wandlung der Bezeichnung Dienstbote in Haus- gehilfin, der die Witzblätter ganz besonders in Tätigkeit setzte, ist von sehr vielen Leuten in- zwischen adoptiert worden und wird auch in der Literatur mit Vorliebe gebraucht. Auch viele Hausfrauen haben inzwischen einsehen gelernt, daß auch eine Hausgehilfin ein Mensch ist, der einen wohnlichen Raum und Ruhestunden be- anspruchen darf, ebenso haben Kindermädchen und andere von allein die Gesindebücher abgeschafft und das fakultative Zeugnis eingeführt. Schließ- lich hat die Reichsversicherung die Dienstboten miteinbegriffen.
Trotzdem also mehrere meiner damaligen Forderungen zum Teil inzwischen verwirklicht sind, waren sie in ihrer Gesamtheit doch viel weitergehend, als manche heute aufgestellten. Wenn man nun bedenkt, daß inzwischen 13 Jahre ins Land gegangen sind, daß eine ganz kräftige Dienstbotenbewegung eingesetzt hat und daß die Zustände sich seither bedeutend zugespitzt haben, wird man begreifen, daß kleine Mittel gänzlich ungenügend sind. Jch finde, daß meine damaligen Vorschläge das Mindestmaß repräsentieren, was zur Hebung des Hausgehilfinnenberufes nötig ist. Vor allem darf man sich nicht mit einer Um- gestaltung oder Verminderung der Gesindeordnun- gen begnügen, sondern es muß energisch ihre voll-
wandlung der Bezeichnung Dienstbote in Haus- gehilfin, der die Witzblätter ganz besonders in Tätigkeit setzte, ist von sehr vielen Leuten in- zwischen adoptiert worden und wird auch in der Literatur mit Vorliebe gebraucht. Auch viele Hausfrauen haben inzwischen einsehen gelernt, daß auch eine Hausgehilfin ein Mensch ist, der einen wohnlichen Raum und Ruhestunden be- anspruchen darf, ebenso haben Kindermädchen und andere von allein die Gesindebücher abgeschafft und das fakultative Zeugnis eingeführt. Schließ- lich hat die Reichsversicherung die Dienstboten miteinbegriffen.
Trotzdem also mehrere meiner damaligen Forderungen zum Teil inzwischen verwirklicht sind, waren sie in ihrer Gesamtheit doch viel weitergehend, als manche heute aufgestellten. Wenn man nun bedenkt, daß inzwischen 13 Jahre ins Land gegangen sind, daß eine ganz kräftige Dienstbotenbewegung eingesetzt hat und daß die Zustände sich seither bedeutend zugespitzt haben, wird man begreifen, daß kleine Mittel gänzlich ungenügend sind. Jch finde, daß meine damaligen Vorschläge das Mindestmaß repräsentieren, was zur Hebung des Hausgehilfinnenberufes nötig ist. Vor allem darf man sich nicht mit einer Um- gestaltung oder Verminderung der Gesindeordnun- gen begnügen, sondern es muß energisch ihre voll-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0094"n="90"/>
wandlung der Bezeichnung Dienstbote in Haus-<lb/>
gehilfin, der die Witzblätter ganz besonders in<lb/>
Tätigkeit setzte, ist von sehr vielen Leuten in-<lb/>
zwischen adoptiert worden und wird auch in der<lb/>
Literatur mit Vorliebe gebraucht. Auch viele<lb/>
Hausfrauen haben inzwischen einsehen gelernt,<lb/>
daß auch eine Hausgehilfin ein Mensch ist, der<lb/>
einen wohnlichen Raum und Ruhestunden be-<lb/>
anspruchen darf, ebenso haben Kindermädchen<lb/>
und andere von allein die Gesindebücher abgeschafft<lb/>
und das fakultative Zeugnis eingeführt. Schließ-<lb/>
lich hat die Reichsversicherung die Dienstboten<lb/>
miteinbegriffen.</p><lb/><p>Trotzdem also mehrere meiner damaligen<lb/>
Forderungen zum Teil inzwischen verwirklicht<lb/>
sind, waren sie in ihrer Gesamtheit doch viel<lb/>
weitergehend, als manche heute aufgestellten.<lb/>
Wenn man nun bedenkt, daß inzwischen 13 Jahre<lb/>
ins Land gegangen sind, daß eine ganz kräftige<lb/>
Dienstbotenbewegung eingesetzt hat und daß die<lb/>
Zustände sich seither bedeutend zugespitzt haben,<lb/>
wird man begreifen, daß kleine Mittel gänzlich<lb/>
ungenügend sind. Jch finde, daß meine damaligen<lb/>
Vorschläge das Mindestmaß repräsentieren, was<lb/>
zur Hebung des Hausgehilfinnenberufes nötig ist.<lb/>
Vor allem darf man sich nicht mit einer Um-<lb/>
gestaltung oder Verminderung der Gesindeordnun-<lb/>
gen begnügen, sondern es muß energisch ihre voll-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[90/0094]
wandlung der Bezeichnung Dienstbote in Haus-
gehilfin, der die Witzblätter ganz besonders in
Tätigkeit setzte, ist von sehr vielen Leuten in-
zwischen adoptiert worden und wird auch in der
Literatur mit Vorliebe gebraucht. Auch viele
Hausfrauen haben inzwischen einsehen gelernt,
daß auch eine Hausgehilfin ein Mensch ist, der
einen wohnlichen Raum und Ruhestunden be-
anspruchen darf, ebenso haben Kindermädchen
und andere von allein die Gesindebücher abgeschafft
und das fakultative Zeugnis eingeführt. Schließ-
lich hat die Reichsversicherung die Dienstboten
miteinbegriffen.
Trotzdem also mehrere meiner damaligen
Forderungen zum Teil inzwischen verwirklicht
sind, waren sie in ihrer Gesamtheit doch viel
weitergehend, als manche heute aufgestellten.
Wenn man nun bedenkt, daß inzwischen 13 Jahre
ins Land gegangen sind, daß eine ganz kräftige
Dienstbotenbewegung eingesetzt hat und daß die
Zustände sich seither bedeutend zugespitzt haben,
wird man begreifen, daß kleine Mittel gänzlich
ungenügend sind. Jch finde, daß meine damaligen
Vorschläge das Mindestmaß repräsentieren, was
zur Hebung des Hausgehilfinnenberufes nötig ist.
Vor allem darf man sich nicht mit einer Um-
gestaltung oder Verminderung der Gesindeordnun-
gen begnügen, sondern es muß energisch ihre voll-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: gekennzeichnet;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/94>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.