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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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II. Die Aufgabe derselben. §. 38.
Zusammenhang dieser Erscheinung mit jenem obersten Gesetz
der Technik klar mache. Als einzelne Punkte, in denen jenes
Gesetz sich äußert, lassen sich namentlich folgende hervorheben.

1. Die Zersetzung des Stoffs oder die Reduc-
tion desselben auf einfache Grundbestand-
theile
.

Der Zweck und die Bedeutung dieser Operation läßt sich vor-
läufig am kürzesten durch den Vergleich mit der Reduction der
Worte auf einfache Grundlaute, Buchstaben, klar machen. Die-
selbe Ersparniß, die das Alphabet uns beim Lesen und Schrei-
ben rücksichtlich der Sprachzeichen verschafft, wird durch jene
Operation im Recht rücksichtlich des erforderlichen Rechtsstoffs
bewirkt. Sie beruht bei beiden darauf, daß nicht jedes Wort
und Rechtsverhältniß ein einfacher Körper, sondern daß die mei-
sten zusammengesetzte sind und sich mithin aus den einfachen
Elementen durch richtige Combination derselben herstellen lassen.

2. Die logische Concentration des Stoffs.

Sie bewirkt eine Verminderung des äußern Volumens dessel-
ben, indem sie die Masse der Einzelnheiten auf allgemeinere
Prinzipien zurückführt, die Scheidemünze in schweres Geld um-
wechselt.

3. Die systematische Anordnung des Stoffs.

Wenn auch die Abkürzung des Materials nicht gerade Zweck,
so ist sie doch eine wichtige Folge derselben. Die systematische
Classification eines Punktes enthält keine bloße Orts anweisung
für denselben, ohne Einfluß auf ihn selbst, sondern zugleich
eine höchst prägnante Aussage sowohl über das relative Ver-
hältniß desselben zu andern Punkten, als über ihn selbst; es ist
ein Sprechen ohne Worte. 480)

480) Gegenüber einer namentlich unter praktischen Juristen viel verbrei-
teten Ansicht, als ob die systematische Frage im Recht ein rein formales oder
theoretisches Interesse habe, kann ich die hohe praktische Bedeutung derselben

II. Die Aufgabe derſelben. §. 38.
Zuſammenhang dieſer Erſcheinung mit jenem oberſten Geſetz
der Technik klar mache. Als einzelne Punkte, in denen jenes
Geſetz ſich äußert, laſſen ſich namentlich folgende hervorheben.

1. Die Zerſetzung des Stoffs oder die Reduc-
tion deſſelben auf einfache Grundbeſtand-
theile
.

Der Zweck und die Bedeutung dieſer Operation läßt ſich vor-
läufig am kürzeſten durch den Vergleich mit der Reduction der
Worte auf einfache Grundlaute, Buchſtaben, klar machen. Die-
ſelbe Erſparniß, die das Alphabet uns beim Leſen und Schrei-
ben rückſichtlich der Sprachzeichen verſchafft, wird durch jene
Operation im Recht rückſichtlich des erforderlichen Rechtsſtoffs
bewirkt. Sie beruht bei beiden darauf, daß nicht jedes Wort
und Rechtsverhältniß ein einfacher Körper, ſondern daß die mei-
ſten zuſammengeſetzte ſind und ſich mithin aus den einfachen
Elementen durch richtige Combination derſelben herſtellen laſſen.

2. Die logiſche Concentration des Stoffs.

Sie bewirkt eine Verminderung des äußern Volumens deſſel-
ben, indem ſie die Maſſe der Einzelnheiten auf allgemeinere
Prinzipien zurückführt, die Scheidemünze in ſchweres Geld um-
wechſelt.

3. Die ſyſtematiſche Anordnung des Stoffs.

Wenn auch die Abkürzung des Materials nicht gerade Zweck,
ſo iſt ſie doch eine wichtige Folge derſelben. Die ſyſtematiſche
Claſſification eines Punktes enthält keine bloße Orts anweiſung
für denſelben, ohne Einfluß auf ihn ſelbſt, ſondern zugleich
eine höchſt prägnante Ausſage ſowohl über das relative Ver-
hältniß deſſelben zu andern Punkten, als über ihn ſelbſt; es iſt
ein Sprechen ohne Worte. 480)

480) Gegenüber einer namentlich unter praktiſchen Juriſten viel verbrei-
teten Anſicht, als ob die ſyſtematiſche Frage im Recht ein rein formales oder
theoretiſches Intereſſe habe, kann ich die hohe praktiſche Bedeutung derſelben
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[343/0049] II. Die Aufgabe derſelben. §. 38. Zuſammenhang dieſer Erſcheinung mit jenem oberſten Geſetz der Technik klar mache. Als einzelne Punkte, in denen jenes Geſetz ſich äußert, laſſen ſich namentlich folgende hervorheben. 1. Die Zerſetzung des Stoffs oder die Reduc- tion deſſelben auf einfache Grundbeſtand- theile. Der Zweck und die Bedeutung dieſer Operation läßt ſich vor- läufig am kürzeſten durch den Vergleich mit der Reduction der Worte auf einfache Grundlaute, Buchſtaben, klar machen. Die- ſelbe Erſparniß, die das Alphabet uns beim Leſen und Schrei- ben rückſichtlich der Sprachzeichen verſchafft, wird durch jene Operation im Recht rückſichtlich des erforderlichen Rechtsſtoffs bewirkt. Sie beruht bei beiden darauf, daß nicht jedes Wort und Rechtsverhältniß ein einfacher Körper, ſondern daß die mei- ſten zuſammengeſetzte ſind und ſich mithin aus den einfachen Elementen durch richtige Combination derſelben herſtellen laſſen. 2. Die logiſche Concentration des Stoffs. Sie bewirkt eine Verminderung des äußern Volumens deſſel- ben, indem ſie die Maſſe der Einzelnheiten auf allgemeinere Prinzipien zurückführt, die Scheidemünze in ſchweres Geld um- wechſelt. 3. Die ſyſtematiſche Anordnung des Stoffs. Wenn auch die Abkürzung des Materials nicht gerade Zweck, ſo iſt ſie doch eine wichtige Folge derſelben. Die ſyſtematiſche Claſſification eines Punktes enthält keine bloße Orts anweiſung für denſelben, ohne Einfluß auf ihn ſelbſt, ſondern zugleich eine höchſt prägnante Ausſage ſowohl über das relative Ver- hältniß deſſelben zu andern Punkten, als über ihn ſelbſt; es iſt ein Sprechen ohne Worte. 480) 480) Gegenüber einer namentlich unter praktiſchen Juriſten viel verbrei- teten Anſicht, als ob die ſyſtematiſche Frage im Recht ein rein formales oder theoretiſches Intereſſe habe, kann ich die hohe praktiſche Bedeutung derſelben

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/49>, abgerufen am 21.11.2024.