Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.sten bekleiden, ohne Staatsbürger zu werden. 4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬ theilt nach vorhergegangener Prüfung (vor den Regierungen) über die Kennt¬ niß der Rechte und Pflichten des Bürgers. Ohne solche oder ähnliche Anstalten verlangt e) Vaterländische Geschichte. Eine lebendige Geschichte des Vaterlandes, ſten bekleiden, ohne Staatsbürger zu werden. 4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬ theilt nach vorhergegangener Prüfung (vor den Regierungen) über die Kennt¬ niß der Rechte und Pflichten des Bürgers. Ohne ſolche oder ähnliche Anſtalten verlangt e) Vaterländiſche Geſchichte. Eine lebendige Geſchichte des Vaterlandes, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <list> <item><pb facs="#f0247" n="217"/><fw type="pageNum" place="top">217<lb/></fw> ſten bekleiden, ohne Staatsbürger zu<lb/> werden.</item><lb/> <item>4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬<lb/> theilt nach vorhergegangener Prüfung<lb/> (vor den Regierungen) über die Kennt¬<lb/> niß der Rechte und Pflichten des Bürgers.</item> </list> <p>Ohne ſolche oder ähnliche Anſtalten verlangt<lb/> der Staat Unmöglichkeiten. Der Koran hat<lb/> gut reden: „Selig ſind die glauben! Die aber<lb/> nicht glauben, denen ſoll man auch nicht predi¬<lb/> gen, denn ſie werden doch nicht glauben.“ Wer<lb/> geliebt ſein will, muß ſich liebenswürdig zeigen;<lb/> wer erwartet daß Andere für ihn würken ſollen,<lb/> muß doch ihre Theilnahme an ihm rege ma¬<lb/> chen; wer auf Ehre und Achtung Anſprüche<lb/> hegt, darf doch nicht öffentlich ſich entgegenge¬<lb/> ſetzte Handlungen zu Schulden kommen laſſen.<lb/> Für den Staat giebt es hier keine Befreiungen,<lb/> keine Bevorrechtungen, die allgemeinen Geſetze<lb/> der menſchlichen Natur ſind älter als er, ja er<lb/> ſelbſt iſt nur durch ihr Anerkennen.</p><lb/> <p rendition="#c"> <hi rendition="#aq">e)</hi> <hi rendition="#g">Vaterländiſche Geſchichte.</hi> </p><lb/> <p>Eine lebendige Geſchichte des Vaterlandes,<lb/> die ins Leben wieder hineinführt. Jede Geſchichte<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [217/0247]
217
ſten bekleiden, ohne Staatsbürger zu
werden.
4) Und das Staatsbürgerrecht wird nur er¬
theilt nach vorhergegangener Prüfung
(vor den Regierungen) über die Kennt¬
niß der Rechte und Pflichten des Bürgers.
Ohne ſolche oder ähnliche Anſtalten verlangt
der Staat Unmöglichkeiten. Der Koran hat
gut reden: „Selig ſind die glauben! Die aber
nicht glauben, denen ſoll man auch nicht predi¬
gen, denn ſie werden doch nicht glauben.“ Wer
geliebt ſein will, muß ſich liebenswürdig zeigen;
wer erwartet daß Andere für ihn würken ſollen,
muß doch ihre Theilnahme an ihm rege ma¬
chen; wer auf Ehre und Achtung Anſprüche
hegt, darf doch nicht öffentlich ſich entgegenge¬
ſetzte Handlungen zu Schulden kommen laſſen.
Für den Staat giebt es hier keine Befreiungen,
keine Bevorrechtungen, die allgemeinen Geſetze
der menſchlichen Natur ſind älter als er, ja er
ſelbſt iſt nur durch ihr Anerkennen.
e) Vaterländiſche Geſchichte.
Eine lebendige Geſchichte des Vaterlandes,
die ins Leben wieder hineinführt. Jede Geſchichte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/247 |
Zitationshilfe: | Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/247>, abgerufen am 20.07.2024. |