Autoritätsprinzip stets verteidigt wird, verstan- den werden kann: der gegenseitige seelische Assi- milierungs- und Anpassungsprozeß, der die beider- seitigen Willen günstigenfalls allmählich voll- kommen harmonisiert, ist rein geistiger Natur und nur von den Gatten selbst zu erringen, nicht aber von Gesetzes wegen zu dekretieren."
Die Rechte der unehelichen Mutter und des unehelichen Kindes
Vielleicht ist kein Kapitel unseres Lebens so geeignet, den Mangel der nötigen Objektivität des einen Geschlechts dem anderen Geschlecht gegen- über zu beweisen, wie das der unehelichen Mütter. Wie hätte es sonst so kommen können, daß sie im sozialen wie im rechtlichen Leben völlig schutz- und hülflos sind, während die eigentlich Schuldigen, die Verführer, herrlich und in Freuden weiter- leben, meist ohne sich im geringsten um ihre Opfer zu bekümmern. Von Eltern und Arbeitgebern ver- stoßen, aller Mittel entblößt, irren diese be- dauernswerten Geschöpfe verzweifelt umher, mit Selbstmordgedanken kämpfend, unglücklich und von aller Welt verlassen, nicht selten keinen an- deren Ausweg findend, als ein gewaltsames Le- bensende.
Wie hätte das kommen können, wenn unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht ausschließ-
Autoritätsprinzip stets verteidigt wird, verstan- den werden kann: der gegenseitige seelische Assi- milierungs- und Anpassungsprozeß, der die beider- seitigen Willen günstigenfalls allmählich voll- kommen harmonisiert, ist rein geistiger Natur und nur von den Gatten selbst zu erringen, nicht aber von Gesetzes wegen zu dekretieren.“
Die Rechte der unehelichen Mutter und des unehelichen Kindes
Vielleicht ist kein Kapitel unseres Lebens so geeignet, den Mangel der nötigen Objektivität des einen Geschlechts dem anderen Geschlecht gegen- über zu beweisen, wie das der unehelichen Mütter. Wie hätte es sonst so kommen können, daß sie im sozialen wie im rechtlichen Leben völlig schutz- und hülflos sind, während die eigentlich Schuldigen, die Verführer, herrlich und in Freuden weiter- leben, meist ohne sich im geringsten um ihre Opfer zu bekümmern. Von Eltern und Arbeitgebern ver- stoßen, aller Mittel entblößt, irren diese be- dauernswerten Geschöpfe verzweifelt umher, mit Selbstmordgedanken kämpfend, unglücklich und von aller Welt verlassen, nicht selten keinen an- deren Ausweg findend, als ein gewaltsames Le- bensende.
Wie hätte das kommen können, wenn unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht ausschließ-
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Autoritätsprinzip stets verteidigt wird, verstan-
den werden kann: der gegenseitige seelische Assi-
milierungs- und Anpassungsprozeß, der die beider-
seitigen Willen günstigenfalls allmählich voll-
kommen harmonisiert, ist rein geistiger Natur und
nur von den Gatten selbst zu erringen, nicht aber
von Gesetzes wegen zu dekretieren.“
Die Rechte der unehelichen Mutter und des
unehelichen Kindes
Vielleicht ist kein Kapitel unseres Lebens so
geeignet, den Mangel der nötigen Objektivität des
einen Geschlechts dem anderen Geschlecht gegen-
über zu beweisen, wie das der unehelichen Mütter.
Wie hätte es sonst so kommen können, daß sie im
sozialen wie im rechtlichen Leben völlig schutz- und
hülflos sind, während die eigentlich Schuldigen,
die Verführer, herrlich und in Freuden weiter-
leben, meist ohne sich im geringsten um ihre Opfer
zu bekümmern. Von Eltern und Arbeitgebern ver-
stoßen, aller Mittel entblößt, irren diese be-
dauernswerten Geschöpfe verzweifelt umher, mit
Selbstmordgedanken kämpfend, unglücklich und
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/298>, abgerufen am 07.07.2024.
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