Nach all diesen und ähnlichen Enthüllungen mußte es allen Einsichtigen klar werden, daß Pro- stitution und Bordelle ein Faustschlag ins Gesicht der Kultur bedeuten, daß beide unbedingt, mit aller Macht bekämpft werden müssen. Verständnisvolle Ärzte, Juristen und Sozialpolitiker wurden wert- volle Bundesgenossen der Frauen in ihrem Kampfe gegen das Laster und gegen die sexuelle Ver- sklavung eines großen Teiles ihres Geschlechts.
Trotz alledem und alledem enthält weder der Vorentwurf noch der Gegenentwurf zum neuen deutschen Strafgesetzbuch die zu einer befriedigen- den Regelung des Problems unumgänglich er- forderliche Aufhebung der Reglementierung und erst recht der Kasernierung der Prostitution. Den Mädchenhändlern wird ihr Handwerk etwas er- schwert, indem nicht allein wie bisher die Ver- leitung einer weiblichen Person zur Aus- wanderung in der Absicht, sie der Unzucht zuzu- führen, unter Strafe gestellt wird, sondern auch die Vorspiegelung eines Dienst- oder Arbeitsverhält- nisses in der gleichen Absicht. Aber auch das ge- nügt noch nicht, hier wäre eine viel strengere Be- strafung am Platze und die Verhaftung auf den bloßen Verdacht hin. Auch wäre es, wie Camilla Jellineck sehr treffend bemerkt, um alle Hinter- türen zu versperren, ganz gut, wenn ausdrücklich gesagt würde, daß, "wer ein Bordell hält" schwer
Nach all diesen und ähnlichen Enthüllungen mußte es allen Einsichtigen klar werden, daß Pro- stitution und Bordelle ein Faustschlag ins Gesicht der Kultur bedeuten, daß beide unbedingt, mit aller Macht bekämpft werden müssen. Verständnisvolle Ärzte, Juristen und Sozialpolitiker wurden wert- volle Bundesgenossen der Frauen in ihrem Kampfe gegen das Laster und gegen die sexuelle Ver- sklavung eines großen Teiles ihres Geschlechts.
Trotz alledem und alledem enthält weder der Vorentwurf noch der Gegenentwurf zum neuen deutschen Strafgesetzbuch die zu einer befriedigen- den Regelung des Problems unumgänglich er- forderliche Aufhebung der Reglementierung und erst recht der Kasernierung der Prostitution. Den Mädchenhändlern wird ihr Handwerk etwas er- schwert, indem nicht allein wie bisher die Ver- leitung einer weiblichen Person zur Aus- wanderung in der Absicht, sie der Unzucht zuzu- führen, unter Strafe gestellt wird, sondern auch die Vorspiegelung eines Dienst- oder Arbeitsverhält- nisses in der gleichen Absicht. Aber auch das ge- nügt noch nicht, hier wäre eine viel strengere Be- strafung am Platze und die Verhaftung auf den bloßen Verdacht hin. Auch wäre es, wie Camilla Jellineck sehr treffend bemerkt, um alle Hinter- türen zu versperren, ganz gut, wenn ausdrücklich gesagt würde, daß, „wer ein Bordell hält“ schwer
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Nach all diesen und ähnlichen Enthüllungen
mußte es allen Einsichtigen klar werden, daß Pro-
stitution und Bordelle ein Faustschlag ins Gesicht
der Kultur bedeuten, daß beide unbedingt, mit aller
Macht bekämpft werden müssen. Verständnisvolle
Ärzte, Juristen und Sozialpolitiker wurden wert-
volle Bundesgenossen der Frauen in ihrem Kampfe
gegen das Laster und gegen die sexuelle Ver-
sklavung eines großen Teiles ihres Geschlechts.
Trotz alledem und alledem enthält weder der
Vorentwurf noch der Gegenentwurf zum neuen
deutschen Strafgesetzbuch die zu einer befriedigen-
den Regelung des Problems unumgänglich er-
forderliche Aufhebung der Reglementierung und
erst recht der Kasernierung der Prostitution. Den
Mädchenhändlern wird ihr Handwerk etwas er-
schwert, indem nicht allein wie bisher die Ver-
leitung einer weiblichen Person zur Aus-
wanderung in der Absicht, sie der Unzucht zuzu-
führen, unter Strafe gestellt wird, sondern auch die
Vorspiegelung eines Dienst- oder Arbeitsverhält-
nisses in der gleichen Absicht. Aber auch das ge-
nügt noch nicht, hier wäre eine viel strengere Be-
strafung am Platze und die Verhaftung auf den
bloßen Verdacht hin. Auch wäre es, wie Camilla
Jellineck sehr treffend bemerkt, um alle Hinter-
türen zu versperren, ganz gut, wenn ausdrücklich
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/280>, abgerufen am 23.11.2024.
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