Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.galt von der Friseurin, Photographin und allen Auf dem Nürnberger Handwerks- und Ge- Der 1909er Deutsche Handwerks- und Ge- galt von der Friseurin, Photographin und allen Auf dem Nürnberger Handwerks- und Ge- Der 1909er Deutsche Handwerks- und Ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0097" n="93"/> galt von der Friseurin, Photographin und allen<lb/> anderen Gewerben, in denen Frauen tätig waren.<lb/> Überdies wurden sie auch vielfach in bezug auf<lb/> Lehrlingszüchterei furchtbar mißbraucht, mußten<lb/> beispielsweise für sechsmonatige photographische<lb/> Lehrkurse bis zu tausend Mark zahlen, ohne in der<lb/> kurzen Zeit selbstverständlich eine zweck-<lb/> entsprechende und abgerundete Ausbildung auch<lb/> nur annähernd erlangen zu können.</p><lb/> <p>Auf dem Nürnberger Handwerks- und Ge-<lb/> werbekammertag 1906 wurden diese Mißstände<lb/> zum ersten Male offiziell behandelt, aber noch ge-<lb/> langte man zu keinem festen Beschluß, sondern<lb/> wollte nur der Frage in Zukunft größere Auf-<lb/> merksamkeit schenken. Durch die Gewerbe-<lb/> ordnungs-Novelle vom 30. Mai 1908 ist dann der<lb/> sogenannte „Kleine Befähigungsnachweis“ Gesetz<lb/> geworden, dessen Bestimmungen in vollem Um-<lb/> fange auch auf weibliche Personen zur Anwendung<lb/> gelangen und jeden Unterschied nach dem Geschlecht<lb/> aufheben.</p><lb/> <p>Der 1909er Deutsche Handwerks- und Ge-<lb/> werbekammertag in Königsberg schenkte der<lb/> Stellung der Frau im Handwerk die ihr ge-<lb/> bührende Aufmerksamkeit. Der Kammertagaus-<lb/> schuß beschloß, auf Grund einer 1908 erfolgten<lb/> Enquete, geeignete Maßnahmen zu ergreifen nach<lb/> dem Grundsatz: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [93/0097]
galt von der Friseurin, Photographin und allen
anderen Gewerben, in denen Frauen tätig waren.
Überdies wurden sie auch vielfach in bezug auf
Lehrlingszüchterei furchtbar mißbraucht, mußten
beispielsweise für sechsmonatige photographische
Lehrkurse bis zu tausend Mark zahlen, ohne in der
kurzen Zeit selbstverständlich eine zweck-
entsprechende und abgerundete Ausbildung auch
nur annähernd erlangen zu können.
Auf dem Nürnberger Handwerks- und Ge-
werbekammertag 1906 wurden diese Mißstände
zum ersten Male offiziell behandelt, aber noch ge-
langte man zu keinem festen Beschluß, sondern
wollte nur der Frage in Zukunft größere Auf-
merksamkeit schenken. Durch die Gewerbe-
ordnungs-Novelle vom 30. Mai 1908 ist dann der
sogenannte „Kleine Befähigungsnachweis“ Gesetz
geworden, dessen Bestimmungen in vollem Um-
fange auch auf weibliche Personen zur Anwendung
gelangen und jeden Unterschied nach dem Geschlecht
aufheben.
Der 1909er Deutsche Handwerks- und Ge-
werbekammertag in Königsberg schenkte der
Stellung der Frau im Handwerk die ihr ge-
bührende Aufmerksamkeit. Der Kammertagaus-
schuß beschloß, auf Grund einer 1908 erfolgten
Enquete, geeignete Maßnahmen zu ergreifen nach
dem Grundsatz: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten.
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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