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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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Wohltätigkeitsanstalten, denen sie nützen wollen,
zu diskreditieren.

Jnzwischen haben die Wohltätigkeitsveranstal-
tungen noch andere, beinahe noch schlimmere For-
men angenommen, ich erinnere nur an die wie eine
Epidemie grassierenden Blumentage. Die Zudring-
lichkeit, mit der da verfahren wurde, schadete der
wahren Wohltätigkeit weit mehr als das Geld, das
dadurch einkam, ihr nützte, sie schreckte Wohl-
meinende und freiwillig Gebende direkt ab. Zu
welchen Auswüchsen diese Art von gewaltsamem
Heranholen Zahlungswilliger führt, das zeigt das
Beispiel von Hamburg, wo der Ausschuß des
Kinderhilfstages den Blumenverkauf in zwei-
deutigen Lokalen vornehmen ließ.

Wenn die Blumentage zu irgend etwas gut
waren, so war es, daß sie weiten Kreisen die Augen
darüber öffneten, daß die gegenwärtige Betätigung
der Wohltätigkeit eine durchaus falsche ist, daß es
so nicht weitergehen könne.

Jede Art von Wohltätigkeitsveranstaltung, die
Vergnügungssucht, Eitelkeit und Ehrgeiz weckt, ist
prinzipiell zu verwerfen. Sie bringt den sie Aus-
übenden eine ganz falsche Auffassung ihrer sozialen
und sittlichen Verpflichtungen bei, was speziell für
die dazu herangezogene Jugend von großer Gefahr
ist. Sie verflacht das Verantwortlichkeitsgefühl
der besitzenden Kreise, statt es zu vertiefen, und

Wohltätigkeitsanstalten, denen sie nützen wollen,
zu diskreditieren.

Jnzwischen haben die Wohltätigkeitsveranstal-
tungen noch andere, beinahe noch schlimmere For-
men angenommen, ich erinnere nur an die wie eine
Epidemie grassierenden Blumentage. Die Zudring-
lichkeit, mit der da verfahren wurde, schadete der
wahren Wohltätigkeit weit mehr als das Geld, das
dadurch einkam, ihr nützte, sie schreckte Wohl-
meinende und freiwillig Gebende direkt ab. Zu
welchen Auswüchsen diese Art von gewaltsamem
Heranholen Zahlungswilliger führt, das zeigt das
Beispiel von Hamburg, wo der Ausschuß des
Kinderhilfstages den Blumenverkauf in zwei-
deutigen Lokalen vornehmen ließ.

Wenn die Blumentage zu irgend etwas gut
waren, so war es, daß sie weiten Kreisen die Augen
darüber öffneten, daß die gegenwärtige Betätigung
der Wohltätigkeit eine durchaus falsche ist, daß es
so nicht weitergehen könne.

Jede Art von Wohltätigkeitsveranstaltung, die
Vergnügungssucht, Eitelkeit und Ehrgeiz weckt, ist
prinzipiell zu verwerfen. Sie bringt den sie Aus-
übenden eine ganz falsche Auffassung ihrer sozialen
und sittlichen Verpflichtungen bei, was speziell für
die dazu herangezogene Jugend von großer Gefahr
ist. Sie verflacht das Verantwortlichkeitsgefühl
der besitzenden Kreise, statt es zu vertiefen, und

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[246/0250] Wohltätigkeitsanstalten, denen sie nützen wollen, zu diskreditieren. Jnzwischen haben die Wohltätigkeitsveranstal- tungen noch andere, beinahe noch schlimmere For- men angenommen, ich erinnere nur an die wie eine Epidemie grassierenden Blumentage. Die Zudring- lichkeit, mit der da verfahren wurde, schadete der wahren Wohltätigkeit weit mehr als das Geld, das dadurch einkam, ihr nützte, sie schreckte Wohl- meinende und freiwillig Gebende direkt ab. Zu welchen Auswüchsen diese Art von gewaltsamem Heranholen Zahlungswilliger führt, das zeigt das Beispiel von Hamburg, wo der Ausschuß des Kinderhilfstages den Blumenverkauf in zwei- deutigen Lokalen vornehmen ließ. Wenn die Blumentage zu irgend etwas gut waren, so war es, daß sie weiten Kreisen die Augen darüber öffneten, daß die gegenwärtige Betätigung der Wohltätigkeit eine durchaus falsche ist, daß es so nicht weitergehen könne. Jede Art von Wohltätigkeitsveranstaltung, die Vergnügungssucht, Eitelkeit und Ehrgeiz weckt, ist prinzipiell zu verwerfen. Sie bringt den sie Aus- übenden eine ganz falsche Auffassung ihrer sozialen und sittlichen Verpflichtungen bei, was speziell für die dazu herangezogene Jugend von großer Gefahr ist. Sie verflacht das Verantwortlichkeitsgefühl der besitzenden Kreise, statt es zu vertiefen, und

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/250>, abgerufen am 23.11.2024.