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Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.

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immer einseitiger Provinzialansichten treten kann; --
so würde der König gern die Meinung der Repräsen-
tanten der Nation über das Steuersystem gehört haben.
Eine Berathung mit den jetzt bestehenden Provinzial-
ständen würde aber weder dazu geführt haben
die Meinung der Nation zu erfahren
, noch
hätte sie ein den Zweck erfüllendes Resultat liefern kön-
nen. Dies bedarf wohl keiner Auseinander-
setzung
." --

Nicht minder als die Gesezgebende ist auch die
richterliche und verwaltende Staats-Thätigkeit
der Einsicht wie der Mitwirkung des Volkes gänzlich ent-
zogen. Das Gerichtsverfahren ist in Preußen von Anfang
bis zu Ende ein heimliches und einzig und allein in Hän-
den besoldeter, vom Cabinet eingesetzter Beamten. Die
Unpartheilichkeit wird bei gewöhnlichen Fällen nicht leicht
fehlen, wo aber irgend die Minister, oder was sie den
Staat nennen betheiligt ist, dürfte diese Richtertugend in
eine harte Collision mit den persönlichen Interessen gera-
then; denn -- abgesehen von dem subordinirten Verhält-
nisse -- ist Gehaltserhöhung, Beförderung, Versetzung*),

*) Bis zum J. 1832 konnte kein Justizbeamter wider
seinen Willen versetzt werden. Seitdem aber wird in den Be-
stallungs-Patenten nicht mehr wie früher der Ort ihrer künf-
tigen Wirksamkeit genannt, sondern es erfolgt die Anstellung
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immer einſeitiger Provinzialanſichten treten kann; —
ſo wuͤrde der Koͤnig gern die Meinung der Repraͤſen-
tanten der Nation uͤber das Steuerſyſtem gehoͤrt haben.
Eine Berathung mit den jetzt beſtehenden Provinzial-
ſtaͤnden wuͤrde aber weder dazu gefuͤhrt haben
die Meinung der Nation zu erfahren
, noch
haͤtte ſie ein den Zweck erfuͤllendes Reſultat liefern koͤn-
nen. Dies bedarf wohl keiner Auseinander-
ſetzung
.“ —

Nicht minder als die Geſezgebende iſt auch die
richterliche und verwaltende Staats-Thaͤtigkeit
der Einſicht wie der Mitwirkung des Volkes gaͤnzlich ent-
zogen. Das Gerichtsverfahren iſt in Preußen von Anfang
bis zu Ende ein heimliches und einzig und allein in Haͤn-
den beſoldeter, vom Cabinet eingeſetzter Beamten. Die
Unpartheilichkeit wird bei gewoͤhnlichen Faͤllen nicht leicht
fehlen, wo aber irgend die Miniſter, oder was ſie den
Staat nennen betheiligt iſt, duͤrfte dieſe Richtertugend in
eine harte Colliſion mit den perſoͤnlichen Intereſſen gera-
then; denn — abgeſehen von dem ſubordinirten Verhaͤlt-
niſſe — iſt Gehaltserhoͤhung, Befoͤrderung, Verſetzung*),

*) Bis zum J. 1832 konnte kein Juſtizbeamter wider
ſeinen Willen verſetzt werden. Seitdem aber wird in den Be-
ſtallungs-Patenten nicht mehr wie fruͤher der Ort ihrer kuͤnf-
tigen Wirkſamkeit genannt, ſondern es erfolgt die Anſtellung
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[17/0023] immer einſeitiger Provinzialanſichten treten kann; — ſo wuͤrde der Koͤnig gern die Meinung der Repraͤſen- tanten der Nation uͤber das Steuerſyſtem gehoͤrt haben. Eine Berathung mit den jetzt beſtehenden Provinzial- ſtaͤnden wuͤrde aber weder dazu gefuͤhrt haben die Meinung der Nation zu erfahren, noch haͤtte ſie ein den Zweck erfuͤllendes Reſultat liefern koͤn- nen. Dies bedarf wohl keiner Auseinander- ſetzung.“ — Nicht minder als die Geſezgebende iſt auch die richterliche und verwaltende Staats-Thaͤtigkeit der Einſicht wie der Mitwirkung des Volkes gaͤnzlich ent- zogen. Das Gerichtsverfahren iſt in Preußen von Anfang bis zu Ende ein heimliches und einzig und allein in Haͤn- den beſoldeter, vom Cabinet eingeſetzter Beamten. Die Unpartheilichkeit wird bei gewoͤhnlichen Faͤllen nicht leicht fehlen, wo aber irgend die Miniſter, oder was ſie den Staat nennen betheiligt iſt, duͤrfte dieſe Richtertugend in eine harte Colliſion mit den perſoͤnlichen Intereſſen gera- then; denn — abgeſehen von dem ſubordinirten Verhaͤlt- niſſe — iſt Gehaltserhoͤhung, Befoͤrderung, Verſetzung *), *) Bis zum J. 1832 konnte kein Juſtizbeamter wider ſeinen Willen verſetzt werden. Seitdem aber wird in den Be- ſtallungs-Patenten nicht mehr wie fruͤher der Ort ihrer kuͤnf- tigen Wirkſamkeit genannt, ſondern es erfolgt die Anſtellung 2

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Zitationshilfe: Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacoby_fragen_1841/23>, abgerufen am 24.11.2024.