Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine in eine besondre, und zwar in die zwanzig-ste Klasse der Hilfskunstgewerbe. §. 220. So gründen sich die Kunstberei- §. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei §. 222. Die Wohnungen der Menschen §. 223.
Allgemeine in eine beſondre, und zwar in die zwanzig-ſte Klaſſe der Hilfskunſtgewerbe. §. 220. So gruͤnden ſich die Kunſtberei- §. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei §. 222. Die Wohnungen der Menſchen §. 223.
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Allgemeine
in eine beſondre, und zwar in die zwanzig-
ſte Klaſſe der Hilfskunſtgewerbe.
§. 220. So gruͤnden ſich die Kunſtberei-
tungen erſtlich auf die Eigenſchaften der ro-
hen Erzeugungen, auf die Werkzeuge, auf
die Hilfsbereitungen, und nun endlich auf
die Befriedigung der Beduͤrfniſſe ſelber: ſo
entſtehen vier Ordnungen, welche ihre Klaſ-
ſen unter ſich haben, deren jede ihre Kuͤnſte
in ſich enthaͤlt. Die lezte Ordnung hat wie-
derum ihre Klaſſen. Die erſte betrift die
Nahrung: ſie macht die ein und zwanzigſte
der Nahrungsbereitungen aus.
§. 221. Die Kleidung wird aus vielerlei
Kunſtwerken zuſammen geſezt: alle Kuͤnſte,
die damit umgehen, ordne ich in die zwei
und zwanzigſte Klaſſe, und nenne ſie die
Kleidungsgewerbe.
§. 222. Die Wohnungen der Menſchen
und Thiere erfodern vielerlei Kuͤnſte, Hand-
arbeiten und Zubereitungen: alle aber ar-
beiten zu einem Zwecke, und dieſem gebe ich
die drei und zwanzigſte Klaſſe, und heiſe ſie
die Baukunſt.
§. 223.
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