Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.hört auf der Hagestolzen Sarg, kein jungfräu¬ 5. Ehrecht. Über die Ehe ist das Meiste ehebrecherisch Warum wird nur der ehebrecherische hört auf der Hageſtolzen Sarg, kein jungfräu¬ 5. Ehrecht. Über die Ehe iſt das Meiſte ehebrecheriſch Warum wird nur der ehebrecheriſche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0457" n="427"/><fw type="pageNum" place="top">427<lb/></fw>hört auf der Hageſtolzen Sarg, kein jungfräu¬<lb/> licher Kranz.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> <div n="2"> <head>5. <hi rendition="#g">Ehrecht.</hi><lb/></head> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Über die Ehe iſt das Meiſte ehebrecheriſch<lb/> geſchrieben, ſelbſt Geſetzbücher machen keine Aus¬<lb/> nahme. Ehe heißt Geſetz, darf es nun alſo<lb/> wohl Kebsehen und linke geben? Wenn — die<lb/> Ehefrau ſich nicht darum bekümmern darf, wie<lb/> viel Kebsweiber und Buhlinnen der Mann ſich<lb/> außer dem Hauſe hält, wenn er ſie nur nicht<lb/> hineinbringt: So wird das ſchöne Geſchlecht<lb/> dadurch verthiert, der Staat ein öffentliches Un¬<lb/> zuchtshaus, und das Ehrecht eine Hurenwirths¬<lb/> ordnung.</p><lb/> <p>Warum wird nur der <hi rendition="#g">ehebrecheriſche<lb/> Geiſtliche</hi> entſetzt? Jeder Staatsdiener muß<lb/> es werden bei ſolchem Vergehn; und jeder Bür¬<lb/> ger mit dem Verluſt der Bürgerehre geſtraft<lb/> werden. Wer ſeinen heiligſten Schwur leicht¬<lb/> ſinnig gebrochen hat, dem kann es wohl nicht<lb/> viel Gewiſſen machen, ein Schurke zu ſein, wo<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [427/0457]
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hört auf der Hageſtolzen Sarg, kein jungfräu¬
licher Kranz.
5. Ehrecht.
Über die Ehe iſt das Meiſte ehebrecheriſch
geſchrieben, ſelbſt Geſetzbücher machen keine Aus¬
nahme. Ehe heißt Geſetz, darf es nun alſo
wohl Kebsehen und linke geben? Wenn — die
Ehefrau ſich nicht darum bekümmern darf, wie
viel Kebsweiber und Buhlinnen der Mann ſich
außer dem Hauſe hält, wenn er ſie nur nicht
hineinbringt: So wird das ſchöne Geſchlecht
dadurch verthiert, der Staat ein öffentliches Un¬
zuchtshaus, und das Ehrecht eine Hurenwirths¬
ordnung.
Warum wird nur der ehebrecheriſche
Geiſtliche entſetzt? Jeder Staatsdiener muß
es werden bei ſolchem Vergehn; und jeder Bür¬
ger mit dem Verluſt der Bürgerehre geſtraft
werden. Wer ſeinen heiligſten Schwur leicht¬
ſinnig gebrochen hat, dem kann es wohl nicht
viel Gewiſſen machen, ein Schurke zu ſein, wo
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