in eine Klasse allein, und zwar in die sieben- zehente, unter dem Namen der Wasser- maschinen stelle.
§. 217. Auch der Wind sezt nüzliche Ma- schinen in Bewegung, die an Orten, wo keine Wasserwerkzeuge möglich sind, ihren grosen Nuzen haben; sie machen die acht- zehente Klasse aus, und heisen Windma- schinen.
§. 218. Noch andre und zwar sehr nüz- liche Kunstwerke bewegen sich durch Kräfte, die in ihrer eigenen Zusammensezung ange- bracht sind. Nemlich solche, die durch Ge- wicht und Schnellkraft getrieben werden; ich ordne sie zusammen in die neunzehente Klas- se der selbstwirkenden Maschinen.
§. 219. Viele Kunstgewerbe sind mit ge- nugsamen Werkzeugen versehen, und können doch ihre rohe Erzeugungen nicht in vollen- dete Kunsterzeugungen verwandeln: es ent- stehen daher Nebenzubereitungen, die ein eigenes Kunstgewerbe ausmachen, und doch mit andern nur zu einem Zwecke an einerlei Erzeugungen arbeiten. Diese versammle ich
in
Kunſtwiſſenſchaft
in eine Klaſſe allein, und zwar in die ſieben- zehente, unter dem Namen der Waſſer- maſchinen ſtelle.
§. 217. Auch der Wind ſezt nuͤzliche Ma- ſchinen in Bewegung, die an Orten, wo keine Waſſerwerkzeuge moͤglich ſind, ihren groſen Nuzen haben; ſie machen die acht- zehente Klaſſe aus, und heiſen Windma- ſchinen.
§. 218. Noch andre und zwar ſehr nuͤz- liche Kunſtwerke bewegen ſich durch Kraͤfte, die in ihrer eigenen Zuſammenſezung ange- bracht ſind. Nemlich ſolche, die durch Ge- wicht und Schnellkraft getrieben werden; ich ordne ſie zuſammen in die neunzehente Klaſ- ſe der ſelbſtwirkenden Maſchinen.
§. 219. Viele Kunſtgewerbe ſind mit ge- nugſamen Werkzeugen verſehen, und koͤnnen doch ihre rohe Erzeugungen nicht in vollen- dete Kunſterzeugungen verwandeln: es ent- ſtehen daher Nebenzubereitungen, die ein eigenes Kunſtgewerbe ausmachen, und doch mit andern nur zu einem Zwecke an einerlei Erzeugungen arbeiten. Dieſe verſammle ich
in
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Kunſtwiſſenſchaft
in eine Klaſſe allein, und zwar in die ſieben-
zehente, unter dem Namen der Waſſer-
maſchinen ſtelle.
§. 217. Auch der Wind ſezt nuͤzliche Ma-
ſchinen in Bewegung, die an Orten, wo
keine Waſſerwerkzeuge moͤglich ſind, ihren
groſen Nuzen haben; ſie machen die acht-
zehente Klaſſe aus, und heiſen Windma-
ſchinen.
§. 218. Noch andre und zwar ſehr nuͤz-
liche Kunſtwerke bewegen ſich durch Kraͤfte,
die in ihrer eigenen Zuſammenſezung ange-
bracht ſind. Nemlich ſolche, die durch Ge-
wicht und Schnellkraft getrieben werden; ich
ordne ſie zuſammen in die neunzehente Klaſ-
ſe der ſelbſtwirkenden Maſchinen.
§. 219. Viele Kunſtgewerbe ſind mit ge-
nugſamen Werkzeugen verſehen, und koͤnnen
doch ihre rohe Erzeugungen nicht in vollen-
dete Kunſterzeugungen verwandeln: es ent-
ſtehen daher Nebenzubereitungen, die ein
eigenes Kunſtgewerbe ausmachen, und doch
mit andern nur zu einem Zwecke an einerlei
Erzeugungen arbeiten. Dieſe verſammle ich
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/129>, abgerufen am 01.08.2024.
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