rückzudenken, als der Großvater die Großmutter nahm, als diese in ihren vier Wänden einen so vollen Wirkungskreis hatte, daß sie weder Zeit noch Jnteresse für das fand, was draußen in der Welt vor sich ging.
Das Brausen einer neuen Zeit, das die Frauen längst aus ihren vier Wänden herausgeholt und ihnen ihren reichlichen Anteil am Kulturleben der Gegenwart gegeben hat, scheint nur sehr schwach zu den Ohren der Gesetzgeber heraufzudringen.
Von diesen Geräuschen hat wohl das des großen Anteils der Frau am Erwerbsleben noch den meisten Widerhall gefunden, denn innerhalb des letzten Jahrzehnts haben fast alle Länder, sogar die Mehrzahl der romanischen, Gesetze angenommen, die der Ehefrau das Verfügungsrecht über ihr Selbsterworbenes geben.
Auch von der Tätigkeit der Frau im öffent- lichen Leben zugunsten der Armen und Schutzlosen scheint etwas an das schwerhörige Ohr der maß- gebenden Faktoren gedrungen zu sein, denn sie haben in einer großen Reihe von germanischen Staaten Frauen ermächtigt, das Amt eines Vor- mundes anzunehmen. Nichtsdestoweniger hält man es doch in denselben, ja in fast allen Kulturstaaten, noch für nötig, die Frauen selbst unter der Vormund- schaft ihrer Ehemänner zu halten und ihnen über ihre eigenen Kinder nur ein sekundäres Vormund-
rückzudenken, als der Großvater die Großmutter nahm, als diese in ihren vier Wänden einen so vollen Wirkungskreis hatte, daß sie weder Zeit noch Jnteresse für das fand, was draußen in der Welt vor sich ging.
Das Brausen einer neuen Zeit, das die Frauen längst aus ihren vier Wänden herausgeholt und ihnen ihren reichlichen Anteil am Kulturleben der Gegenwart gegeben hat, scheint nur sehr schwach zu den Ohren der Gesetzgeber heraufzudringen.
Von diesen Geräuschen hat wohl das des großen Anteils der Frau am Erwerbsleben noch den meisten Widerhall gefunden, denn innerhalb des letzten Jahrzehnts haben fast alle Länder, sogar die Mehrzahl der romanischen, Gesetze angenommen, die der Ehefrau das Verfügungsrecht über ihr Selbsterworbenes geben.
Auch von der Tätigkeit der Frau im öffent- lichen Leben zugunsten der Armen und Schutzlosen scheint etwas an das schwerhörige Ohr der maß- gebenden Faktoren gedrungen zu sein, denn sie haben in einer großen Reihe von germanischen Staaten Frauen ermächtigt, das Amt eines Vor- mundes anzunehmen. Nichtsdestoweniger hält man es doch in denselben, ja in fast allen Kulturstaaten, noch für nötig, die Frauen selbst unter der Vormund- schaft ihrer Ehemänner zu halten und ihnen über ihre eigenen Kinder nur ein sekundäres Vormund-
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rückzudenken, als der Großvater die Großmutter
nahm, als diese in ihren vier Wänden einen so
vollen Wirkungskreis hatte, daß sie weder Zeit
noch Jnteresse für das fand, was draußen in der
Welt vor sich ging.
Das Brausen einer neuen Zeit, das die Frauen
längst aus ihren vier Wänden herausgeholt und
ihnen ihren reichlichen Anteil am Kulturleben der
Gegenwart gegeben hat, scheint nur sehr schwach
zu den Ohren der Gesetzgeber heraufzudringen.
Von diesen Geräuschen hat wohl das des großen
Anteils der Frau am Erwerbsleben noch den
meisten Widerhall gefunden, denn innerhalb des
letzten Jahrzehnts haben fast alle Länder, sogar die
Mehrzahl der romanischen, Gesetze angenommen,
die der Ehefrau das Verfügungsrecht über ihr
Selbsterworbenes geben.
Auch von der Tätigkeit der Frau im öffent-
lichen Leben zugunsten der Armen und Schutzlosen
scheint etwas an das schwerhörige Ohr der maß-
gebenden Faktoren gedrungen zu sein, denn sie
haben in einer großen Reihe von germanischen
Staaten Frauen ermächtigt, das Amt eines Vor-
mundes anzunehmen. Nichtsdestoweniger hält man
es doch in denselben, ja in fast allen Kulturstaaten,
noch für nötig, die Frauen selbst unter der Vormund-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/284>, abgerufen am 16.07.2024.
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