Gute Sitten müssen auf dem Turnplatz mehr wür- ken und gelten, als anders wo weise Gesetze. Die höch- ste hier zu verhängende Strafe bleibt immer der Aus- schluß aus der Turngemeinschaft.
Man kann es dem Turner, der eigentlich leibt und lebt und sich leibhaftig erweiset, nicht oft und nach- drücklich genug einschärfen, daß keiner den Adel des Leibes und der Seele mehr wahren müsse, denn gerade er. Am wenigsten darf er sich irgend eines Tugend- gebots darum entheben, weil er leiblich tauglicher ist. Tugendsam und tüchtig, rein und ringfertig, keusch und kühn, wahrhaft und wehrhaft sei sein Wandel. Frisch, frey, fröhlich und fromm -- ist des Turners Reichthum. Das allgemeine Sittengesetz ist auch seine höchste Richtschnur und Regel. Was andere entehrt, schändet auch ihn. Muster, Beispiel und Vorbild zu werden -- danach soll er streben. Dazu sind die Hauptlehren: nach der höchsten Gleichmäßigkeit in der
Aus-
II.Die Turngeſetze.
A. Geiſt der Turngeſetze.
Gute Sitten müſſen auf dem Turnplatz mehr wür- ken und gelten, als anders wo weiſe Geſetze. Die höch- ſte hier zu verhängende Strafe bleibt immer der Aus- ſchluß aus der Turngemeinſchaft.
Man kann es dem Turner, der eigentlich leibt und lebt und ſich leibhaftig erweiſet, nicht oft und nach- drücklich genug einſchärfen, daß keiner den Adel des Leibes und der Seele mehr wahren müſſe, denn gerade er. Am wenigſten darf er ſich irgend eines Tugend- gebots darum entheben, weil er leiblich tauglicher iſt. Tugendſam und tüchtig, rein und ringfertig, keuſch und kühn, wahrhaft und wehrhaft ſei ſein Wandel. Friſch, frey, fröhlich und fromm — iſt des Turners Reichthum. Das allgemeine Sittengeſetz iſt auch ſeine höchſte Richtſchnur und Regel. Was andere entehrt, ſchändet auch ihn. Muſter, Beiſpiel und Vorbild zu werden — danach ſoll er ſtreben. Dazu ſind die Hauptlehren: nach der höchſten Gleichmäßigkeit in der
Aus-
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II. Die Turngeſetze.
A. Geiſt der Turngeſetze.
Gute Sitten müſſen auf dem Turnplatz mehr wür-
ken und gelten, als anders wo weiſe Geſetze. Die höch-
ſte hier zu verhängende Strafe bleibt immer der Aus-
ſchluß aus der Turngemeinſchaft.
Man kann es dem Turner, der eigentlich leibt und
lebt und ſich leibhaftig erweiſet, nicht oft und nach-
drücklich genug einſchärfen, daß keiner den Adel des
Leibes und der Seele mehr wahren müſſe, denn gerade
er. Am wenigſten darf er ſich irgend eines Tugend-
gebots darum entheben, weil er leiblich tauglicher iſt.
Tugendſam und tüchtig, rein und ringfertig, keuſch und
kühn, wahrhaft und wehrhaft ſei ſein Wandel. Friſch,
frey, fröhlich und fromm — iſt des Turners
Reichthum. Das allgemeine Sittengeſetz iſt auch ſeine
höchſte Richtſchnur und Regel. Was andere entehrt,
ſchändet auch ihn. Muſter, Beiſpiel und Vorbild zu
werden — danach ſoll er ſtreben. Dazu ſind die
Hauptlehren: nach der höchſten Gleichmäßigkeit in der
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/303>, abgerufen am 21.11.2024.
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