Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47. 2. Die juristische Syntax. Die rechte logische Reihenfolge der Worte und Satztheile Nach Anleitung der Syntax haben wir die Stellung der Wenn mehre einzelne Arten eines Gattungsbegriffs aufge- 843) Daß bei der Anrufung einer Person (z. B. der Götter Cato de re rust. c. 132, 134. Liv. I, 18 VIII, 9) der Name gleich am Anfang genannt wird und dem entsprechend die Formula mit der Nennung des Richters (M. M. judex esto) beginnt, verdient kaum der Hervorhebung. 844) Ich verweise auf die stehende Formel lex sive Plebiscitum und
sodann auf L. 7 §. 7 de pact. (2. 14) .. adversus leges, Plebiscita, SCa, edicta principum. Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47. 2. Die juriſtiſche Syntax. Die rechte logiſche Reihenfolge der Worte und Satztheile Nach Anleitung der Syntax haben wir die Stellung der Wenn mehre einzelne Arten eines Gattungsbegriffs aufge- 843) Daß bei der Anrufung einer Perſon (z. B. der Götter Cato de re rust. c. 132, 134. Liv. I, 18 VIII, 9) der Name gleich am Anfang genannt wird und dem entſprechend die Formula mit der Nennung des Richters (M. M. judex esto) beginnt, verdient kaum der Hervorhebung. 844) Ich verweiſe auf die ſtehende Formel lex sive Plebiscitum und
ſodann auf L. 7 §. 7 de pact. (2. 14) .. adversus leges, Plebiscita, SCa, edicta principum. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <pb facs="#f0343" n="637"/> <fw place="top" type="header">Haften an der Aeußerlichkeit. <hi rendition="#aq">III.</hi> Der Formalismus. §. 47.</fw> </div><lb/> <div n="9"> <head>2. <hi rendition="#g">Die juriſtiſche Syntax</hi>.</head><lb/> <p>Die rechte logiſche Reihenfolge der Worte und Satztheile<lb/> feſtzuſtellen war ein Problem, mit dem das klaſſiſche Alterthum<lb/> ſich vielfach beſchäftigt hat. Es konnte nicht ausbleiben, daß<lb/> auch die alten Juriſten bei der Abfaſſung der Formeln auf dieſe<lb/> Frage geführt und ihr in irgend einer Weiſe gerecht werden<lb/> mußten. Ihre Antwort darauf iſt uns aufbewahrt, ſie liegt in<lb/> den uns erhaltenen Formeln, aber freilich bedarf es erſt einer<lb/> Abſtraction, um ſie zu finden.</p><lb/> <p>Nach Anleitung der Syntax haben wir die Stellung der<lb/> einzelnen <hi rendition="#g">Worte</hi> und die der einzelnen <hi rendition="#g">Satztheile</hi> ins Auge<lb/> zu faſſen. Ueber erſtere habe ich wenig zu ſagen, da es nicht<lb/> meine Abſicht ſein kann, mich auf das Gebiet rein grammati-<lb/> kaliſcher für uns werthloſer Unterſuchungen zu verlieren. Ich<lb/> beſchränke mich auf folgende abgeriſſene Bemerkungen.<note place="foot" n="843)">Daß bei der Anrufung einer Perſon (z. B. der Götter <hi rendition="#aq">Cato de re<lb/> rust. c. 132, 134. Liv. I, 18 VIII,</hi> 9) der Name gleich am Anfang genannt<lb/> wird und dem entſprechend die Formula mit der Nennung des Richters <hi rendition="#aq">(M.<lb/> M. judex esto)</hi> beginnt, verdient kaum der Hervorhebung.</note></p><lb/> <p>Wenn mehre einzelne Arten eines Gattungsbegriffs aufge-<lb/> führt werden, die aus verſchiedenen Zeiten datiren, im übrigen<lb/> aber ſich gleichſtehen, ſo wird die <hi rendition="#g">chronologiſche Reihen-<lb/> folge</hi> derſelben eingehalten, alſo z. B. die <hi rendition="#aq">lex</hi> vor dem Ple-<lb/> biſcit, beide zuſammen vor den Senatsbeſchlüſſen, letztere vor<lb/> den Conſtitutionen der Kaiſer genannt.<note place="foot" n="844)">Ich verweiſe auf die ſtehende Formel <hi rendition="#aq">lex sive Plebiscitum</hi> und<lb/> ſodann auf <hi rendition="#aq">L. 7 §. 7 de pact. (2. 14) .. adversus leges, Plebiscita, SCa,<lb/> edicta principum.</hi></note> Wie ſehr dies in<lb/> der Weiſe der Römer gelegen haben muß, geht daraus hervor,<lb/> daß eine bei den römiſchen Archäologen ganz verbreitete Anſicht<lb/> den Grund, warum bei Anrufung mehrer Götter Janus die<lb/> erſte Stelle einnehme, darin finden wollte, daß er der älteſte<lb/> geweſen ſei. Ob dieſe Anſicht richtig, und ob nicht vielmehr<lb/> umgekehrt die letztere Annahme bloß jener Erklärung zu Liebe<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [637/0343]
Haften an der Aeußerlichkeit. III. Der Formalismus. §. 47.
2. Die juriſtiſche Syntax.
Die rechte logiſche Reihenfolge der Worte und Satztheile
feſtzuſtellen war ein Problem, mit dem das klaſſiſche Alterthum
ſich vielfach beſchäftigt hat. Es konnte nicht ausbleiben, daß
auch die alten Juriſten bei der Abfaſſung der Formeln auf dieſe
Frage geführt und ihr in irgend einer Weiſe gerecht werden
mußten. Ihre Antwort darauf iſt uns aufbewahrt, ſie liegt in
den uns erhaltenen Formeln, aber freilich bedarf es erſt einer
Abſtraction, um ſie zu finden.
Nach Anleitung der Syntax haben wir die Stellung der
einzelnen Worte und die der einzelnen Satztheile ins Auge
zu faſſen. Ueber erſtere habe ich wenig zu ſagen, da es nicht
meine Abſicht ſein kann, mich auf das Gebiet rein grammati-
kaliſcher für uns werthloſer Unterſuchungen zu verlieren. Ich
beſchränke mich auf folgende abgeriſſene Bemerkungen. 843)
Wenn mehre einzelne Arten eines Gattungsbegriffs aufge-
führt werden, die aus verſchiedenen Zeiten datiren, im übrigen
aber ſich gleichſtehen, ſo wird die chronologiſche Reihen-
folge derſelben eingehalten, alſo z. B. die lex vor dem Ple-
biſcit, beide zuſammen vor den Senatsbeſchlüſſen, letztere vor
den Conſtitutionen der Kaiſer genannt. 844) Wie ſehr dies in
der Weiſe der Römer gelegen haben muß, geht daraus hervor,
daß eine bei den römiſchen Archäologen ganz verbreitete Anſicht
den Grund, warum bei Anrufung mehrer Götter Janus die
erſte Stelle einnehme, darin finden wollte, daß er der älteſte
geweſen ſei. Ob dieſe Anſicht richtig, und ob nicht vielmehr
umgekehrt die letztere Annahme bloß jener Erklärung zu Liebe
843) Daß bei der Anrufung einer Perſon (z. B. der Götter Cato de re
rust. c. 132, 134. Liv. I, 18 VIII, 9) der Name gleich am Anfang genannt
wird und dem entſprechend die Formula mit der Nennung des Richters (M.
M. judex esto) beginnt, verdient kaum der Hervorhebung.
844) Ich verweiſe auf die ſtehende Formel lex sive Plebiscitum und
ſodann auf L. 7 §. 7 de pact. (2. 14) .. adversus leges, Plebiscita, SCa,
edicta principum.
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Zitationshilfe: | Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/343>, abgerufen am 16.02.2025. |