das Publikum, das den Wert der Frauenarbeit bei der Jugendgerichtshilfe erkannt hat, durchaus da- für ist, daß sie auch auf das Amt der Schöffen bei den Jugendgerichten ausgedehnt werde.
Der Bund deutscher Frauenvereine hat im Ok- tober 1912 auf seiner Generalversammlung eine Resolution angenommen, in der die Notwendigkeit der weiblichen Schöffen bei den Jugendgerichten den gesetzgeberischen Körperschaften dargelegt wird, und im Februar 1913 hat er in Berlin eine im- posante Kundgebung zu diesem Zwecke veranstal- tet, in der eine Reihe vortrefflicher, vom zahlreich erschienenen Publikum mit Beifall und Verständ- nis begleiteter Rednerinnen und Redner mit zwingender Logik auseinandersetzten, wie gerade die Frauen mit ihrer Kenntnis und ihrem Ver- ständnis für das Familienleben, mit ihrem Sinne für das Konkrete, der alles Naheliegende sieht, mit ihrer Liebe für das Kind ganz besonders in der Lage sind, das Empfindungs- und Verstandesleben des jugendlichen Delinquenten, den Anteil des Milieus usw. zu beurteilen.
Es wird noch vieler Pionierarbeit bedürfen, bis eine befriedigende, einheitliche Jugendfürsorge- gesetzgebung und eine Zentralisation der Jugend- fürsorgebestrebungen - durch Verschmelzung und Verbindung staatlicher, kommunaler und Vereins- arbeit, durch Einrichtung von Jugendämtern -
das Publikum, das den Wert der Frauenarbeit bei der Jugendgerichtshilfe erkannt hat, durchaus da- für ist, daß sie auch auf das Amt der Schöffen bei den Jugendgerichten ausgedehnt werde.
Der Bund deutscher Frauenvereine hat im Ok- tober 1912 auf seiner Generalversammlung eine Resolution angenommen, in der die Notwendigkeit der weiblichen Schöffen bei den Jugendgerichten den gesetzgeberischen Körperschaften dargelegt wird, und im Februar 1913 hat er in Berlin eine im- posante Kundgebung zu diesem Zwecke veranstal- tet, in der eine Reihe vortrefflicher, vom zahlreich erschienenen Publikum mit Beifall und Verständ- nis begleiteter Rednerinnen und Redner mit zwingender Logik auseinandersetzten, wie gerade die Frauen mit ihrer Kenntnis und ihrem Ver- ständnis für das Familienleben, mit ihrem Sinne für das Konkrete, der alles Naheliegende sieht, mit ihrer Liebe für das Kind ganz besonders in der Lage sind, das Empfindungs- und Verstandesleben des jugendlichen Delinquenten, den Anteil des Milieus usw. zu beurteilen.
Es wird noch vieler Pionierarbeit bedürfen, bis eine befriedigende, einheitliche Jugendfürsorge- gesetzgebung und eine Zentralisation der Jugend- fürsorgebestrebungen – durch Verschmelzung und Verbindung staatlicher, kommunaler und Vereins- arbeit, durch Einrichtung von Jugendämtern –
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das Publikum, das den Wert der Frauenarbeit bei
der Jugendgerichtshilfe erkannt hat, durchaus da-
für ist, daß sie auch auf das Amt der Schöffen bei
den Jugendgerichten ausgedehnt werde.
Der Bund deutscher Frauenvereine hat im Ok-
tober 1912 auf seiner Generalversammlung eine
Resolution angenommen, in der die Notwendigkeit
der weiblichen Schöffen bei den Jugendgerichten
den gesetzgeberischen Körperschaften dargelegt wird,
und im Februar 1913 hat er in Berlin eine im-
posante Kundgebung zu diesem Zwecke veranstal-
tet, in der eine Reihe vortrefflicher, vom zahlreich
erschienenen Publikum mit Beifall und Verständ-
nis begleiteter Rednerinnen und Redner mit
zwingender Logik auseinandersetzten, wie gerade
die Frauen mit ihrer Kenntnis und ihrem Ver-
ständnis für das Familienleben, mit ihrem Sinne
für das Konkrete, der alles Naheliegende sieht, mit
ihrer Liebe für das Kind ganz besonders in der
Lage sind, das Empfindungs- und Verstandesleben
des jugendlichen Delinquenten, den Anteil des
Milieus usw. zu beurteilen.
Es wird noch vieler Pionierarbeit bedürfen, bis
eine befriedigende, einheitliche Jugendfürsorge-
gesetzgebung und eine Zentralisation der Jugend-
fürsorgebestrebungen – durch Verschmelzung und
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/236>, abgerufen am 31.07.2024.
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