Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller- 1) "Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde" von Jenny Apolant, Leipzig 1910. 20 Jchenhaeuser, Frauenziele.
die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller- 1) „Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde“ von Jenny Apolant, Leipzig 1910. 20 Jchenhaeuser, Frauenziele.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0309" n="305"/> die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die<lb/> Ziehkinderüberwachung, die Trinker- und Tuber-<lb/> kulosefürsorge, auf die Fürsorge für körperlich und<lb/> sittlich gefährdete Frauen, auf die öffentliche Ge-<lb/> sundheitspflege, auf das Schulwesen usw. Es sind<lb/> darunter Funktionen, die in früheren Zeiten über-<lb/> haupt nur der Familie und mithin der Frau zu-<lb/> standen, und die erst im Laufe der Jahre an Staat<lb/> und Kommune übergegangen sind. Daß man dies<lb/> früher vielfach einsah, geht aus dem Umstande her-<lb/> vor, daß sich überall Reste eines allerdings be-<lb/> schränkten Gemeindewahlrechts der Frau vor-<lb/> finden.</p><lb/> <p>Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller-<lb/> dings in ganz Deutschland ausgeschlossen, aber das<lb/> aktive Gemeindewahlrecht steht ihnen zu<note place="foot" n="1)">„Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde“<lb/> von Jenny Apolant, Leipzig 1910.</note>, in den<lb/> städtischen Gemeinden des rechtsrheinischen Bay-<lb/> erns, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders-<lb/> hausen und Schwarzburg-Rudolstadt, des Groß-<lb/> herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Hohen-<lb/> zollernschen Lande, der Fürstentümer Waldeck und<lb/> Pyrmont, Reuß ä. L. und in dem lübeckischen Städt-<lb/> chen Travemünde. Noch zahlreicher sind die Land-<lb/> gemeinden, die den Frauen dieses Recht eingeräumt<lb/> haben, und zwar sind es die Landgemeinden Preu-<lb/> ßens (mit Ausnahme der Rheinprovinz), der Hansa-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">20 Jchenhaeuser, Frauenziele.</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [305/0309]
die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die
Ziehkinderüberwachung, die Trinker- und Tuber-
kulosefürsorge, auf die Fürsorge für körperlich und
sittlich gefährdete Frauen, auf die öffentliche Ge-
sundheitspflege, auf das Schulwesen usw. Es sind
darunter Funktionen, die in früheren Zeiten über-
haupt nur der Familie und mithin der Frau zu-
standen, und die erst im Laufe der Jahre an Staat
und Kommune übergegangen sind. Daß man dies
früher vielfach einsah, geht aus dem Umstande her-
vor, daß sich überall Reste eines allerdings be-
schränkten Gemeindewahlrechts der Frau vor-
finden.
Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller-
dings in ganz Deutschland ausgeschlossen, aber das
aktive Gemeindewahlrecht steht ihnen zu 1), in den
städtischen Gemeinden des rechtsrheinischen Bay-
erns, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders-
hausen und Schwarzburg-Rudolstadt, des Groß-
herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Hohen-
zollernschen Lande, der Fürstentümer Waldeck und
Pyrmont, Reuß ä. L. und in dem lübeckischen Städt-
chen Travemünde. Noch zahlreicher sind die Land-
gemeinden, die den Frauen dieses Recht eingeräumt
haben, und zwar sind es die Landgemeinden Preu-
ßens (mit Ausnahme der Rheinprovinz), der Hansa-
1) „Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde“
von Jenny Apolant, Leipzig 1910.
20 Jchenhaeuser, Frauenziele.
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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