legt sich weit vor, ohne den hinteren Fuß zu heben, und streckt beide Arme aus; der Forde- rer legt sich zurück und giebt mit einer Hand dem Geforderten drei Schläge, so schnell oder langsam als er will, auf eine oder beide Hände: nach dem dritten Schlage sucht er aber sein Heil in der Flucht. Der Andre sucht ihn sogleich oder auf der Verfolgung mit einem Schlage zu erreichen. Kann er dies, so hat er ihn zum Ge- fangenen gemacht. Erreicht er ihn aber nicht sogleich (wenigstens bis zur Mitte der Spiel- bahn), so schickt die andre Spielschaar dem For- derer einen Andern zur Hülfe, vor dem der Geforderte weichen muß.
Überhaupt ist nun das waltende Gesetz im Spiele, daß jeder vor solchem Gegner weichen muß, und von dem durch einen Schlag gefan- gen werden kann, welcher später aus seinem Male gekommen und ausgelaufen ist, als er selbst. Das Auslaufen geschieht zwar nach kei- ner bestimmten Ordnung, doch ist es in den mei- sten Fällen als Regel zu beobachten, daß jeder nur gegen einen Gegner ausläuft, dem er im Laufen gewachsen ist.
Auch muß der Vorturner, welcher selbst als beiderseitiger Spiel- und Schiedrichter nicht
mit-
legt ſich weit vor, ohne den hinteren Fuß zu heben, und ſtreckt beide Arme aus; der Forde- rer legt ſich zurück und giebt mit einer Hand dem Geforderten drei Schläge, ſo ſchnell oder langſam als er will, auf eine oder beide Hände: nach dem dritten Schlage ſucht er aber ſein Heil in der Flucht. Der Andre ſucht ihn ſogleich oder auf der Verfolgung mit einem Schlage zu erreichen. Kann er dies, ſo hat er ihn zum Ge- fangenen gemacht. Erreicht er ihn aber nicht ſogleich (wenigſtens bis zur Mitte der Spiel- bahn), ſo ſchickt die andre Spielſchaar dem For- derer einen Andern zur Hülfe, vor dem der Geforderte weichen muß.
Überhaupt iſt nun das waltende Geſetz im Spiele, daß jeder vor ſolchem Gegner weichen muß, und von dem durch einen Schlag gefan- gen werden kann, welcher ſpäter aus ſeinem Male gekommen und ausgelaufen iſt, als er ſelbſt. Das Auslaufen geſchieht zwar nach kei- ner beſtimmten Ordnung, doch iſt es in den mei- ſten Fällen als Regel zu beobachten, daß jeder nur gegen einen Gegner ausläuft, dem er im Laufen gewachſen iſt.
Auch muß der Vorturner, welcher ſelbſt als beiderſeitiger Spiel- und Schiedrichter nicht
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legt ſich weit vor, ohne den hinteren Fuß zu
heben, und ſtreckt beide Arme aus; der Forde-
rer legt ſich zurück und giebt mit einer Hand
dem Geforderten drei Schläge, ſo ſchnell oder
langſam als er will, auf eine oder beide Hände:
nach dem dritten Schlage ſucht er aber ſein Heil
in der Flucht. Der Andre ſucht ihn ſogleich
oder auf der Verfolgung mit einem Schlage zu
erreichen. Kann er dies, ſo hat er ihn zum Ge-
fangenen gemacht. Erreicht er ihn aber nicht
ſogleich (wenigſtens bis zur Mitte der Spiel-
bahn), ſo ſchickt die andre Spielſchaar dem For-
derer einen Andern zur Hülfe, vor dem der
Geforderte weichen muß.
Überhaupt iſt nun das waltende Geſetz im
Spiele, daß jeder vor ſolchem Gegner weichen
muß, und von dem durch einen Schlag gefan-
gen werden kann, welcher ſpäter aus ſeinem
Male gekommen und ausgelaufen iſt, als er
ſelbſt. Das Auslaufen geſchieht zwar nach kei-
ner beſtimmten Ordnung, doch iſt es in den mei-
ſten Fällen als Regel zu beobachten, daß jeder
nur gegen einen Gegner ausläuft, dem er im
Laufen gewachſen iſt.
Auch muß der Vorturner, welcher ſelbſt
als beiderſeitiger Spiel- und Schiedrichter nicht
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/245>, abgerufen am 28.11.2024.
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