Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.Die politische Gleichberechtigung der Frau. liessen sich die Republikaner gleichfalls überreden. Alsdie Bill zur Abstimmung kam, wurde sie richtig an- genommen. Die Mitglieder sahen sich erstaunt an, denn sie hatten keineswegs beabsichtigt, das Gesetz wirklich durchzubringen. Dann lachte man und dachte, es wäre ein Streich, den man dem Gouverneur spielen wollte. Die Bill wurde ihm vorgelegt und er zögerte nicht, sie zu unterzeichnen. Sein Herz war gerecht." Die auf diese Weise Gesetzeskraft erlangenden, auf Artikel VI. Wahlrecht. Abtheilung I. Das Recht der Bürger von Wyoming, Abtheilung II. Jeder Bürger in den Vereinigten Abtheilung V. Niemand soll in seinem Staat als Die politische Gleichberechtigung der Frau. liessen sich die Republikaner gleichfalls überreden. Alsdie Bill zur Abstimmung kam, wurde sie richtig an- genommen. Die Mitglieder sahen sich erstaunt an, denn sie hatten keineswegs beabsichtigt, das Gesetz wirklich durchzubringen. Dann lachte man und dachte, es wäre ein Streich, den man dem Gouverneur spielen wollte. Die Bill wurde ihm vorgelegt und er zögerte nicht, sie zu unterzeichnen. Sein Herz war gerecht.« Die auf diese Weise Gesetzeskraft erlangenden, auf Artikel VI. Wahlrecht. Abtheilung I. Das Recht der Bürger von Wyoming, Abtheilung II. Jeder Bürger in den Vereinigten Abtheilung V. Niemand soll in seinem Staat als <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0072" n="59"/><fw place="top" type="header">Die politische Gleichberechtigung der Frau.</fw><lb/> liessen sich die Republikaner gleichfalls überreden. Als<lb/> die Bill zur Abstimmung kam, wurde sie richtig an-<lb/> genommen. Die Mitglieder sahen sich erstaunt an, denn<lb/> sie hatten keineswegs beabsichtigt, das Gesetz wirklich<lb/> durchzubringen. Dann lachte man und dachte, es wäre<lb/> ein Streich, den man dem Gouverneur spielen wollte.<lb/> Die Bill wurde ihm vorgelegt und er zögerte nicht, sie<lb/> zu unterzeichnen. Sein Herz war gerecht.«</p><lb/> <p>Die auf diese Weise Gesetzeskraft erlangenden, auf<lb/> das Frauenwahlrecht Bezug habenden Paragraphen der<lb/> Constitution von Wyoming lauten wie folgt:</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">Artikel VI.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Wahlrecht.</hi> </hi> </p><lb/> <p>Abtheilung I. Das Recht der Bürger von Wyoming,<lb/> zu wählen oder Staatsstellungen einzunehmen, soll ihnen<lb/> nicht aus Geschlechtsrücksichten entzogen oder gekürzt<lb/> werden. Sowohl die männlichen als auch die weiblichen<lb/> Bürger dieses Staates sollen gleichmässig alle bürger-<lb/> lichen, politischen und religiösen Rechte und Privilegien<lb/> gemessen.</p><lb/> <p>Abtheilung II. Jeder Bürger in den Vereinigten<lb/> Staaten im Alter von 21 Jahren und mehr, der im Staate<lb/> oder Territorium ein Jahr wohnte und in seiner Graf-<lb/> schaft sich sechzig Tage vor dem Tag der Wahl auf-<lb/> gehalten hat, ist berechtigt zu wählen. <choice><orig>. . . . .</orig><reg>…</reg></choice></p><lb/> <p>Abtheilung V. Niemand soll in seinem Staat als<lb/> wahlberechtigt erscheinen, ohne Bürger der Vereinigten<lb/> Staaten zu sein.</p><lb/> </body> </text> </TEI> [59/0072]
Die politische Gleichberechtigung der Frau.
liessen sich die Republikaner gleichfalls überreden. Als
die Bill zur Abstimmung kam, wurde sie richtig an-
genommen. Die Mitglieder sahen sich erstaunt an, denn
sie hatten keineswegs beabsichtigt, das Gesetz wirklich
durchzubringen. Dann lachte man und dachte, es wäre
ein Streich, den man dem Gouverneur spielen wollte.
Die Bill wurde ihm vorgelegt und er zögerte nicht, sie
zu unterzeichnen. Sein Herz war gerecht.«
Die auf diese Weise Gesetzeskraft erlangenden, auf
das Frauenwahlrecht Bezug habenden Paragraphen der
Constitution von Wyoming lauten wie folgt:
Artikel VI.
Wahlrecht.
Abtheilung I. Das Recht der Bürger von Wyoming,
zu wählen oder Staatsstellungen einzunehmen, soll ihnen
nicht aus Geschlechtsrücksichten entzogen oder gekürzt
werden. Sowohl die männlichen als auch die weiblichen
Bürger dieses Staates sollen gleichmässig alle bürger-
lichen, politischen und religiösen Rechte und Privilegien
gemessen.
Abtheilung II. Jeder Bürger in den Vereinigten
Staaten im Alter von 21 Jahren und mehr, der im Staate
oder Territorium ein Jahr wohnte und in seiner Graf-
schaft sich sechzig Tage vor dem Tag der Wahl auf-
gehalten hat, ist berechtigt zu wählen. . . . . .
Abtheilung V. Niemand soll in seinem Staat als
wahlberechtigt erscheinen, ohne Bürger der Vereinigten
Staaten zu sein.
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Zitationshilfe: | Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/72>, abgerufen am 16.02.2025. |