bleibet man nicht bey selbigen, und giebet sich mit deren Untersuchung ab? Allein man kommt am kürzesten davon, wenn man die schwachen und lächerlichen Grün- de einiger seichten Schriftsteller anführet und verlachet und vorgiebet, niemand ha- be hierüber etwas vernünftiges vorgetra- gen. Und wie tiefsinnig, wie klug, wie weise sind diejenigen, die solche Macht- sprüche thun? Folgendes mag zur Probe dienen. Man eignet einer trennbaren Ver- bindung mit einer Concubine die größten Vortheile zu. Man saget, junge voll- blütige Mannspersonen, die noch nicht von den Umständen wären, daß sie sich in eine ordentliche Ehe einlassen könnten, würden dadurch für vielen anderen Ausschweifun- gen verwahret werden, und behielten den- noch die Freyheit, sich einstens ordentlich zu verheirathen. Vornehme Familien könnten dabey allezeit in einem blühenden Wolstande erhalten werden. Der älteste Herr müßte nur heirathen, die jüngern aber in einem trennbaren Concubinate leben, damit, wenn der ältere Herr keine männli- chen Erben erzielete, einer von den jüngern sich vermählen könnte. Auf diese Art wür- den die angesehenen und vornehmen Häu-
ser
demjenigen auf, was leicht zu widerlegen und lächerlich zu machen ist. Man lese Glafeys Recht der Vernunft B. V. C. I.
bleibet man nicht bey ſelbigen, und giebet ſich mit deren Unterſuchung ab? Allein man kommt am kuͤrzeſten davon, wenn man die ſchwachen und laͤcherlichen Gruͤn- de einiger ſeichten Schriftſteller anfuͤhret und verlachet und vorgiebet, niemand ha- be hieruͤber etwas vernuͤnftiges vorgetra- gen. Und wie tiefſinnig, wie klug, wie weiſe ſind diejenigen, die ſolche Macht- ſpruͤche thun? Folgendes mag zur Probe dienen. Man eignet einer trennbaren Ver- bindung mit einer Concubine die groͤßten Vortheile zu. Man ſaget, junge voll- bluͤtige Mannsperſonen, die noch nicht von den Umſtaͤnden waͤren, daß ſie ſich in eine ordentliche Ehe einlaſſen koͤnnten, wuͤrden dadurch fuͤr vielen anderen Ausſchweifun- gen verwahret werden, und behielten den- noch die Freyheit, ſich einſtens ordentlich zu verheirathen. Vornehme Familien koͤnnten dabey allezeit in einem bluͤhenden Wolſtande erhalten werden. Der aͤlteſte Herr muͤßte nur heirathen, die juͤngern aber in einem trennbaren Concubinate leben, damit, wenn der aͤltere Herr keine maͤnnli- chen Erben erzielete, einer von den juͤngern ſich vermaͤhlen koͤnnte. Auf dieſe Art wuͤr- den die angeſehenen und vornehmen Haͤu-
ſer
demjenigen auf, was leicht zu widerlegen und laͤcherlich zu machen iſt. Man leſe Glafeys Recht der Vernunft B. V. C. I.
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bleibet man nicht bey ſelbigen, und giebet
ſich mit deren Unterſuchung ab? Allein
man kommt am kuͤrzeſten davon, wenn
man die ſchwachen und laͤcherlichen Gruͤn-
de einiger ſeichten Schriftſteller anfuͤhret
und verlachet und vorgiebet, niemand ha-
be hieruͤber etwas vernuͤnftiges vorgetra-
gen. Und wie tiefſinnig, wie klug, wie
weiſe ſind diejenigen, die ſolche Macht-
ſpruͤche thun? Folgendes mag zur Probe
dienen. Man eignet einer trennbaren Ver-
bindung mit einer Concubine die groͤßten
Vortheile zu. Man ſaget, junge voll-
bluͤtige Mannsperſonen, die noch nicht von
den Umſtaͤnden waͤren, daß ſie ſich in eine
ordentliche Ehe einlaſſen koͤnnten, wuͤrden
dadurch fuͤr vielen anderen Ausſchweifun-
gen verwahret werden, und behielten den-
noch die Freyheit, ſich einſtens ordentlich
zu verheirathen. Vornehme Familien
koͤnnten dabey allezeit in einem bluͤhenden
Wolſtande erhalten werden. Der aͤlteſte
Herr muͤßte nur heirathen, die juͤngern
aber in einem trennbaren Concubinate leben,
damit, wenn der aͤltere Herr keine maͤnnli-
chen Erben erzielete, einer von den juͤngern
ſich vermaͤhlen koͤnnte. Auf dieſe Art wuͤr-
den die angeſehenen und vornehmen Haͤu-
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Glafeys Recht der Vernunft B. V. C. I.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/332>, abgerufen am 22.11.2024.
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