Wirkungen, so sie hervorbringen. Dabei muß er sich sehr hüten und sorgfältig in Acht nehmen, daß er den kleinern Turnern kein Bild der Lächerlichkeit und auf- fallender Ungeschicklichkeit giebt. Größere ehren schon den guten Willen und das mühevolle Bestreben. Geht ihm auch die Erwerbung einzelner Turnfertigkeiten nicht von Statten; so muß er doch in alle Theile der Turn- kunst eindringen, und in den Geist des Turnwesens. Die Turnschüler müssen den Turnlehrer als Mann von gleichmäßiger Bildung und Volksthümlichkeit achten kön- nen, der Zeit und Welt kennt und das Urbild, wonach zu streben ist; sonst wird er bei aller turnerischen Fer- tigkeit ihnen nur wie ein Faselhans und Künstemacher vorkommen. Ein Turnlehrer muß:
1. der Jugend kein böses Beispiel geben, weder auf noch außer dem Turnplatze;
2. sich während der Turnzeit aller solcher Genüsse ent- halten, die der Jugend nicht geziemen z. B. To- back rauchen, Schnapps trinken u. a. dgl.,
3. sich nicht vornehmthuerisch und aufthuerisch gebär- den, sondern stets leutseelig sein und bleiben;
4. nicht zu spät auf den Turnplatz kommen, sondern wo möglich immer mit den Frühsten da sein;
5. als Gesetzbewahrer die Gesetze zuerst halten, und sich nicht hoffährtig davon ausnehmen, sondern der strengste Richter gegen sich selbst sein;
6.
Wirkungen, ſo ſie hervorbringen. Dabei muß er ſich ſehr hüten und ſorgfältig in Acht nehmen, daß er den kleinern Turnern kein Bild der Lächerlichkeit und auf- fallender Ungeſchicklichkeit giebt. Größere ehren ſchon den guten Willen und das mühevolle Beſtreben. Geht ihm auch die Erwerbung einzelner Turnfertigkeiten nicht von Statten; ſo muß er doch in alle Theile der Turn- kunſt eindringen, und in den Geiſt des Turnweſens. Die Turnſchüler müſſen den Turnlehrer als Mann von gleichmäßiger Bildung und Volksthümlichkeit achten kön- nen, der Zeit und Welt kennt und das Urbild, wonach zu ſtreben iſt; ſonſt wird er bei aller turneriſchen Fer- tigkeit ihnen nur wie ein Faſelhans und Künſtemacher vorkommen. Ein Turnlehrer muß:
1. der Jugend kein böſes Beiſpiel geben, weder auf noch außer dem Turnplatze;
2. ſich während der Turnzeit aller ſolcher Genüſſe ent- halten, die der Jugend nicht geziemen z. B. To- back rauchen, Schnapps trinken u. a. dgl.,
3. ſich nicht vornehmthueriſch und aufthueriſch gebär- den, ſondern ſtets leutſeelig ſein und bleiben;
4. nicht zu ſpät auf den Turnplatz kommen, ſondern wo möglich immer mit den Frühſten da ſein;
5. als Geſetzbewahrer die Geſetze zuerſt halten, und ſich nicht hoffährtig davon ausnehmen, ſondern der ſtrengſte Richter gegen ſich ſelbſt ſein;
6.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0287"n="217"/>
Wirkungen, ſo ſie hervorbringen. Dabei muß er ſich<lb/>ſehr hüten und ſorgfältig in Acht nehmen, daß er den<lb/>
kleinern Turnern kein Bild der Lächerlichkeit und auf-<lb/>
fallender Ungeſchicklichkeit giebt. Größere ehren ſchon<lb/>
den guten Willen und das mühevolle Beſtreben. Geht<lb/>
ihm auch die Erwerbung einzelner Turnfertigkeiten nicht<lb/>
von Statten; ſo muß er doch in alle Theile der Turn-<lb/>
kunſt eindringen, und in den Geiſt des Turnweſens.<lb/>
Die Turnſchüler müſſen den Turnlehrer als Mann von<lb/>
gleichmäßiger Bildung und Volksthümlichkeit achten kön-<lb/>
nen, der Zeit und Welt kennt und das Urbild, wonach<lb/>
zu ſtreben iſt; ſonſt wird er bei aller turneriſchen Fer-<lb/>
tigkeit ihnen nur wie ein Faſelhans und Künſtemacher<lb/>
vorkommen. Ein Turnlehrer muß:</p><lb/><p>1. der Jugend kein böſes Beiſpiel geben, weder auf<lb/>
noch außer dem Turnplatze;</p><lb/><p>2. ſich während der Turnzeit aller ſolcher Genüſſe ent-<lb/>
halten, die der Jugend nicht geziemen z. B. To-<lb/>
back rauchen, Schnapps trinken u. a. dgl.,</p><lb/><p>3. ſich nicht vornehmthueriſch und aufthueriſch gebär-<lb/>
den, ſondern ſtets leutſeelig ſein und bleiben;</p><lb/><p>4. nicht zu ſpät auf den Turnplatz kommen, ſondern<lb/>
wo möglich immer mit den Frühſten da ſein;</p><lb/><p>5. als Geſetzbewahrer die Geſetze zuerſt halten, und<lb/>ſich nicht hoffährtig davon ausnehmen, ſondern<lb/>
der ſtrengſte Richter gegen ſich ſelbſt ſein;</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">6.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[217/0287]
Wirkungen, ſo ſie hervorbringen. Dabei muß er ſich
ſehr hüten und ſorgfältig in Acht nehmen, daß er den
kleinern Turnern kein Bild der Lächerlichkeit und auf-
fallender Ungeſchicklichkeit giebt. Größere ehren ſchon
den guten Willen und das mühevolle Beſtreben. Geht
ihm auch die Erwerbung einzelner Turnfertigkeiten nicht
von Statten; ſo muß er doch in alle Theile der Turn-
kunſt eindringen, und in den Geiſt des Turnweſens.
Die Turnſchüler müſſen den Turnlehrer als Mann von
gleichmäßiger Bildung und Volksthümlichkeit achten kön-
nen, der Zeit und Welt kennt und das Urbild, wonach
zu ſtreben iſt; ſonſt wird er bei aller turneriſchen Fer-
tigkeit ihnen nur wie ein Faſelhans und Künſtemacher
vorkommen. Ein Turnlehrer muß:
1. der Jugend kein böſes Beiſpiel geben, weder auf
noch außer dem Turnplatze;
2. ſich während der Turnzeit aller ſolcher Genüſſe ent-
halten, die der Jugend nicht geziemen z. B. To-
back rauchen, Schnapps trinken u. a. dgl.,
3. ſich nicht vornehmthueriſch und aufthueriſch gebär-
den, ſondern ſtets leutſeelig ſein und bleiben;
4. nicht zu ſpät auf den Turnplatz kommen, ſondern
wo möglich immer mit den Frühſten da ſein;
5. als Geſetzbewahrer die Geſetze zuerſt halten, und
ſich nicht hoffährtig davon ausnehmen, ſondern
der ſtrengſte Richter gegen ſich ſelbſt ſein;
6.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/287>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.