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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.

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Zweit. Buch. Erst. Abschn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
Ideen über die Unabhängigkeit des Eigenthums, eine Wendung
zu Gunsten des subjektiven Prinzips.

Für das Obligationen recht war das Prinzip der Auto-
nomie in dem bereits mitgetheilten Satz der XII Tafeln aus-
drücklich und ohne Einschränkung anerkannt. Auch hier aber
verstanden sich nach den sonstigen Grundsätzen des ältern Rechts
nicht bloß manche Beschränkungen von selbst, z. B. daß die
Obligation nur auf Geld und Geldeswerth gerichtet werden
konnte, 187) sondern das Gesetz fügte selbst eine außerordentlich
wichtige hinzu: das Zinsmaximum des foenus unciarium. 188)
Es war dies ein Punkt, auf den auch die spätere Gesetzgebung
oft zurückkam. Das Uebel, das man hier zu bekämpfen hatte,
war bekanntlich ein sehr hartnäckiges, 189) und der Wucher sehr
erfinderisch, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. 190) Im
Interesse der Freiheit selbst mußte hier dies Prinzip der abstra-
cten Freiheit verlassen werden. Man würde die Bedeutung der
Frage viel zu gering anschlagen, wenn man meinte, daß sie
bloß das ökonomische Loos der bedürftigen Klassen betroffen
hätte; es handelte sich hier vielmehr in der That um die poli-
tische Abhängigkeit oder Unabhängigkeit derselben. Vor den
XII Tafeln existirte kein solches gesetzliches Maximum; 191) es
läßt sich erwarten, daß je größer die Bedrängniß und die Noth
des Anleihers, je zweifelhafter seine Zahlungsfähigkeit war, um
so höhere Zinsen gefordert und zugesichert wurden. In demsel-
ben Maße aber als der Schuldner durch die in rascher Progres-
sion 192) steigende Schuldenlast zu Boden gedrückt ward und die

187) Davon wird an einer andern Stelle die Rede sein.
188) Man versteht es bekanntlich als 8 1/3 p. C. (jährlich ein Zwölftheil,
uncia, des Kapitals).
189) Sane vetus urbi foenebre malum. Tacit. Ann. VI. 16.
190) Tac. ibid: multisque plebiscitis obviam itum fraudibus, quae
toties repressae miras per artes rursus oriebantur.
z. B. Liv. II. 31.
XXXV.
7.
191) Tac. ibid: cum antea ex libidine locupletium ageretur.
192) Vor allem durch die Zinseszinsen (Anatocismus), z. B. Liv. VI. 14

Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
Ideen über die Unabhängigkeit des Eigenthums, eine Wendung
zu Gunſten des ſubjektiven Prinzips.

Für das Obligationen recht war das Prinzip der Auto-
nomie in dem bereits mitgetheilten Satz der XII Tafeln aus-
drücklich und ohne Einſchränkung anerkannt. Auch hier aber
verſtanden ſich nach den ſonſtigen Grundſätzen des ältern Rechts
nicht bloß manche Beſchränkungen von ſelbſt, z. B. daß die
Obligation nur auf Geld und Geldeswerth gerichtet werden
konnte, 187) ſondern das Geſetz fügte ſelbſt eine außerordentlich
wichtige hinzu: das Zinsmaximum des foenus unciarium. 188)
Es war dies ein Punkt, auf den auch die ſpätere Geſetzgebung
oft zurückkam. Das Uebel, das man hier zu bekämpfen hatte,
war bekanntlich ein ſehr hartnäckiges, 189) und der Wucher ſehr
erfinderiſch, die geſetzlichen Beſtimmungen zu umgehen. 190) Im
Intereſſe der Freiheit ſelbſt mußte hier dies Prinzip der abſtra-
cten Freiheit verlaſſen werden. Man würde die Bedeutung der
Frage viel zu gering anſchlagen, wenn man meinte, daß ſie
bloß das ökonomiſche Loos der bedürftigen Klaſſen betroffen
hätte; es handelte ſich hier vielmehr in der That um die poli-
tiſche Abhängigkeit oder Unabhängigkeit derſelben. Vor den
XII Tafeln exiſtirte kein ſolches geſetzliches Maximum; 191) es
läßt ſich erwarten, daß je größer die Bedrängniß und die Noth
des Anleihers, je zweifelhafter ſeine Zahlungsfähigkeit war, um
ſo höhere Zinſen gefordert und zugeſichert wurden. In demſel-
ben Maße aber als der Schuldner durch die in raſcher Progreſ-
ſion 192) ſteigende Schuldenlaſt zu Boden gedrückt ward und die

187) Davon wird an einer andern Stelle die Rede ſein.
188) Man verſteht es bekanntlich als 8⅓ p. C. (jährlich ein Zwölftheil,
uncia, des Kapitals).
189) Sane vetus urbi foenebre malum. Tacit. Ann. VI. 16.
190) Tac. ibid: multisque plebiscitis obviam itum fraudibus, quae
toties repressae miras per artes rursus oriebantur.
z. B. Liv. II. 31.
XXXV.
7.
191) Tac. ibid: cum antea ex libidine locupletium ageretur.
192) Vor allem durch die Zinſeszinſen (Anatocismus), z. B. Liv. VI. 14
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[158/0172] Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. Ideen über die Unabhängigkeit des Eigenthums, eine Wendung zu Gunſten des ſubjektiven Prinzips. Für das Obligationen recht war das Prinzip der Auto- nomie in dem bereits mitgetheilten Satz der XII Tafeln aus- drücklich und ohne Einſchränkung anerkannt. Auch hier aber verſtanden ſich nach den ſonſtigen Grundſätzen des ältern Rechts nicht bloß manche Beſchränkungen von ſelbſt, z. B. daß die Obligation nur auf Geld und Geldeswerth gerichtet werden konnte, 187) ſondern das Geſetz fügte ſelbſt eine außerordentlich wichtige hinzu: das Zinsmaximum des foenus unciarium. 188) Es war dies ein Punkt, auf den auch die ſpätere Geſetzgebung oft zurückkam. Das Uebel, das man hier zu bekämpfen hatte, war bekanntlich ein ſehr hartnäckiges, 189) und der Wucher ſehr erfinderiſch, die geſetzlichen Beſtimmungen zu umgehen. 190) Im Intereſſe der Freiheit ſelbſt mußte hier dies Prinzip der abſtra- cten Freiheit verlaſſen werden. Man würde die Bedeutung der Frage viel zu gering anſchlagen, wenn man meinte, daß ſie bloß das ökonomiſche Loos der bedürftigen Klaſſen betroffen hätte; es handelte ſich hier vielmehr in der That um die poli- tiſche Abhängigkeit oder Unabhängigkeit derſelben. Vor den XII Tafeln exiſtirte kein ſolches geſetzliches Maximum; 191) es läßt ſich erwarten, daß je größer die Bedrängniß und die Noth des Anleihers, je zweifelhafter ſeine Zahlungsfähigkeit war, um ſo höhere Zinſen gefordert und zugeſichert wurden. In demſel- ben Maße aber als der Schuldner durch die in raſcher Progreſ- ſion 192) ſteigende Schuldenlaſt zu Boden gedrückt ward und die 187) Davon wird an einer andern Stelle die Rede ſein. 188) Man verſteht es bekanntlich als 8⅓ p. C. (jährlich ein Zwölftheil, uncia, des Kapitals). 189) Sane vetus urbi foenebre malum. Tacit. Ann. VI. 16. 190) Tac. ibid: multisque plebiscitis obviam itum fraudibus, quae toties repressae miras per artes rursus oriebantur. z. B. Liv. II. 31. XXXV. 7. 191) Tac. ibid: cum antea ex libidine locupletium ageretur. 192) Vor allem durch die Zinſeszinſen (Anatocismus), z. B. Liv. VI. 14

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854/172>, abgerufen am 27.11.2024.