Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.bekannte Mittel fügsam gemacht. Wir übertreiben leider! Die präventive (vorkehrende) Censur hat vernünf- bekannte Mittel fuͤgſam gemacht. Wir uͤbertreiben leider! Die praͤventive (vorkehrende) Cenſur hat vernuͤnf- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0016" n="10"/> bekannte Mittel fuͤgſam gemacht. Wir uͤbertreiben leider!<lb/> nicht. Die franzoͤſiſchen Zeitungen ſind freilich erlaubt,<lb/> die meiſten aber duͤrfen nicht unter Kreuzband nach Preu-<lb/> ßen kommen, ſo daß Ein ſolches Blatt mehr als 400<lb/> Thaler an jaͤhrlichem Poſtporto koſten wuͤrde; nur der<lb/> Schein iſt gewahrt, der Sache nach aber eine ſolche Er-<lb/> laubniß und ein Verbot ein und daſſelbe. Anders ver-<lb/> faͤhrt man mit den <hi rendition="#g">deutſchen</hi> Zeitungen. Sind deren<lb/> Redacteure nicht ſchon in ihrem <hi rendition="#g">eigenen</hi> wohlverſtande-<lb/> nen Intereſſe auf ihrer Hut, nehmen ſie uͤber Preußen oder<lb/> preußiſche Beamte einen in Berlin mißfaͤlligen Artikel auf,<lb/> ſo werden an ſie von Seiten des preußiſchen Miniſteri-<lb/> ums (dem Zweifler ſind wir dies durch Actenſtuͤcke dar-<lb/> zuthun bereit) Vorwuͤrfe und Reclamationen gerichtet,<lb/> Angabe ihrer Correspondenten drohend verlangt und nur<lb/> unter demuͤthigenden Bedingungen der eintraͤgliche preußi-<lb/> ſche Markt ihnen fernerhin offen gelaſſen.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">praͤventive</hi> (vorkehrende) Cenſur hat vernuͤnf-<lb/> tiger Weiſe nur das zu ſtreichen, was der Richter, wenn's<lb/> gedruckt waͤre, beſtrafen wuͤrde. Eine Cenſur aber, die<lb/> alſo wie in unſerem Vaterlande gehandhabt wird, hoͤrt<lb/> auf eine rein praͤventive zu ſein: ſie wird zu einer anmaßenden<lb/> Bevormundung, zu einer wahrhaften Unterdruͤckung der<lb/> oͤffentlichen Meinung und fuͤhrt endlich zu einer — hoͤchſt<lb/> bedenklichen, dem Volke und dem Koͤnige gleich gefaͤhrli-<lb/> chen Eigenmacht der Beamten.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [10/0016]
bekannte Mittel fuͤgſam gemacht. Wir uͤbertreiben leider!
nicht. Die franzoͤſiſchen Zeitungen ſind freilich erlaubt,
die meiſten aber duͤrfen nicht unter Kreuzband nach Preu-
ßen kommen, ſo daß Ein ſolches Blatt mehr als 400
Thaler an jaͤhrlichem Poſtporto koſten wuͤrde; nur der
Schein iſt gewahrt, der Sache nach aber eine ſolche Er-
laubniß und ein Verbot ein und daſſelbe. Anders ver-
faͤhrt man mit den deutſchen Zeitungen. Sind deren
Redacteure nicht ſchon in ihrem eigenen wohlverſtande-
nen Intereſſe auf ihrer Hut, nehmen ſie uͤber Preußen oder
preußiſche Beamte einen in Berlin mißfaͤlligen Artikel auf,
ſo werden an ſie von Seiten des preußiſchen Miniſteri-
ums (dem Zweifler ſind wir dies durch Actenſtuͤcke dar-
zuthun bereit) Vorwuͤrfe und Reclamationen gerichtet,
Angabe ihrer Correspondenten drohend verlangt und nur
unter demuͤthigenden Bedingungen der eintraͤgliche preußi-
ſche Markt ihnen fernerhin offen gelaſſen.
Die praͤventive (vorkehrende) Cenſur hat vernuͤnf-
tiger Weiſe nur das zu ſtreichen, was der Richter, wenn's
gedruckt waͤre, beſtrafen wuͤrde. Eine Cenſur aber, die
alſo wie in unſerem Vaterlande gehandhabt wird, hoͤrt
auf eine rein praͤventive zu ſein: ſie wird zu einer anmaßenden
Bevormundung, zu einer wahrhaften Unterdruͤckung der
oͤffentlichen Meinung und fuͤhrt endlich zu einer — hoͤchſt
bedenklichen, dem Volke und dem Koͤnige gleich gefaͤhrli-
chen Eigenmacht der Beamten.
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