Erdbeschreibung, die wie ein Steckbrief lautet; als eine Eilbotenreise auf der Schnellpost. Eine "Staatslehre" muß darauf folgen; d. h. Jnbegriff vom Zweck und Wesen der bürgerli¬ chen Gesellschaft, und ihrer Nothwendigkeit. Wer in einem Staate mit Menschen leben, sich nicht als Waldbruder und Jnselsiedler abson¬ dern will, muß dieß wissen. Ein "Staats¬ recht" muß diesen Unterricht beschließen, eine Deutlichmachung der gesammten vaterländischen Gesetzgebung und des Geistes, der sie erhalten und vollkommnen soll.
Auf die beste Ausarbeitungen dieser Volks¬ bücher setze man Preise, und der Staat trage so viel von den Druckkosten, daß auch der un¬ bemittelte Staatsbürger nicht in Unwissenheit vergehe. Bei uns ist der Bürger nirgends mehr zu Hause, als im Ausland; und nirgends we¬ niger heimisch, als im Vaterlande. Es giebt eine Großstädterei die das Vaterland selbst für einen kleingeistigen und engherzigen Gedan¬ ken, und eines pflastertretenden Zierlings, in hö¬ heren Reichen webenden Hochgeistes unwürdig hält; der nichts recht ist als das Neue, die dieß
Erdbeſchreibung, die wie ein Steckbrief lautet; als eine Eilbotenreiſe auf der Schnellpoſt. Eine „Staatslehre“ muß darauf folgen; d. h. Jnbegriff vom Zweck und Weſen der bürgerli¬ chen Geſellſchaft, und ihrer Nothwendigkeit. Wer in einem Staate mit Menſchen leben, ſich nicht als Waldbruder und Jnſelſiedler abſon¬ dern will, muß dieß wiſſen. Ein „Staats¬ recht“ muß dieſen Unterricht beſchließen, eine Deutlichmachung der geſammten vaterländiſchen Geſetzgebung und des Geiſtes, der ſie erhalten und vollkommnen ſoll.
Auf die beſte Ausarbeitungen dieſer Volks¬ bücher ſetze man Preiſe, und der Staat trage ſo viel von den Druckkoſten, daß auch der un¬ bemittelte Staatsbürger nicht in Unwiſſenheit vergehe. Bei uns iſt der Bürger nirgends mehr zu Hauſe, als im Ausland; und nirgends we¬ niger heimiſch, als im Vaterlande. Es giebt eine Großſtädterei die das Vaterland ſelbſt für einen kleingeiſtigen und engherzigen Gedan¬ ken, und eines pflaſtertretenden Zierlings, in hö¬ heren Reichen webenden Hochgeiſtes unwürdig hält; der nichts recht iſt als das Neue, die dieß
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Erdbeſchreibung, die wie ein Steckbrief lautet;
als eine Eilbotenreiſe auf der Schnellpoſt. Eine
„Staatslehre“ muß darauf folgen; d. h.
Jnbegriff vom Zweck und Weſen der bürgerli¬
chen Geſellſchaft, und ihrer Nothwendigkeit.
Wer in einem Staate mit Menſchen leben, ſich
nicht als Waldbruder und Jnſelſiedler abſon¬
dern will, muß dieß wiſſen. Ein „Staats¬
recht“ muß dieſen Unterricht beſchließen, eine
Deutlichmachung der geſammten vaterländiſchen
Geſetzgebung und des Geiſtes, der ſie erhalten
und vollkommnen ſoll.
Auf die beſte Ausarbeitungen dieſer Volks¬
bücher ſetze man Preiſe, und der Staat trage
ſo viel von den Druckkoſten, daß auch der un¬
bemittelte Staatsbürger nicht in Unwiſſenheit
vergehe. Bei uns iſt der Bürger nirgends mehr
zu Hauſe, als im Ausland; und nirgends we¬
niger heimiſch, als im Vaterlande. Es giebt
eine Großſtädterei die das Vaterland ſelbſt
für einen kleingeiſtigen und engherzigen Gedan¬
ken, und eines pflaſtertretenden Zierlings, in hö¬
heren Reichen webenden Hochgeiſtes unwürdig
hält; der nichts recht iſt als das Neue, die dieß
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/243>, abgerufen am 23.11.2024.
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