Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.außer Zweifel gestellt. Die vierte Frage erledigt sich IV. Was bleibt der Ständeversammlung zu thun übrig? Das, was sie bisher als Gunst erbeten, nunmehr Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hause Königsberg, am Krönungstage 1841. außer Zweifel geſtellt. Die vierte Frage erledigt ſich IV. Was bleibt der Ständeverſammlung zu thun übrig? Das, was ſie bisher als Gunſt erbeten, nunmehr Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hauſe Koͤnigsberg, am Kroͤnungstage 1841. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0053" n="47"/> außer Zweifel geſtellt. Die vierte Frage erledigt ſich<lb/> dadurch von ſelbſt. —</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq">IV.</hi><lb/> <hi rendition="#b">Was bleibt der Ständeverſammlung<lb/> zu thun übrig?</hi> </head><lb/> <p>Das, was ſie bisher als Gunſt erbeten, nunmehr<lb/> als erwieſenes Recht in Anſpruch zu nehmen. —</p><lb/> <p>Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hauſe<lb/><hi rendition="#aq">Jsais,</hi> hat zuerſt geſprochen, — und nicht werden die<lb/> uͤbrigen ſich zu ihren Huͤtten heben. —</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Koͤnigsberg</hi>, am Kroͤnungstage 1841.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> <back> </back> </text> </TEI> [47/0053]
außer Zweifel geſtellt. Die vierte Frage erledigt ſich
dadurch von ſelbſt. —
IV.
Was bleibt der Ständeverſammlung
zu thun übrig?
Das, was ſie bisher als Gunſt erbeten, nunmehr
als erwieſenes Recht in Anſpruch zu nehmen. —
Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hauſe
Jsais, hat zuerſt geſprochen, — und nicht werden die
uͤbrigen ſich zu ihren Huͤtten heben. —
Koͤnigsberg, am Kroͤnungstage 1841.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |