und sie auf solche zu richten, die weniger hart, schädlich und strafbar sind. Man lasse aber nicht aus der Acht, daß ich einen solchen Fall zum voraus setze, wo man das Böse durch geschickte Mittel nicht gänz- lich verhindern kann. Jn solchen Umstän- den, meyne ich, sey es der Weisheit, der Gerechtigkeit und Liebe gemäß, die bösen Begierden eines Lasterhaften, welche auf keine anständige Art ganz ausgeräutet und von allen Ausbrüchen ganz abgehalten wer- den können, auf solche Ausbrüche zu len- ken, welche die gelindesten sind.
§. 7.
Warum Gott den Pharao auf einen Thron ge- setzet.
Nun meyne ich im Stande zu seyn, deutlich zeigen zu können, daß in dem Satze, Gott habe Pharao erwecket, auf den Thron gesetzet, und zu einem grossen Könige gemacht, daß er seine Macht durch ein gerechtes Gerichte an ihm beweisen können, nichts liege, so mit den Vollkom- menheiten Gottes streite. Wer eine weise Vorsehung glaubet, welche sich auf alles erstrecket, wird zugeben, daß Gott dieje- nige grosse Verbindung der Welt gemacht, wodurch dem Pharao eine solche Geburt und Umstände bestimmet worden, daß er hat können König werden. Gott hat die- ses nicht bloß zugelassen, sondern selbst den Zusammenhang der Welt also gemacht, daß Pharao einen Königlichen Thron be-
stiegen.
und ſie auf ſolche zu richten, die weniger hart, ſchaͤdlich und ſtrafbar ſind. Man laſſe aber nicht aus der Acht, daß ich einen ſolchen Fall zum voraus ſetze, wo man das Boͤſe durch geſchickte Mittel nicht gaͤnz- lich verhindern kann. Jn ſolchen Umſtaͤn- den, meyne ich, ſey es der Weisheit, der Gerechtigkeit und Liebe gemaͤß, die boͤſen Begierden eines Laſterhaften, welche auf keine anſtaͤndige Art ganz ausgeraͤutet und von allen Ausbruͤchen ganz abgehalten wer- den koͤnnen, auf ſolche Ausbruͤche zu len- ken, welche die gelindeſten ſind.
§. 7.
Warum Gott den Pharao auf einen Thron ge- ſetzet.
Nun meyne ich im Stande zu ſeyn, deutlich zeigen zu koͤnnen, daß in dem Satze, Gott habe Pharao erwecket, auf den Thron geſetzet, und zu einem groſſen Koͤnige gemacht, daß er ſeine Macht durch ein gerechtes Gerichte an ihm beweiſen koͤnnen, nichts liege, ſo mit den Vollkom- menheiten Gottes ſtreite. Wer eine weiſe Vorſehung glaubet, welche ſich auf alles erſtrecket, wird zugeben, daß Gott dieje- nige groſſe Verbindung der Welt gemacht, wodurch dem Pharao eine ſolche Geburt und Umſtaͤnde beſtimmet worden, daß er hat koͤnnen Koͤnig werden. Gott hat die- ſes nicht bloß zugelaſſen, ſondern ſelbſt den Zuſammenhang der Welt alſo gemacht, daß Pharao einen Koͤniglichen Thron be-
ſtiegen.
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und ſie auf ſolche zu richten, die weniger
hart, ſchaͤdlich und ſtrafbar ſind. Man
laſſe aber nicht aus der Acht, daß ich einen
ſolchen Fall zum voraus ſetze, wo man das
Boͤſe durch geſchickte Mittel nicht gaͤnz-
lich verhindern kann. Jn ſolchen Umſtaͤn-
den, meyne ich, ſey es der Weisheit, der
Gerechtigkeit und Liebe gemaͤß, die boͤſen
Begierden eines Laſterhaften, welche auf
keine anſtaͤndige Art ganz ausgeraͤutet und
von allen Ausbruͤchen ganz abgehalten wer-
den koͤnnen, auf ſolche Ausbruͤche zu len-
ken, welche die gelindeſten ſind.
§. 7.
Nun meyne ich im Stande zu ſeyn,
deutlich zeigen zu koͤnnen, daß in dem
Satze, Gott habe Pharao erwecket, auf
den Thron geſetzet, und zu einem groſſen
Koͤnige gemacht, daß er ſeine Macht durch
ein gerechtes Gerichte an ihm beweiſen
koͤnnen, nichts liege, ſo mit den Vollkom-
menheiten Gottes ſtreite. Wer eine weiſe
Vorſehung glaubet, welche ſich auf alles
erſtrecket, wird zugeben, daß Gott dieje-
nige groſſe Verbindung der Welt gemacht,
wodurch dem Pharao eine ſolche Geburt
und Umſtaͤnde beſtimmet worden, daß er
hat koͤnnen Koͤnig werden. Gott hat die-
ſes nicht bloß zugelaſſen, ſondern ſelbſt den
Zuſammenhang der Welt alſo gemacht,
daß Pharao einen Koͤniglichen Thron be-
ſtiegen.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/218>, abgerufen am 22.12.2024.
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