zu verstehen, welches jenen reichen Mann nach der Gleichnißrede unsers Erlösers in jener Welt betraf. Jn diesem feurigen Pfuhle aber sollen die Verzagten und Un- gläubigen und Todtschläger und Hurer und Abgöttische, und alle Lügner ihr Erb- theil haben, und zwar zu der Zeit, wenn die Ueberwinder das himmlische Jerusalem, und dessen Glückseligkeit ererben sollen. Will man nun die beyden letzten Capitel der Offenbarung von der Glückseligkeit der Kirche neues Testaments auf Erden, nach den ausgestandenen Verfolgungen erklä- ren, so sehe ich gar nicht, wie man die angezogenen zwey Verse in eine wahr- scheinliche Verbindung setzen könne. Der Sinn derselben wäre alsdenn dieser. Wer überwindet, der wird die Zeit errei- chen, da die Kirche Friede von ihren Ver- folgern bekommt, und zu einer grossen äus- serlichen Herrlichkeit gelanget, und selbige wird er ererben: die Verzagten und La- sterhaften aber werden den feurigen Pfuhl, den andern Tod zum Erbtheil haben. Siehet man nicht ganz deutlich, daß die verzagten und boshaftigen Sünder von dem Erbtheil der Ueberwinder ausgeschlos- sen werden? Haben selbige aber keinen Antheil an dem Frieden und übrigen äus- serlichen Glückseligkeit der Kirche? Noch mehr, in der Offenbarung Johannis wer- den uns solche Ueberwinder beschrieben,
welche
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zu verſtehen, welches jenen reichen Mann nach der Gleichnißrede unſers Erloͤſers in jener Welt betraf. Jn dieſem feurigen Pfuhle aber ſollen die Verzagten und Un- glaͤubigen und Todtſchlaͤger und Hurer und Abgoͤttiſche, und alle Luͤgner ihr Erb- theil haben, und zwar zu der Zeit, wenn die Ueberwinder das himmliſche Jeruſalem, und deſſen Gluͤckſeligkeit ererben ſollen. Will man nun die beyden letzten Capitel der Offenbarung von der Gluͤckſeligkeit der Kirche neues Teſtaments auf Erden, nach den ausgeſtandenen Verfolgungen erklaͤ- ren, ſo ſehe ich gar nicht, wie man die angezogenen zwey Verſe in eine wahr- ſcheinliche Verbindung ſetzen koͤnne. Der Sinn derſelben waͤre alsdenn dieſer. Wer uͤberwindet, der wird die Zeit errei- chen, da die Kirche Friede von ihren Ver- folgern bekommt, und zu einer groſſen aͤuſ- ſerlichen Herrlichkeit gelanget, und ſelbige wird er ererben: die Verzagten und La- ſterhaften aber werden den feurigen Pfuhl, den andern Tod zum Erbtheil haben. Siehet man nicht ganz deutlich, daß die verzagten und boshaftigen Suͤnder von dem Erbtheil der Ueberwinder ausgeſchloſ- ſen werden? Haben ſelbige aber keinen Antheil an dem Frieden und uͤbrigen aͤuſ- ſerlichen Gluͤckſeligkeit der Kirche? Noch mehr, in der Offenbarung Johannis wer- den uns ſolche Ueberwinder beſchrieben,
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zu verſtehen, welches jenen reichen Mann
nach der Gleichnißrede unſers Erloͤſers in
jener Welt betraf. Jn dieſem feurigen
Pfuhle aber ſollen die Verzagten und Un-
glaͤubigen und Todtſchlaͤger und Hurer
und Abgoͤttiſche, und alle Luͤgner ihr Erb-
theil haben, und zwar zu der Zeit, wenn
die Ueberwinder das himmliſche Jeruſalem,
und deſſen Gluͤckſeligkeit ererben ſollen.
Will man nun die beyden letzten Capitel
der Offenbarung von der Gluͤckſeligkeit der
Kirche neues Teſtaments auf Erden, nach
den ausgeſtandenen Verfolgungen erklaͤ-
ren, ſo ſehe ich gar nicht, wie man die
angezogenen zwey Verſe in eine wahr-
ſcheinliche Verbindung ſetzen koͤnne. Der
Sinn derſelben waͤre alsdenn dieſer.
Wer uͤberwindet, der wird die Zeit errei-
chen, da die Kirche Friede von ihren Ver-
folgern bekommt, und zu einer groſſen aͤuſ-
ſerlichen Herrlichkeit gelanget, und ſelbige
wird er ererben: die Verzagten und La-
ſterhaften aber werden den feurigen Pfuhl,
den andern Tod zum Erbtheil haben.
Siehet man nicht ganz deutlich, daß die
verzagten und boshaftigen Suͤnder von
dem Erbtheil der Ueberwinder ausgeſchloſ-
ſen werden? Haben ſelbige aber keinen
Antheil an dem Frieden und uͤbrigen aͤuſ-
ſerlichen Gluͤckſeligkeit der Kirche? Noch
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/461>, abgerufen am 27.11.2024.
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