zialdemokratische Forderung von 12 Kubikmetern Luftraum wurde für unannehmbar erklärt, weil, wie der Zentrumsabgeordnete Pfeiffer meinte, in ganz Oberfranken dann jedes Haus, in dem Haus- arbeit betrieben wird, niedergerissen werden müßte. Dabei ist der erforderliche Luftraum für einen Gefangenen, der doch gewiß nicht höher als der Heimarbeiter bewertet zu werden braucht, 15 Kubikmeter! § 7 bestimmt, daß die Polizeibe- hörde anordnen kann, daß Räume, in denen Nahrungs- und Genußmittel hergestellt oder ver- arbeitet werden, zu bestimmten anderen Zwecken nicht benützt werden dürfen; aber dieses Verbot hätte doch allgemein durch das Gesetz festgelegt werden müssen. Sollen Nahrungs- und Genuß- mittel überhaupt als Heimindustrie gestattet sein - was an und für sich vom Standpunkt der Volks- gesundheit sehr zu bedauern ist - dann muß doch mindestens den entsetzlichen Verhältnissen, die fest- gestellt worden sind: daß dies in Räumen, wo viel- köpfige Familien schlafen, essen, ihre Kranken warten, geschieht - ein Riegel vorgeschoben werden. Heute, wo wir über die Ansteckungsge- fahren aufgeklärt sind, wissen wir genau, welche verheerenden Konsequenzen für die Volksgesund- heit solche Verhältnisse haben. Aber diese werden, wie gesagt, nur ungenügend vom neuen Heim- arbeitsgesetz bekämpft. Trotzdem belasten die
zialdemokratische Forderung von 12 Kubikmetern Luftraum wurde für unannehmbar erklärt, weil, wie der Zentrumsabgeordnete Pfeiffer meinte, in ganz Oberfranken dann jedes Haus, in dem Haus- arbeit betrieben wird, niedergerissen werden müßte. Dabei ist der erforderliche Luftraum für einen Gefangenen, der doch gewiß nicht höher als der Heimarbeiter bewertet zu werden braucht, 15 Kubikmeter! § 7 bestimmt, daß die Polizeibe- hörde anordnen kann, daß Räume, in denen Nahrungs- und Genußmittel hergestellt oder ver- arbeitet werden, zu bestimmten anderen Zwecken nicht benützt werden dürfen; aber dieses Verbot hätte doch allgemein durch das Gesetz festgelegt werden müssen. Sollen Nahrungs- und Genuß- mittel überhaupt als Heimindustrie gestattet sein – was an und für sich vom Standpunkt der Volks- gesundheit sehr zu bedauern ist – dann muß doch mindestens den entsetzlichen Verhältnissen, die fest- gestellt worden sind: daß dies in Räumen, wo viel- köpfige Familien schlafen, essen, ihre Kranken warten, geschieht – ein Riegel vorgeschoben werden. Heute, wo wir über die Ansteckungsge- fahren aufgeklärt sind, wissen wir genau, welche verheerenden Konsequenzen für die Volksgesund- heit solche Verhältnisse haben. Aber diese werden, wie gesagt, nur ungenügend vom neuen Heim- arbeitsgesetz bekämpft. Trotzdem belasten die
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zialdemokratische Forderung von 12 Kubikmetern
Luftraum wurde für unannehmbar erklärt, weil,
wie der Zentrumsabgeordnete Pfeiffer meinte, in
ganz Oberfranken dann jedes Haus, in dem Haus-
arbeit betrieben wird, niedergerissen werden
müßte. Dabei ist der erforderliche Luftraum für
einen Gefangenen, der doch gewiß nicht höher als
der Heimarbeiter bewertet zu werden braucht,
15 Kubikmeter! § 7 bestimmt, daß die Polizeibe-
hörde anordnen kann, daß Räume, in denen
Nahrungs- und Genußmittel hergestellt oder ver-
arbeitet werden, zu bestimmten anderen Zwecken
nicht benützt werden dürfen; aber dieses Verbot
hätte doch allgemein durch das Gesetz festgelegt
werden müssen. Sollen Nahrungs- und Genuß-
mittel überhaupt als Heimindustrie gestattet sein
– was an und für sich vom Standpunkt der Volks-
gesundheit sehr zu bedauern ist – dann muß doch
mindestens den entsetzlichen Verhältnissen, die fest-
gestellt worden sind: daß dies in Räumen, wo viel-
köpfige Familien schlafen, essen, ihre Kranken
warten, geschieht – ein Riegel vorgeschoben
werden. Heute, wo wir über die Ansteckungsge-
fahren aufgeklärt sind, wissen wir genau, welche
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/73>, abgerufen am 23.11.2024.
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