I.Ueber Anlegung und Einrichtung eines Turnplatzes.
Angaben über Anlegung und Einrichtung eines Turn- platzes sind durchaus nicht im Allgemeinen, für alle be- sonderen Fälle, im Voraus zu machen. Sie müssen sich allemal nach der Örtlichkeit, den Umständen und Bedürf- nissen richten. Über die Grundsätze, nach welchen man die Zahl und Abstufungen des Turnzeuges und der Turn- gerüste bestimmen muß, lese man Abschn. 4, I. nach. -- Auf alle besonderen Rücksichten kann man sich hier nicht einlassen, sondern nur die allgemeinen, welche bei jedem Turnplatze zu nehmen sind, und danach die Beschrei- bung eines vollständig eingerichteten Turnplatzes lie- fern. -- Wird ein Turnplatz angelegt für eine öffent- liche Schule, Waisenhaus, Erziehungsanstalt u. dgl., wo täglich bestimmte Turnstunden gehalten werden und so in den ganzen Lehrgang eingreifen; so wäre es nöthig, einen sehr nahe gelegenen Platz zu erlangen; doch möch- ten wir keinen öffentlichen Platz in einer Stadt dazu vorschlagen. Soll dagegen ein Turnplatz für die Ju-
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I.Ueber Anlegung und Einrichtung eines Turnplatzes.
Angaben über Anlegung und Einrichtung eines Turn- platzes ſind durchaus nicht im Allgemeinen, für alle be- ſonderen Fälle, im Voraus zu machen. Sie müſſen ſich allemal nach der Örtlichkeit, den Umſtänden und Bedürf- niſſen richten. Über die Grundſätze, nach welchen man die Zahl und Abſtufungen des Turnzeuges und der Turn- gerüſte beſtimmen muß, leſe man Abſchn. 4, I. nach. — Auf alle beſonderen Rückſichten kann man ſich hier nicht einlaſſen, ſondern nur die allgemeinen, welche bei jedem Turnplatze zu nehmen ſind, und danach die Beſchrei- bung eines vollſtändig eingerichteten Turnplatzes lie- fern. — Wird ein Turnplatz angelegt für eine öffent- liche Schule, Waiſenhaus, Erziehungsanſtalt u. dgl., wo täglich beſtimmte Turnſtunden gehalten werden und ſo in den ganzen Lehrgang eingreifen; ſo wäre es nöthig, einen ſehr nahe gelegenen Platz zu erlangen; doch möch- ten wir keinen öffentlichen Platz in einer Stadt dazu vorſchlagen. Soll dagegen ein Turnplatz für die Ju-
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I. Ueber Anlegung und Einrichtung
eines Turnplatzes.
Angaben über Anlegung und Einrichtung eines Turn-
platzes ſind durchaus nicht im Allgemeinen, für alle be-
ſonderen Fälle, im Voraus zu machen. Sie müſſen ſich
allemal nach der Örtlichkeit, den Umſtänden und Bedürf-
niſſen richten. Über die Grundſätze, nach welchen man
die Zahl und Abſtufungen des Turnzeuges und der Turn-
gerüſte beſtimmen muß, leſe man Abſchn. 4, I. nach. —
Auf alle beſonderen Rückſichten kann man ſich hier nicht
einlaſſen, ſondern nur die allgemeinen, welche bei jedem
Turnplatze zu nehmen ſind, und danach die Beſchrei-
bung eines vollſtändig eingerichteten Turnplatzes lie-
fern. — Wird ein Turnplatz angelegt für eine öffent-
liche Schule, Waiſenhaus, Erziehungsanſtalt u. dgl., wo
täglich beſtimmte Turnſtunden gehalten werden und ſo
in den ganzen Lehrgang eingreifen; ſo wäre es nöthig,
einen ſehr nahe gelegenen Platz zu erlangen; doch möch-
ten wir keinen öffentlichen Platz in einer Stadt dazu
vorſchlagen. Soll dagegen ein Turnplatz für die Ju-
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/257>, abgerufen am 22.12.2024.
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