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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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hört auf der Hagestolzen Sarg, kein jungfräu¬
licher Kranz.


5. Ehrecht.

Über die Ehe ist das Meiste ehebrecherisch
geschrieben, selbst Gesetzbücher machen keine Aus¬
nahme. Ehe heißt Gesetz, darf es nun also
wohl Kebsehen und linke geben? Wenn -- die
Ehefrau sich nicht darum bekümmern darf, wie
viel Kebsweiber und Buhlinnen der Mann sich
außer dem Hause hält, wenn er sie nur nicht
hineinbringt: So wird das schöne Geschlecht
dadurch verthiert, der Staat ein öffentliches Un¬
zuchtshaus, und das Ehrecht eine Hurenwirths¬
ordnung.

Warum wird nur der ehebrecherische
Geistliche
entsetzt? Jeder Staatsdiener muß
es werden bei solchem Vergehn; und jeder Bür¬
ger mit dem Verlust der Bürgerehre gestraft
werden. Wer seinen heiligsten Schwur leicht¬
sinnig gebrochen hat, dem kann es wohl nicht
viel Gewissen machen, ein Schurke zu sein, wo

hört auf der Hageſtolzen Sarg, kein jungfräu¬
licher Kranz.


5. Ehrecht.

Über die Ehe iſt das Meiſte ehebrecheriſch
geſchrieben, ſelbſt Geſetzbücher machen keine Aus¬
nahme. Ehe heißt Geſetz, darf es nun alſo
wohl Kebsehen und linke geben? Wenn — die
Ehefrau ſich nicht darum bekümmern darf, wie
viel Kebsweiber und Buhlinnen der Mann ſich
außer dem Hauſe hält, wenn er ſie nur nicht
hineinbringt: So wird das ſchöne Geſchlecht
dadurch verthiert, der Staat ein öffentliches Un¬
zuchtshaus, und das Ehrecht eine Hurenwirths¬
ordnung.

Warum wird nur der ehebrecheriſche
Geiſtliche
entſetzt? Jeder Staatsdiener muß
es werden bei ſolchem Vergehn; und jeder Bür¬
ger mit dem Verluſt der Bürgerehre geſtraft
werden. Wer ſeinen heiligſten Schwur leicht¬
ſinnig gebrochen hat, dem kann es wohl nicht
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[427/0457] 427 hört auf der Hageſtolzen Sarg, kein jungfräu¬ licher Kranz. 5. Ehrecht. Über die Ehe iſt das Meiſte ehebrecheriſch geſchrieben, ſelbſt Geſetzbücher machen keine Aus¬ nahme. Ehe heißt Geſetz, darf es nun alſo wohl Kebsehen und linke geben? Wenn — die Ehefrau ſich nicht darum bekümmern darf, wie viel Kebsweiber und Buhlinnen der Mann ſich außer dem Hauſe hält, wenn er ſie nur nicht hineinbringt: So wird das ſchöne Geſchlecht dadurch verthiert, der Staat ein öffentliches Un¬ zuchtshaus, und das Ehrecht eine Hurenwirths¬ ordnung. Warum wird nur der ehebrecheriſche Geiſtliche entſetzt? Jeder Staatsdiener muß es werden bei ſolchem Vergehn; und jeder Bür¬ ger mit dem Verluſt der Bürgerehre geſtraft werden. Wer ſeinen heiligſten Schwur leicht¬ ſinnig gebrochen hat, dem kann es wohl nicht viel Gewiſſen machen, ein Schurke zu ſein, wo

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/457>, abgerufen am 23.11.2024.