Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.ständige Abschaffung verlangt werden. Die Be- Steht dieses Gesetz auch häufig nur auf dem Bemühen wir uns nicht, auf die vorgeschlagene ständige Abschaffung verlangt werden. Die Be- Steht dieses Gesetz auch häufig nur auf dem Bemühen wir uns nicht, auf die vorgeschlagene <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0095" n="91"/> ständige Abschaffung verlangt werden. Die Be-<lb/> stimmungen der Gesindeordnung sind, wie Gerlach<lb/> sehr richtig sagt, ein Faustschlag ins Gesicht der<lb/> modernen Entwicklung, sie liefern den Dienstboten<lb/> auf Gnade und Barmherzigkeit der Willkür der<lb/> Herrschaft aus. „Seine Dienste und seine Dienst-<lb/> zeit sind unbegrenzt. Nur Dienste, die er ohne<lb/> Verlust seiner Gesundheit nicht bestreiten kann,<lb/> darf er verweigern. Jede Kost muß er nehmen,<lb/> außer Speisen, die offenbar der Gesundheit nach-<lb/> teilig oder ekelhaft sind. Jede Beleidigung fast<lb/> muß er sich gefallen lassen, ja, sogar für „geringe<lb/> Tätlichkeiten“ darf er keine gerichtliche Genug-<lb/> tuung fordern.“</p><lb/> <p>Steht dieses Gesetz auch häufig nur auf dem<lb/> Papier, da anständig denkende Hausfrauen und<lb/> -herren keinen Gebrauch davon machen, so bietet<lb/> es gerade unvornehmen, häßlichen Charakteren<lb/> eine furchtbare Handhabe zur schlechten Be-<lb/> handlung des Personals. Daß diese nicht selten<lb/> vorkommt, beweisen die zahlreichen Fälle, die ein<lb/> gerichtliches Nachspiel haben, dabei dürften die-<lb/> jenigen, die ein solches nicht haben, weil es sich<lb/> meist um unerfahrene junge Mädchen handelt, noch<lb/> viel zahlreicher sein.</p><lb/> <p>Bemühen wir uns nicht, auf die vorgeschlagene<lb/> Weise eine Reform des Hausgehilfinnenberufes<lb/> herbeizuführen, und ihn dadurch unserem demo-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [91/0095]
ständige Abschaffung verlangt werden. Die Be-
stimmungen der Gesindeordnung sind, wie Gerlach
sehr richtig sagt, ein Faustschlag ins Gesicht der
modernen Entwicklung, sie liefern den Dienstboten
auf Gnade und Barmherzigkeit der Willkür der
Herrschaft aus. „Seine Dienste und seine Dienst-
zeit sind unbegrenzt. Nur Dienste, die er ohne
Verlust seiner Gesundheit nicht bestreiten kann,
darf er verweigern. Jede Kost muß er nehmen,
außer Speisen, die offenbar der Gesundheit nach-
teilig oder ekelhaft sind. Jede Beleidigung fast
muß er sich gefallen lassen, ja, sogar für „geringe
Tätlichkeiten“ darf er keine gerichtliche Genug-
tuung fordern.“
Steht dieses Gesetz auch häufig nur auf dem
Papier, da anständig denkende Hausfrauen und
-herren keinen Gebrauch davon machen, so bietet
es gerade unvornehmen, häßlichen Charakteren
eine furchtbare Handhabe zur schlechten Be-
handlung des Personals. Daß diese nicht selten
vorkommt, beweisen die zahlreichen Fälle, die ein
gerichtliches Nachspiel haben, dabei dürften die-
jenigen, die ein solches nicht haben, weil es sich
meist um unerfahrene junge Mädchen handelt, noch
viel zahlreicher sein.
Bemühen wir uns nicht, auf die vorgeschlagene
Weise eine Reform des Hausgehilfinnenberufes
herbeizuführen, und ihn dadurch unserem demo-
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
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