Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.III. Welcher Bescheid ward den Ständen? Anerkennung ihrer treuen Gesinnung, Abweisung der Der Landtagsabschied vom 9. September 1840 be- 1. Insofern "die bald nach der Verordnung vom III. Welcher Beſcheid ward den Ständen? Anerkennung ihrer treuen Geſinnung, Abweiſung der Der Landtagsabſchied vom 9. September 1840 be- 1. Inſofern „die bald nach der Verordnung vom <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0043" n="37"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi><lb/> Welcher Beſcheid ward den Ständen?</hi> </head><lb/> <p>Anerkennung ihrer treuen Geſinnung, Abweiſung der<lb/> geſtellten Antraͤge und troͤſtende Hindeutung auf einen<lb/> kuͤnftigen unbeſtimmten Erſatz.</p><lb/> <p>Der Landtagsabſchied vom 9. September 1840 be-<lb/> ſagt, Friedrich Wilhelm <hi rendition="#aq">III</hi>.<lb/><quote><hi rendition="#et">habe wegen der Ereigniſſe, die er bald nach Erlaß der<lb/> Verordnung vom 22. Mai 1815 in <hi rendition="#g">andern</hi> Laͤndern<lb/> wahrnahm, die Deutung, welche mit ſeinen Worten<lb/> verbunden wurde, in reifliche Ueberlegung gezogen. Von<lb/> den herrſchenden Begriffen ſogenannter allgemeiner Volks-<lb/> vertretung ſich fern haltend, habe er den auf geſchichtlicher<lb/> Entwickelung beruhenden, der deutſchen Volksthuͤmlich-<lb/> keit entſprechenden Weg eingeſchlagen und ſeinem Lande<lb/> die <hi rendition="#g">Provinzialverfaſſung</hi> verliehen. <hi rendition="#g">Dieſes</hi> Werk<lb/> ſolle auch in Zukunft treu gepflegt und einer erſprieß-<lb/> licheren Entwickelung entgegengefuͤhrt werden. —</hi></quote></p><lb/> <p>1. Inſofern „die bald nach der Verordnung vom<lb/> 22. Mai 1815 wahrgenommenen Ereigniſſe“ in dem Land-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [37/0043]
III.
Welcher Beſcheid ward den Ständen?
Anerkennung ihrer treuen Geſinnung, Abweiſung der
geſtellten Antraͤge und troͤſtende Hindeutung auf einen
kuͤnftigen unbeſtimmten Erſatz.
Der Landtagsabſchied vom 9. September 1840 be-
ſagt, Friedrich Wilhelm III.
habe wegen der Ereigniſſe, die er bald nach Erlaß der
Verordnung vom 22. Mai 1815 in andern Laͤndern
wahrnahm, die Deutung, welche mit ſeinen Worten
verbunden wurde, in reifliche Ueberlegung gezogen. Von
den herrſchenden Begriffen ſogenannter allgemeiner Volks-
vertretung ſich fern haltend, habe er den auf geſchichtlicher
Entwickelung beruhenden, der deutſchen Volksthuͤmlich-
keit entſprechenden Weg eingeſchlagen und ſeinem Lande
die Provinzialverfaſſung verliehen. Dieſes Werk
ſolle auch in Zukunft treu gepflegt und einer erſprieß-
licheren Entwickelung entgegengefuͤhrt werden. —
1. Inſofern „die bald nach der Verordnung vom
22. Mai 1815 wahrgenommenen Ereigniſſe“ in dem Land-
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