fordern. Ob nun gerade elf oder zehn, neun oder acht Stunden das zulässige Maximalmaß darstellen, läßt sich bei dem heutigen Stande der Wissenschaft nicht exakt beantworten. Man kann nur sagen: je weniger, je besser." Außer den gesundheitlichen Gründen spricht für die Verkürzung des Arbeits- tages für die Arbeiterin ihr häufiger Doppelberuf: die Anteilnahme der eheweiblichen Arbeit ist groß genug.
Eingehende Studien dieser Frage haben er- geben, daß nur zwingende Gründe die verheiratete Arbeiterin veranlassen, die Fabrik aufzusuchen, daß diese sich aber auffallend mehren, daß sie hauptsächlich in der Unmöglichkeit des Mannes, genügend für die Familie sorgen zu können, liegen. Je mehr Kinder sie ihr Eigen nennt, je not- wendiger sie also zuhause wäre, um so eher muß sie in die Fabrik gehen, wenn sie mit den Kindern nicht darben will. Ein Verbot der eheweiblichen Arbeit ist daher unmöglich. Das geeignete Abhilfe- mittel ist auch hier Verkürzung des Arbeitstages, um ihr für Kinder, Mann und Hauswesen Zeit zu schaffen. Schließlich muß auch, um der Arbeiterin Muße, Erholung und Teilnahme an der Kultur zu ermöglichen, ein verkürzter Arbeitstag gewünscht werden. Für die jugendlichen Arbeiterinnen muß eine noch größere Herabsetzung der Maximalarbeit auf etwa sechs Stunden verlangt werden, da Über-
fordern. Ob nun gerade elf oder zehn, neun oder acht Stunden das zulässige Maximalmaß darstellen, läßt sich bei dem heutigen Stande der Wissenschaft nicht exakt beantworten. Man kann nur sagen: je weniger, je besser.“ Außer den gesundheitlichen Gründen spricht für die Verkürzung des Arbeits- tages für die Arbeiterin ihr häufiger Doppelberuf: die Anteilnahme der eheweiblichen Arbeit ist groß genug.
Eingehende Studien dieser Frage haben er- geben, daß nur zwingende Gründe die verheiratete Arbeiterin veranlassen, die Fabrik aufzusuchen, daß diese sich aber auffallend mehren, daß sie hauptsächlich in der Unmöglichkeit des Mannes, genügend für die Familie sorgen zu können, liegen. Je mehr Kinder sie ihr Eigen nennt, je not- wendiger sie also zuhause wäre, um so eher muß sie in die Fabrik gehen, wenn sie mit den Kindern nicht darben will. Ein Verbot der eheweiblichen Arbeit ist daher unmöglich. Das geeignete Abhilfe- mittel ist auch hier Verkürzung des Arbeitstages, um ihr für Kinder, Mann und Hauswesen Zeit zu schaffen. Schließlich muß auch, um der Arbeiterin Muße, Erholung und Teilnahme an der Kultur zu ermöglichen, ein verkürzter Arbeitstag gewünscht werden. Für die jugendlichen Arbeiterinnen muß eine noch größere Herabsetzung der Maximalarbeit auf etwa sechs Stunden verlangt werden, da Über-
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fordern. Ob nun gerade elf oder zehn, neun oder
acht Stunden das zulässige Maximalmaß darstellen,
läßt sich bei dem heutigen Stande der Wissenschaft
nicht exakt beantworten. Man kann nur sagen:
je weniger, je besser.“ Außer den gesundheitlichen
Gründen spricht für die Verkürzung des Arbeits-
tages für die Arbeiterin ihr häufiger Doppelberuf:
die Anteilnahme der eheweiblichen Arbeit ist groß
genug.
Eingehende Studien dieser Frage haben er-
geben, daß nur zwingende Gründe die verheiratete
Arbeiterin veranlassen, die Fabrik aufzusuchen,
daß diese sich aber auffallend mehren, daß sie
hauptsächlich in der Unmöglichkeit des Mannes,
genügend für die Familie sorgen zu können, liegen.
Je mehr Kinder sie ihr Eigen nennt, je not-
wendiger sie also zuhause wäre, um so eher muß sie
in die Fabrik gehen, wenn sie mit den Kindern
nicht darben will. Ein Verbot der eheweiblichen
Arbeit ist daher unmöglich. Das geeignete Abhilfe-
mittel ist auch hier Verkürzung des Arbeitstages,
um ihr für Kinder, Mann und Hauswesen Zeit zu
schaffen. Schließlich muß auch, um der Arbeiterin
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/56>, abgerufen am 27.11.2024.
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