Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.aus denen die Männer flüchten, auch hier den Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters aus denen die Männer flüchten, auch hier den Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0072" n="68"/> aus denen die Männer flüchten, auch hier den<lb/> Hauptanteil bilden, 312889 weiblichen Heimar-<lb/> beitern stehen nur 147159 männliche Heimarbeiter<lb/> gegenüber. Die Anzahl der selbständigen Heimar-<lb/> beiterinnen ist also mehr als doppelt so groß als<lb/> die der Heimarbeiter, daß sie aber auch als Frauen<lb/> der letzteren in Mitleidenschaft gezogen sind, unter-<lb/> liegt keinem Zweifel.</p><lb/> <p>Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911<lb/> nimmt einen Anlauf zu einer Besserstellung des<lb/> Heimarbeiters. Wenn man aber bedenkt, daß<lb/> dieses Gesetz die Frucht einer 12jährigen, öffent-<lb/> lichen Tätigkeit ist, daß bereits 1899 auf der<lb/> Generalversammlung des Vereins für Sozial-<lb/> politik die gesetzliche Lohnregelung als einzig<lb/> wirklicher Schutz der Heimarbeiter erkannt worden<lb/> ist, dann muß das Ergebnis des Hausarbeitsge-<lb/> setzes recht mager genannt werden.</p><lb/> <p>Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters<lb/> unter die Gewerbeaufsicht und sind die sanitären<lb/> Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter, sowohl wie<lb/> der öffentlichen Gesundheit mit Freuden zu be-<lb/> grüßen; aber erstens sind sie noch immer unge-<lb/> nügend, – der einfache Grundsatz: genügendes<lb/> Licht, ausreichender Luftraum und Luftwechsel,<lb/> wird sehr verschieden ausgelegt werden, gingen<lb/> doch selbst im Reichstag die Ansichten darüber, was<lb/> genügender Luftraum sei, auseinander. Die so-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [68/0072]
aus denen die Männer flüchten, auch hier den
Hauptanteil bilden, 312889 weiblichen Heimar-
beitern stehen nur 147159 männliche Heimarbeiter
gegenüber. Die Anzahl der selbständigen Heimar-
beiterinnen ist also mehr als doppelt so groß als
die der Heimarbeiter, daß sie aber auch als Frauen
der letzteren in Mitleidenschaft gezogen sind, unter-
liegt keinem Zweifel.
Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911
nimmt einen Anlauf zu einer Besserstellung des
Heimarbeiters. Wenn man aber bedenkt, daß
dieses Gesetz die Frucht einer 12jährigen, öffent-
lichen Tätigkeit ist, daß bereits 1899 auf der
Generalversammlung des Vereins für Sozial-
politik die gesetzliche Lohnregelung als einzig
wirklicher Schutz der Heimarbeiter erkannt worden
ist, dann muß das Ergebnis des Hausarbeitsge-
setzes recht mager genannt werden.
Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters
unter die Gewerbeaufsicht und sind die sanitären
Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter, sowohl wie
der öffentlichen Gesundheit mit Freuden zu be-
grüßen; aber erstens sind sie noch immer unge-
nügend, – der einfache Grundsatz: genügendes
Licht, ausreichender Luftraum und Luftwechsel,
wird sehr verschieden ausgelegt werden, gingen
doch selbst im Reichstag die Ansichten darüber, was
genügender Luftraum sei, auseinander. Die so-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |