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Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 7. Berlin, 1954.

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Dank verpflichtet, aber mit seiner Politik nicht einverstanden. Von
Jean Pauls erfolgreichem Magnetisieren berichtet auch Henriette
von Knebel in einem Brief an ihren Onkel vom 10. Juni 1817 (H:
Goethe- u. Schiller-Archiv); das nervenschwache Mädchen hieß Rau,
vgl. 213,3 und Karoline Richters Brief an J. P. Nr. 54.

273.

H: Prof. E. Küster, Gießen. 4 S. 8°. K1: Reimer 10 Apr., ab den
15ten. K2 (von Emmas Hand): An Reimer 10 April, abgeschickt den
15 Ap. B: Nr. 48. 108,17 links oben darüber dick gestr. Endlich [?]
nach Aufschieben [aus Verspätung] H alle] davor gestr. beinahe H K1
19 bei der] aus über die H 29 das merkantilische Interdikt] aus dem merkan-
tilischen Interdikte H gelegt] nachtr. H 109,8 18] aus 16 H 9 68] aus
40 H 12 für dasselbe] aus vor H 13f. welches letzte] aus das H 17 In
die] aus Bei der H 21 ist] aus war H 22 verschaffen] aus schaffen H
23 Aber] aus Nur H 28 großen] aus größern K1 29 opferte] aus zugab H
36f.
bei Lotto-Opfern] aus für Lotto-Opfer H 110,3f. habe thun können]
aus gethan H

Reimer hatte in Abänderung von Jean Pauls Bedingungen (in
Nr. 256) vorgeschlagen: 1) das ganze Werk erscheint auf einmal zur
Ostermesse 1818; 2) die bisherige Druckeinrichtung bleibt; 3) das
Honorar ist ein- für allemal 3 Friedrichsdor und wird auf einmal bei
Beendigung des Drucks jedes Bändchens entrichtet. Er hatte dazu
bemerkt, daß er, da die erste Auflage nicht beschränkt war, nach dem
preußischen Gesetz berechtigt sei, beliebig viel nachzudrucken ohne
alle Entschädigung oder höchstens gegen Zahlung der Hälfte des
ursprünglichen Honorars; daß er aber vorderhand diesen Anspruch
fallen lasse. (Dazu bemerkt Jean Paul in einer Fußnote der Abschrift
für Cotta (s. Nr. 268):
Er verwechselt hier Auflage und Ausgabe. Bei
Auflage hat er zum Theil Recht. Es heißt im preuß. Landrecht Th. I.
Tit. 11. § 1011: Wenn ein unveränderter Abdruck einer Schrift in eben
demselben Formate veranlaßt wird, so heißt solches eine neue Auflage.
§ 1012 ... § 1019 ... [wie 108,31--109,6; diese Paragraphen hat sich
Jean Paul im Briefkopierbuch vor Nr. 268 notiert]
-- Dieses mal blieben
nach Reimers Angabe wahrscheinlich zu Ostern kaum 25 erste Bände übrig;
und über die existierenden 50 2ten und 3ten Bände könnte man noch die
Nothwendigkeit der Entschädigung bestreiten.) Er hatte dann ausführlich
gegen die von Jean Paul angeführten Angaben von Perthes polemi-
siert und eine genaue Berechnung des möglichen Gewinns aus der
2. Auflage des Siebenkäs aufgestellt. Die Aufnahme des Siebenkäs in
die Gesammelten Werke könne er nur mit der Einschränkung zu-
gestehen, daß der Verleger derselben ihm zu der Zeit, wo der Druck
bis zu diesem Werk gelangt sei, die gesamten Vorräte für den Selbst-
kostenpreis abnehme. Schließlich hatte er noch erklärt: "Sollten wir

Dank verpflichtet, aber mit seiner Politik nicht einverstanden. Von
Jean Pauls erfolgreichem Magnetisieren berichtet auch Henriette
von Knebel in einem Brief an ihren Onkel vom 10. Juni 1817 (H:
Goethe- u. Schiller-Archiv); das nervenschwache Mädchen hieß Rau,
vgl. 213,3 und Karoline Richters Brief an J. P. Nr. 54.

273.

H: Prof. E. Küster, Gießen. 4 S. 8°. K1: Reimer 10 Apr., ab den
15ten. K2 (von Emmas Hand): An Reimer 10 April, abgeſchickt den
15 Ap. B: Nr. 48. 108,17 links oben darüber dick gestr. Endlich [?]
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19 bei der] aus über die H 29 das merkantiliſche Interdikt] aus dem merkan-
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36f.
bei Lotto-Opfern] aus für Lotto-Opfer H 110,3f. habe thun können]
aus gethan H

Reimer hatte in Abänderung von Jean Pauls Bedingungen (in
Nr. 256) vorgeschlagen: 1) das ganze Werk erscheint auf einmal zur
Ostermesse 1818; 2) die bisherige Druckeinrichtung bleibt; 3) das
Honorar ist ein- für allemal 3 Friedrichsdor und wird auf einmal bei
Beendigung des Drucks jedes Bändchens entrichtet. Er hatte dazu
bemerkt, daß er, da die erste Auflage nicht beschränkt war, nach dem
preußischen Gesetz berechtigt sei, beliebig viel nachzudrucken ohne
alle Entschädigung oder höchstens gegen Zahlung der Hälfte des
ursprünglichen Honorars; daß er aber vorderhand diesen Anspruch
fallen lasse. (Dazu bemerkt Jean Paul in einer Fußnote der Abschrift
für Cotta (s. Nr. 268):
Er verwechſelt hier Auflage und Ausgabe. Bei
Auflage hat er zum Theil Recht. Es heißt im preuß. Landrecht Th. I.
Tit. 11. § 1011: Wenn ein unveränderter Abdruck einer Schrift in eben
demſelben Formate veranlaßt wird, ſo heißt ſolches eine neue Auflage.
§ 1012 ... § 1019 ... [wie 108,31109,6; diese Paragraphen hat sich
Jean Paul im Briefkopierbuch vor Nr. 268 notiert]
— Dieſes mal blieben
nach Reimers Angabe wahrſcheinlich zu Oſtern kaum 25 erſte Bände übrig;
und über die exiſtierenden 50 2ten und 3ten Bände könnte man noch die
Nothwendigkeit der Entſchädigung beſtreiten.) Er hatte dann ausführlich
gegen die von Jean Paul angeführten Angaben von Perthes polemi-
siert und eine genaue Berechnung des möglichen Gewinns aus der
2. Auflage des Siebenkäs aufgestellt. Die Aufnahme des Siebenkäs in
die Gesammelten Werke könne er nur mit der Einschränkung zu-
gestehen, daß der Verleger derselben ihm zu der Zeit, wo der Druck
bis zu diesem Werk gelangt sei, die gesamten Vorräte für den Selbst-
kostenpreis abnehme. Schließlich hatte er noch erklärt: „Sollten wir

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[375/0387] Dank verpflichtet, aber mit seiner Politik nicht einverstanden. Von Jean Pauls erfolgreichem Magnetisieren berichtet auch Henriette von Knebel in einem Brief an ihren Onkel vom 10. Juni 1817 (H: Goethe- u. Schiller-Archiv); das nervenschwache Mädchen hieß Rau, vgl. 213,3 und Karoline Richters Brief an J. P. Nr. 54. 273. H: Prof. E. Küster, Gießen. 4 S. 8°. K1: Reimer 10 Apr., ab den 15ten. K2 (von Emmas Hand): An Reimer 10 April, abgeſchickt den 15 Ap. B: Nr. 48. 108,17 links oben darüber dick gestr. Endlich [?] nach Aufſchieben [aus Verſpätung] H alle] davor gestr. beinahe H K1 19 bei der] aus über die H 29 das merkantiliſche Interdikt] aus dem merkan- tiliſchen Interdikte H gelegt] nachtr. H 109,8 18] aus 16 H 9 68] aus 40 H 12 für daſſelbe] aus vor H 13f. welches letzte] aus das H 17 In die] aus Bei der H 21 iſt] aus war H 22 verſchaffen] aus ſchaffen H 23 Aber] aus Nur H 28 großen] aus größern K1 29 opferte] aus zugab H 36f. bei Lotto-Opfern] aus für Lotto-Opfer H 110,3f. habe thun können] aus gethan H Reimer hatte in Abänderung von Jean Pauls Bedingungen (in Nr. 256) vorgeschlagen: 1) das ganze Werk erscheint auf einmal zur Ostermesse 1818; 2) die bisherige Druckeinrichtung bleibt; 3) das Honorar ist ein- für allemal 3 Friedrichsdor und wird auf einmal bei Beendigung des Drucks jedes Bändchens entrichtet. Er hatte dazu bemerkt, daß er, da die erste Auflage nicht beschränkt war, nach dem preußischen Gesetz berechtigt sei, beliebig viel nachzudrucken ohne alle Entschädigung oder höchstens gegen Zahlung der Hälfte des ursprünglichen Honorars; daß er aber vorderhand diesen Anspruch fallen lasse. (Dazu bemerkt Jean Paul in einer Fußnote der Abschrift für Cotta (s. Nr. 268): Er verwechſelt hier Auflage und Ausgabe. Bei Auflage hat er zum Theil Recht. Es heißt im preuß. Landrecht Th. I. Tit. 11. § 1011: Wenn ein unveränderter Abdruck einer Schrift in eben demſelben Formate veranlaßt wird, ſo heißt ſolches eine neue Auflage. § 1012 ... § 1019 ... [wie 108,31—109,6; diese Paragraphen hat sich Jean Paul im Briefkopierbuch vor Nr. 268 notiert] — Dieſes mal blieben nach Reimers Angabe wahrſcheinlich zu Oſtern kaum 25 erſte Bände übrig; und über die exiſtierenden 50 2ten und 3ten Bände könnte man noch die Nothwendigkeit der Entſchädigung beſtreiten.) Er hatte dann ausführlich gegen die von Jean Paul angeführten Angaben von Perthes polemi- siert und eine genaue Berechnung des möglichen Gewinns aus der 2. Auflage des Siebenkäs aufgestellt. Die Aufnahme des Siebenkäs in die Gesammelten Werke könne er nur mit der Einschränkung zu- gestehen, daß der Verleger derselben ihm zu der Zeit, wo der Druck bis zu diesem Werk gelangt sei, die gesamten Vorräte für den Selbst- kostenpreis abnehme. Schließlich hatte er noch erklärt: „Sollten wir

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Historisch-kritische Ausgabe der Werke und Briefe von Jean Paul. Berlin-Brandenburgische Akademie zu Berlin: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-11-22T15:19:52Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Markus Bernauer, Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-11-22T15:19:52Z)

Weitere Informationen:

Die digitale Edition der Briefe Jean Pauls im Deutschen Textarchiv basiert auf der von Eduard Berend herausgegebenen III. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe mit den Briefen Jean Pauls. Die Bände werden im Faksimile und in getreuer Umschrift ohne Korrekturen vollständig zugänglich gemacht. Nicht aufgenommen, da in der hier gewählten Präsentation kaum nutzbar, sind Berends umfangreiche Register über die III. Abteilung in Band III/9, die in das elektronische Gesamtregister über die Briefe von und an Jean Paul eingegangen sind. Das bedeutet: Aufbewahrungsorte von Handschriften sowie veraltete Literaturverweise blieben ebenso bestehen wie die Nummern der von Jean Paul beantworteten Briefe oder der an ihn gerichteten Antworten, Nummern, die sich auf die Regesten in den digitalisierten Bänden beziehen und nicht auf die neue IV. Abteilung mit den Briefen an Jean Paul (s. dort die Konkordanzen).

Eine andere, briefzentrierte digitale Edition der Briefe Jean Pauls ist derzeit als Gemeinschaftsprojekt der Jean-Paul-Edition und der Initiative TELOTA in Vorbereitung. Die Metadaten dieser Ausgabe sowie veraltete Verweise in den Erläuterungen werden dort so weit als möglich aktualisiert. Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.




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Zitationshilfe: Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 7. Berlin, 1954, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jeanpaul_briefe07_1954/387>, abgerufen am 24.11.2024.