der göttlichen Absicht durch nichts als den Tod aufgehoben werden. Eheleute sollen, so lange sie leben, Ein Fleisch seyn.
§. 3.
Es ist derowegen der Schluß bündig,Dieses wird weiter be- wiesen. welchen Christus Matth. Cap. 19. v. 6. daraus gezogen: Was nun Gott zusam- men gefüget hat, das soll der Mensch nicht scheiden. Was nämlich Gott der- gestalt zusammen gefügt, daß das Band so zärtlich seyn soll, als das Band, wo- mit in einem Leibe zweene zu eben demsel- ben Cörper gehörige Theile verbunden sind, und wo das Band in einer Liebe bestehen soll, welche auch kindliche Liebe übersteiget, das soll nach der Absicht Gottes niemand trennen. Die Ehe aber ist nach der gött- lichen Einrichtung eine solche Verbindung, folglich ist es wider die Absicht und den Willen des Schöpfers, daß sich Eheleute wieder von einander scheiden. Christus nennet derowegen eine muthwillige Ehe- scheidung v. 9. Ehebruch, ja was noch mehr? Er erkennet auch denjenigen eines Ehebruchs schuldig, wer eine abgeschiedene heyrathet. Es muß aber dieses letztere wol von einer solchen Abgeschiedenen verstanden werden, welche durch ihr übles Betragen gegen ihren Mann die Ehescheidung veran- lasset, oder selbige wol gar gesucht, um sich mit einem andern zu verehligen, der
ihr
der goͤttlichen Abſicht durch nichts als den Tod aufgehoben werden. Eheleute ſollen, ſo lange ſie leben, Ein Fleiſch ſeyn.
§. 3.
Es iſt derowegen der Schluß buͤndig,Dieſes wird weiter be- wieſen. welchen Chriſtus Matth. Cap. 19. v. 6. daraus gezogen: Was nun Gott zuſam- men gefuͤget hat, das ſoll der Menſch nicht ſcheiden. Was naͤmlich Gott der- geſtalt zuſammen gefuͤgt, daß das Band ſo zaͤrtlich ſeyn ſoll, als das Band, wo- mit in einem Leibe zweene zu eben demſel- ben Coͤrper gehoͤrige Theile verbunden ſind, und wo das Band in einer Liebe beſtehen ſoll, welche auch kindliche Liebe uͤberſteiget, das ſoll nach der Abſicht Gottes niemand trennen. Die Ehe aber iſt nach der goͤtt- lichen Einrichtung eine ſolche Verbindung, folglich iſt es wider die Abſicht und den Willen des Schoͤpfers, daß ſich Eheleute wieder von einander ſcheiden. Chriſtus nennet derowegen eine muthwillige Ehe- ſcheidung v. 9. Ehebruch, ja was noch mehr? Er erkennet auch denjenigen eines Ehebruchs ſchuldig, wer eine abgeſchiedene heyrathet. Es muß aber dieſes letztere wol von einer ſolchen Abgeſchiedenen verſtanden werden, welche durch ihr uͤbles Betragen gegen ihren Mann die Eheſcheidung veran- laſſet, oder ſelbige wol gar geſucht, um ſich mit einem andern zu verehligen, der
ihr
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0271"n="251"/>
der goͤttlichen Abſicht durch nichts als den<lb/>
Tod aufgehoben werden. Eheleute ſollen,<lb/>ſo lange ſie leben, Ein Fleiſch ſeyn.</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 3.</head><lb/><p>Es iſt derowegen der Schluß buͤndig,<noteplace="right">Dieſes wird<lb/>
weiter be-<lb/>
wieſen.</note><lb/>
welchen Chriſtus Matth. Cap. 19. v. 6.<lb/>
daraus gezogen: <hirendition="#fr">Was nun Gott zuſam-<lb/>
men gefuͤget hat, das ſoll der Menſch<lb/>
nicht ſcheiden.</hi> Was naͤmlich Gott der-<lb/>
geſtalt zuſammen gefuͤgt, daß das Band<lb/>ſo zaͤrtlich ſeyn ſoll, als das Band, wo-<lb/>
mit in einem Leibe zweene zu eben demſel-<lb/>
ben Coͤrper gehoͤrige Theile verbunden ſind,<lb/>
und wo das Band in einer Liebe beſtehen<lb/>ſoll, welche auch kindliche Liebe uͤberſteiget,<lb/>
das ſoll nach der Abſicht Gottes niemand<lb/>
trennen. Die Ehe aber iſt nach der goͤtt-<lb/>
lichen Einrichtung eine ſolche Verbindung,<lb/>
folglich iſt es wider die Abſicht und den<lb/>
Willen des Schoͤpfers, daß ſich Eheleute<lb/>
wieder von einander ſcheiden. Chriſtus<lb/>
nennet derowegen eine muthwillige Ehe-<lb/>ſcheidung v. 9. Ehebruch, ja was noch<lb/>
mehr? Er erkennet auch denjenigen eines<lb/>
Ehebruchs ſchuldig, wer eine abgeſchiedene<lb/>
heyrathet. Es muß aber dieſes letztere wol<lb/>
von einer ſolchen Abgeſchiedenen verſtanden<lb/>
werden, welche durch ihr uͤbles Betragen<lb/>
gegen ihren Mann die Eheſcheidung veran-<lb/>
laſſet, oder ſelbige wol gar geſucht, um<lb/>ſich mit einem andern zu verehligen, der<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ihr</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[251/0271]
der goͤttlichen Abſicht durch nichts als den
Tod aufgehoben werden. Eheleute ſollen,
ſo lange ſie leben, Ein Fleiſch ſeyn.
§. 3.
Es iſt derowegen der Schluß buͤndig,
welchen Chriſtus Matth. Cap. 19. v. 6.
daraus gezogen: Was nun Gott zuſam-
men gefuͤget hat, das ſoll der Menſch
nicht ſcheiden. Was naͤmlich Gott der-
geſtalt zuſammen gefuͤgt, daß das Band
ſo zaͤrtlich ſeyn ſoll, als das Band, wo-
mit in einem Leibe zweene zu eben demſel-
ben Coͤrper gehoͤrige Theile verbunden ſind,
und wo das Band in einer Liebe beſtehen
ſoll, welche auch kindliche Liebe uͤberſteiget,
das ſoll nach der Abſicht Gottes niemand
trennen. Die Ehe aber iſt nach der goͤtt-
lichen Einrichtung eine ſolche Verbindung,
folglich iſt es wider die Abſicht und den
Willen des Schoͤpfers, daß ſich Eheleute
wieder von einander ſcheiden. Chriſtus
nennet derowegen eine muthwillige Ehe-
ſcheidung v. 9. Ehebruch, ja was noch
mehr? Er erkennet auch denjenigen eines
Ehebruchs ſchuldig, wer eine abgeſchiedene
heyrathet. Es muß aber dieſes letztere wol
von einer ſolchen Abgeſchiedenen verſtanden
werden, welche durch ihr uͤbles Betragen
gegen ihren Mann die Eheſcheidung veran-
laſſet, oder ſelbige wol gar geſucht, um
ſich mit einem andern zu verehligen, der
ihr
Dieſes wird
weiter be-
wieſen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/271>, abgerufen am 20.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.