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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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in das Spiel, indem die Einen auf Erlösung aus-
gehen, die Andern die Gefangenen bewachen.

Gesetze beim Spiele:

1. Vier bis sechs Gefangene, je nachdem die
Zahl der Spieler ist, machen ein Spiel.

2. Die Hälfte, welche gewonnen, fordert im näch-
sten Spiele.

3. Sobald ein Gefangener gemacht ist, hört das Spiel
so lange auf, bis jede Hälfte in ihrem Male ist
und die Gefangenen stehen.

4. Wer über die Gränzen des Platzes läuft, ist ge-
fangen.

5. Nur nach Endigung eines Spieles können Spieler
abgehen.

6. Auch können alsdann von beiden Seiten durch Ka-
beln neue Spieler angenommen werden, so lange
die Spielerschaft nicht die angenommene Richtzahl
von sechszig übersteigt.

7. Sind zwei Spiele geendigt, und wollen Andre
spielen, so müssen die früheren Barläufer Platz
machen.

B. Spiele, so außerhalb des Turnplatzes vor-
genommen werden müssen
.

1. Das Ritter- und Bürgerspiel:

Will man dies Spiel mit einzelnen Abtheilungen vor-

neh-
M

in das Spiel, indem die Einen auf Erlöſung aus-
gehen, die Andern die Gefangenen bewachen.

Geſetze beim Spiele:

1. Vier bis ſechs Gefangene, je nachdem die
Zahl der Spieler iſt, machen ein Spiel.

2. Die Hälfte, welche gewonnen, fordert im näch-
ſten Spiele.

3. Sobald ein Gefangener gemacht iſt, hört das Spiel
ſo lange auf, bis jede Hälfte in ihrem Male iſt
und die Gefangenen ſtehen.

4. Wer über die Gränzen des Platzes läuft, iſt ge-
fangen.

5. Nur nach Endigung eines Spieles können Spieler
abgehen.

6. Auch können alsdann von beiden Seiten durch Ka-
beln neue Spieler angenommen werden, ſo lange
die Spielerſchaft nicht die angenommene Richtzahl
von ſechszig überſteigt.

7. Sind zwei Spiele geendigt, und wollen Andre
ſpielen, ſo müſſen die früheren Barläufer Platz
machen.

B. Spiele, ſo außerhalb des Turnplatzes vor-
genommen werden müſſen
.

1. Das Ritter- und Bürgerſpiel:

Will man dies Spiel mit einzelnen Abtheilungen vor-

neh-
M
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[177/0247] in das Spiel, indem die Einen auf Erlöſung aus- gehen, die Andern die Gefangenen bewachen. Geſetze beim Spiele: 1. Vier bis ſechs Gefangene, je nachdem die Zahl der Spieler iſt, machen ein Spiel. 2. Die Hälfte, welche gewonnen, fordert im näch- ſten Spiele. 3. Sobald ein Gefangener gemacht iſt, hört das Spiel ſo lange auf, bis jede Hälfte in ihrem Male iſt und die Gefangenen ſtehen. 4. Wer über die Gränzen des Platzes läuft, iſt ge- fangen. 5. Nur nach Endigung eines Spieles können Spieler abgehen. 6. Auch können alsdann von beiden Seiten durch Ka- beln neue Spieler angenommen werden, ſo lange die Spielerſchaft nicht die angenommene Richtzahl von ſechszig überſteigt. 7. Sind zwei Spiele geendigt, und wollen Andre ſpielen, ſo müſſen die früheren Barläufer Platz machen. B. Spiele, ſo außerhalb des Turnplatzes vor- genommen werden müſſen. 1. Das Ritter- und Bürgerſpiel: Will man dies Spiel mit einzelnen Abtheilungen vor- neh- M

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/247>, abgerufen am 23.11.2024.