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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬
siegel einen Pflug mit dem Staatswappen füh¬
ren, und umher in der Umschrift den Namen
der Gemeinden. Die Schulzen müssen mehr
Auszeichnung haben, etwa den Pflug auf ihren
Rockknöpfen, etwa einen eigenen Amtsstab u. d.;
endlich Hülfe zur Geschäftsführung durch Be¬
lehrung.

G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬
ßen u. s. w. Landshut bei Krüll 1801.

Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen
geistigen, sittlichen Einwürkung am Nächsten
stehn -- Schulzen, Schulmeister, Prediger --
muß jeder Staat ehren, der nicht einen langsa¬
men Selbstmord bezweckt. Den großen Haufen
jedes Volks trifft Maximilians Wahlspruch von
Tyrol: "Ein grober Bauerkittel voll Falten,
der aber warm hält."


2. Gerichtsverfassung.

a) Das hohe Reichsgericht. Der König in
gewissen Fällen hier selbst gegenwärtig. Be¬
stimmte Reichsgerichtsräthe.

zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬
ſiegel einen Pflug mit dem Staatswappen füh¬
ren, und umher in der Umſchrift den Namen
der Gemeinden. Die Schulzen müſſen mehr
Auszeichnung haben, etwa den Pflug auf ihren
Rockknöpfen, etwa einen eigenen Amtsſtab u. d.;
endlich Hülfe zur Geſchäftsführung durch Be¬
lehrung.

G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬
ßen u. ſ. w. Landshut bei Krüll 1801.

Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen
geiſtigen, ſittlichen Einwürkung am Nächſten
ſtehn — Schulzen, Schulmeiſter, Prediger —
muß jeder Staat ehren, der nicht einen langſa¬
men Selbſtmord bezweckt. Den großen Haufen
jedes Volks trifft Maximilians Wahlſpruch von
Tyrol: „Ein grober Bauerkittel voll Falten,
der aber warm hält.“


2. Gerichtsverfaſſung.

a) Das hohe Reichsgericht. Der König in
gewiſſen Fällen hier ſelbſt gegenwärtig. Be¬
ſtimmte Reichsgerichtsräthe.

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[57/0087] 57 zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬ ſiegel einen Pflug mit dem Staatswappen füh¬ ren, und umher in der Umſchrift den Namen der Gemeinden. Die Schulzen müſſen mehr Auszeichnung haben, etwa den Pflug auf ihren Rockknöpfen, etwa einen eigenen Amtsſtab u. d.; endlich Hülfe zur Geſchäftsführung durch Be¬ lehrung. G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬ ßen u. ſ. w. Landshut bei Krüll 1801. Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen geiſtigen, ſittlichen Einwürkung am Nächſten ſtehn — Schulzen, Schulmeiſter, Prediger — muß jeder Staat ehren, der nicht einen langſa¬ men Selbſtmord bezweckt. Den großen Haufen jedes Volks trifft Maximilians Wahlſpruch von Tyrol: „Ein grober Bauerkittel voll Falten, der aber warm hält.“ 2. Gerichtsverfaſſung. a) Das hohe Reichsgericht. Der König in gewiſſen Fällen hier ſelbſt gegenwärtig. Be¬ ſtimmte Reichsgerichtsräthe.

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/87>, abgerufen am 23.11.2024.