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Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.

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III.
Welcher Bescheid ward den Ständen?

Anerkennung ihrer treuen Gesinnung, Abweisung der
gestellten Anträge und tröstende Hindeutung auf einen
künftigen unbestimmten Ersatz.

Der Landtagsabschied vom 9. September 1840 be-
sagt, Friedrich Wilhelm III.
habe wegen der Ereignisse, die er bald nach Erlaß der
Verordnung vom 22. Mai 1815 in andern Ländern
wahrnahm, die Deutung, welche mit seinen Worten
verbunden wurde, in reifliche Ueberlegung gezogen. Von
den herrschenden Begriffen sogenannter allgemeiner Volks-
vertretung sich fern haltend, habe er den auf geschichtlicher
Entwickelung beruhenden, der deutschen Volksthümlich-
keit entsprechenden Weg eingeschlagen und seinem Lande
die Provinzialverfassung verliehen. Dieses Werk
solle auch in Zukunft treu gepflegt und einer ersprieß-
licheren Entwickelung entgegengeführt werden. --

1. Insofern "die bald nach der Verordnung vom
22. Mai 1815 wahrgenommenen Ereignisse" in dem Land-

III.
Welcher Beſcheid ward den Ständen?

Anerkennung ihrer treuen Geſinnung, Abweiſung der
geſtellten Antraͤge und troͤſtende Hindeutung auf einen
kuͤnftigen unbeſtimmten Erſatz.

Der Landtagsabſchied vom 9. September 1840 be-
ſagt, Friedrich Wilhelm III.
habe wegen der Ereigniſſe, die er bald nach Erlaß der
Verordnung vom 22. Mai 1815 in andern Laͤndern
wahrnahm, die Deutung, welche mit ſeinen Worten
verbunden wurde, in reifliche Ueberlegung gezogen. Von
den herrſchenden Begriffen ſogenannter allgemeiner Volks-
vertretung ſich fern haltend, habe er den auf geſchichtlicher
Entwickelung beruhenden, der deutſchen Volksthuͤmlich-
keit entſprechenden Weg eingeſchlagen und ſeinem Lande
die Provinzialverfaſſung verliehen. Dieſes Werk
ſolle auch in Zukunft treu gepflegt und einer erſprieß-
licheren Entwickelung entgegengefuͤhrt werden. —

1. Inſofern „die bald nach der Verordnung vom
22. Mai 1815 wahrgenommenen Ereigniſſe“ in dem Land-

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[37/0043] III. Welcher Beſcheid ward den Ständen? Anerkennung ihrer treuen Geſinnung, Abweiſung der geſtellten Antraͤge und troͤſtende Hindeutung auf einen kuͤnftigen unbeſtimmten Erſatz. Der Landtagsabſchied vom 9. September 1840 be- ſagt, Friedrich Wilhelm III. habe wegen der Ereigniſſe, die er bald nach Erlaß der Verordnung vom 22. Mai 1815 in andern Laͤndern wahrnahm, die Deutung, welche mit ſeinen Worten verbunden wurde, in reifliche Ueberlegung gezogen. Von den herrſchenden Begriffen ſogenannter allgemeiner Volks- vertretung ſich fern haltend, habe er den auf geſchichtlicher Entwickelung beruhenden, der deutſchen Volksthuͤmlich- keit entſprechenden Weg eingeſchlagen und ſeinem Lande die Provinzialverfaſſung verliehen. Dieſes Werk ſolle auch in Zukunft treu gepflegt und einer erſprieß- licheren Entwickelung entgegengefuͤhrt werden. — 1. Inſofern „die bald nach der Verordnung vom 22. Mai 1815 wahrgenommenen Ereigniſſe“ in dem Land-

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Zitationshilfe: Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacoby_fragen_1841/43>, abgerufen am 23.11.2024.