C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf sich die Kunstbefestigung beschränken; sie muß bei Anlage von Landstraßen und Wegen, beim Brücken- und Häuserbau nicht den Gesichtspunkt der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬ hebung aller Gemeinheiten der Grundstücke und eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬ rechtigte seine Ländereien zusammenhängend be¬ kommt, und sie mit fester Befriedigung einschließt -- können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬ mittel verschaffen. Darauf baute St. Ger¬ main seinen Vertheidigungsplan von Hollstein und Schleswig. Was Hage, die Hagen; Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬ cken der freien Bewegung eines Eroberungs¬ heers schaden, beschreibt Cäsar sehr einleuchtend. (De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. s. w.)
D. Ein auserlesenes stehendes Heer, als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im Anschlag, ein kriegerischer wohlgerüsteter Wäch¬ ter. Es steht gegen urplötzlichen Überfall in Bereitschaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬ mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden kann. Das ganze waffenfähige Volk ist das
C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf ſich die Kunſtbefeſtigung beſchränken; ſie muß bei Anlage von Landſtraßen und Wegen, beim Brücken- und Häuſerbau nicht den Geſichtspunkt der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬ hebung aller Gemeinheiten der Grundſtücke und eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬ rechtigte ſeine Ländereien zuſammenhängend be¬ kommt, und ſie mit feſter Befriedigung einſchließt — können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬ mittel verſchaffen. Darauf baute St. Ger¬ main ſeinen Vertheidigungsplan von Hollſtein und Schleswig. Was Hage, die Hagen; Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬ cken der freien Bewegung eines Eroberungs¬ heers ſchaden, beſchreibt Cäſar ſehr einleuchtend. (De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. ſ. w.)
D. Ein auserleſenes ſtehendes Heer, als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im Anſchlag, ein kriegeriſcher wohlgerüſteter Wäch¬ ter. Es ſteht gegen urplötzlichen Überfall in Bereitſchaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬ mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden kann. Das ganze waffenfähige Volk iſt das
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0342"n="312"/><fwtype="pageNum"place="top">312<lb/></fw><p>C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf<lb/>ſich die Kunſtbefeſtigung beſchränken; ſie muß<lb/>
bei Anlage von Landſtraßen und Wegen, beim<lb/>
Brücken- und Häuſerbau nicht den Geſichtspunkt<lb/>
der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬<lb/>
hebung aller Gemeinheiten der Grundſtücke und<lb/>
eingeführte <hirendition="#g">Verkoppelung</hi>, wo jeder Theilbe¬<lb/>
rechtigte ſeine Ländereien zuſammenhängend be¬<lb/>
kommt, und ſie mit feſter Befriedigung einſchließt<lb/>— können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬<lb/>
mittel verſchaffen. Darauf baute <hirendition="#g">St</hi>. <hirendition="#g">Ger¬<lb/>
main</hi>ſeinen Vertheidigungsplan von Hollſtein<lb/>
und Schleswig. Was <hirendition="#g">Hage</hi>, die Hagen;<lb/><hirendition="#g">Hägen</hi>, die Gehäge bilden; <hirendition="#g">Knicke</hi> und <hirendition="#g">He¬<lb/>
cken</hi> der freien Bewegung eines Eroberungs¬<lb/>
heers ſchaden, beſchreibt Cäſar ſehr einleuchtend.<lb/>
(<hirendition="#aq">De bello Gallico lib</hi>. <hirendition="#aq">II</hi>. <hirendition="#aq">cap</hi>. <hirendition="#aq">XVII</hi>. u. ſ. w.)</p><lb/><p>D. <hirendition="#g">Ein auserleſenes ſtehendes Heer</hi>,<lb/>
als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im<lb/>
Anſchlag, ein kriegeriſcher wohlgerüſteter Wäch¬<lb/>
ter. Es ſteht gegen urplötzlichen Überfall in<lb/>
Bereitſchaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬<lb/>
mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden<lb/>
kann. Das ganze waffenfähige Volk iſt das<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[312/0342]
312
C. Aber nicht bloß auf Kriegsplätze darf
ſich die Kunſtbefeſtigung beſchränken; ſie muß
bei Anlage von Landſtraßen und Wegen, beim
Brücken- und Häuſerbau nicht den Geſichtspunkt
der Landwehr aus den Augen verlieren. Auf¬
hebung aller Gemeinheiten der Grundſtücke und
eingeführte Verkoppelung, wo jeder Theilbe¬
rechtigte ſeine Ländereien zuſammenhängend be¬
kommt, und ſie mit feſter Befriedigung einſchließt
— können der Landwehr ein wichtiges Hülfs¬
mittel verſchaffen. Darauf baute St. Ger¬
main ſeinen Vertheidigungsplan von Hollſtein
und Schleswig. Was Hage, die Hagen;
Hägen, die Gehäge bilden; Knicke und He¬
cken der freien Bewegung eines Eroberungs¬
heers ſchaden, beſchreibt Cäſar ſehr einleuchtend.
(De bello Gallico lib. II. cap. XVII. u. ſ. w.)
D. Ein auserleſenes ſtehendes Heer,
als ein Fechter in der Auslage, ein Schütze im
Anſchlag, ein kriegeriſcher wohlgerüſteter Wäch¬
ter. Es ſteht gegen urplötzlichen Überfall in
Bereitſchaft, daß ein Volk nicht meuchlings ge¬
mordet, nicht im Schlaf hingewürgt werden
kann. Das ganze waffenfähige Volk iſt das
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/342>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.