Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.dieser Paragraphen ist für die Frau um so Wenn die monogame Ehe auf eine sittlichere 19 Jchenhaeuser, Frauenziele.
dieser Paragraphen ist für die Frau um so Wenn die monogame Ehe auf eine sittlichere 19 Jchenhaeuser, Frauenziele.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0293" n="289"/> dieser Paragraphen ist für die Frau um so<lb/> schlimmer, als sie auch hier wieder die materiell<lb/> gebundenere ist. Entzieht sie sich einem für sie un-<lb/> erträglichen Zusammenleben durch Verlassen des<lb/> Ehemannes und er wünscht die Scheidung nicht, so<lb/> bleibt sie dauernd gebunden, er behält, falls sie Ver-<lb/> mögen besitzt, dieses weiter in seiner Verwaltung,<lb/> ohne verpflichtet zu sein, ihr außerhalb des ehe-<lb/> lichen Hauses Unterhalt zu gewähren. Und sogar<lb/> wenn er sie verläßt, behält er auch weiter die Ver-<lb/> waltung ihres Vermögens. Es haben sich eben die<lb/> Gesetzgeber von der althergebrachten Anschauung<lb/> der Notwendigkeit der Vorherrschaft des Mannes<lb/> nicht freimachen können. So sehr sie sich auch be-<lb/> mühten, den Ansprüchen der modernen Frau gerecht<lb/> zu werden, so gelang es ihnen doch, und auch da nur<lb/> teilweise, nur da, wo sie neuen Verhältnissen gegen-<lb/> überstanden. Der neuen Erscheinung der erwerbs-<lb/> tätigen Frau gegenüber fanden sie, wie bereits<lb/> oben bemerkt, in allen Kulturstaaten neue Gesetze,<lb/> um ihnen ihr Selbsterworbenes und ihre Mittel<lb/> dazu zu sichern. Der „Nur-Ehefrau“ und „Mutter“<lb/> gegenüber vermochten sie jedoch nicht, sich dem<lb/> Banne patriarchalischer Traditionen zu entziehen,<lb/> und standen ihren Bedürfnissen vollkommen ver-<lb/> ständnislos gegenüber.</p><lb/> <p>Wenn die monogame Ehe auf eine sittlichere<lb/> Basis gestellt werden soll, als die, auf der sie sich<lb/> <fw place="bottom" type="sig">19 Jchenhaeuser, Frauenziele.</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [289/0293]
dieser Paragraphen ist für die Frau um so
schlimmer, als sie auch hier wieder die materiell
gebundenere ist. Entzieht sie sich einem für sie un-
erträglichen Zusammenleben durch Verlassen des
Ehemannes und er wünscht die Scheidung nicht, so
bleibt sie dauernd gebunden, er behält, falls sie Ver-
mögen besitzt, dieses weiter in seiner Verwaltung,
ohne verpflichtet zu sein, ihr außerhalb des ehe-
lichen Hauses Unterhalt zu gewähren. Und sogar
wenn er sie verläßt, behält er auch weiter die Ver-
waltung ihres Vermögens. Es haben sich eben die
Gesetzgeber von der althergebrachten Anschauung
der Notwendigkeit der Vorherrschaft des Mannes
nicht freimachen können. So sehr sie sich auch be-
mühten, den Ansprüchen der modernen Frau gerecht
zu werden, so gelang es ihnen doch, und auch da nur
teilweise, nur da, wo sie neuen Verhältnissen gegen-
überstanden. Der neuen Erscheinung der erwerbs-
tätigen Frau gegenüber fanden sie, wie bereits
oben bemerkt, in allen Kulturstaaten neue Gesetze,
um ihnen ihr Selbsterworbenes und ihre Mittel
dazu zu sichern. Der „Nur-Ehefrau“ und „Mutter“
gegenüber vermochten sie jedoch nicht, sich dem
Banne patriarchalischer Traditionen zu entziehen,
und standen ihren Bedürfnissen vollkommen ver-
ständnislos gegenüber.
Wenn die monogame Ehe auf eine sittlichere
Basis gestellt werden soll, als die, auf der sie sich
19 Jchenhaeuser, Frauenziele.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |