Kunden haben. Da es aber gegen
das Geſez der Natur iſt, andern Meiſtern
ihre Kunden durch Ueberredung abwendig zu
machen, ſo ſoll der neue Meiſter durch Ge-
ſchicklichkeit in ſeiner Kunſt ſich zu empfehlen
ſuchen.
§. 245. Endlich gehoͤren zu den Erwer-
bungsmitteln die unmittelbare Werkzeuge der
Kunſt; dieſe muß ſich der Meiſter fuͤr Geld
erwerben. Daher ſoll er nicht eher Meiſter
werden, bis er ſich als Geſell entweder ſo
viel verdient, oder durch andre billige We-
ge ſo viel bekommen hat, daß er ſich nicht nur
tuͤchtiger und bequemer Werkzeuge genug an-
ſchaffen kann, ſondern auch, daß er ſich ſo
lang ernaͤhren kann, bis er etwas erwor-
ben hat.
§. 246.
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