Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬ G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬ ßen u. s. w. Landshut bei Krüll 1801. Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen 2. Gerichtsverfassung. a) Das hohe Reichsgericht. Der König in zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬ G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬ ßen u. ſ. w. Landshut bei Krüll 1801. Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen 2. Gerichtsverfaſſung. a) Das hohe Reichsgericht. Der König in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0087" n="57"/><fw type="pageNum" place="top">57<lb/></fw>zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬<lb/> ſiegel einen Pflug mit dem Staatswappen füh¬<lb/> ren, und umher in der Umſchrift den Namen<lb/> der Gemeinden. Die Schulzen müſſen mehr<lb/> Auszeichnung haben, etwa den Pflug auf ihren<lb/> Rockknöpfen, etwa einen eigenen Amtsſtab u. d.;<lb/> endlich Hülfe zur Geſchäftsführung durch Be¬<lb/> lehrung.</p><lb/> <listBibl> <bibl>G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬<lb/> ßen u. ſ. w. Landshut bei Krüll 1801.</bibl> </listBibl><lb/> <p>Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen<lb/> geiſtigen, ſittlichen Einwürkung am Nächſten<lb/> ſtehn — Schulzen, Schulmeiſter, Prediger —<lb/> muß jeder Staat ehren, der nicht einen langſa¬<lb/> men Selbſtmord bezweckt. Den großen Haufen<lb/> jedes Volks trifft Maximilians Wahlſpruch von<lb/> Tyrol: „Ein grober Bauerkittel voll Falten,<lb/> der aber warm hält.“</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> <div n="2"> <head>2. <hi rendition="#g">Gerichtsverfaſſung.</hi><lb/></head> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#aq">a</hi>) Das hohe Reichsgericht. Der König in<lb/> gewiſſen Fällen hier ſelbſt gegenwärtig. Be¬<lb/> ſtimmte Reichsgerichtsräthe.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [57/0087]
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zinne mit dem Staatswappen, und alle Dorf¬
ſiegel einen Pflug mit dem Staatswappen füh¬
ren, und umher in der Umſchrift den Namen
der Gemeinden. Die Schulzen müſſen mehr
Auszeichnung haben, etwa den Pflug auf ihren
Rockknöpfen, etwa einen eigenen Amtsſtab u. d.;
endlich Hülfe zur Geſchäftsführung durch Be¬
lehrung.
G. J. Stein's Unterricht für Dorf-Schulthei¬
ßen u. ſ. w. Landshut bei Krüll 1801.
Die dem gemeinen Mann zur bürgerlichen
geiſtigen, ſittlichen Einwürkung am Nächſten
ſtehn — Schulzen, Schulmeiſter, Prediger —
muß jeder Staat ehren, der nicht einen langſa¬
men Selbſtmord bezweckt. Den großen Haufen
jedes Volks trifft Maximilians Wahlſpruch von
Tyrol: „Ein grober Bauerkittel voll Falten,
der aber warm hält.“
2. Gerichtsverfaſſung.
a) Das hohe Reichsgericht. Der König in
gewiſſen Fällen hier ſelbſt gegenwärtig. Be¬
ſtimmte Reichsgerichtsräthe.
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