Darum müssen Staat und Kommune hier ein- greifen und für die Mittel für eine den Bedürf- nissen entsprechende Anzahl von Horten garan- tieren. Daß dies im eigensten Jnteresse Beider ist, liegt klar auf der Hand.
Anstalten, die gefährdete Kinder ganz auf- nehmen, gibt es in Berlin nur 7 mit 280 Plätzen für Kinder unter sechs Jahren, für das Alter über sechs Jahren etwa 9 Anstalten mit 700 Plätzen. Für Kinder über 13 Jahre erscheint die Unter- bringung in Anstalten fast unmöglich. Neben einigen Rettungshäusern für gefallene Mädchen besitzt Berlin nur 4 stets überfüllte Anstalten für verwahrloste Kinder mit etwa 350 Plätzen. Ein Jugendhaus, in welches man solche Jugendliche, die obdachlos und polizeilich aufgegriffen, von der Polizei wieder entlassen werden müssen, da ein Grund zur weiteren Festhaltung fehlt und die Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten der Heim- beförderung zu tragen, oder sich aus anderen Gründen weigern, den Ausreißer wieder aufzu- nehmen, ein solches Jugendhaus, in welches man die besseren Elemente hineinretten könnte, bis ihr weiteres Fortkommen gesichert ist, hat sich als dringend nötig erwiesen. Auch für die zuziehende Jugend haben sich Jugendhäuser und Ledigenheime als eine große Notwendigkeit erwiesen, ferner Ob- dache zur Aufnahme von Müttern und Kindern,
Darum müssen Staat und Kommune hier ein- greifen und für die Mittel für eine den Bedürf- nissen entsprechende Anzahl von Horten garan- tieren. Daß dies im eigensten Jnteresse Beider ist, liegt klar auf der Hand.
Anstalten, die gefährdete Kinder ganz auf- nehmen, gibt es in Berlin nur 7 mit 280 Plätzen für Kinder unter sechs Jahren, für das Alter über sechs Jahren etwa 9 Anstalten mit 700 Plätzen. Für Kinder über 13 Jahre erscheint die Unter- bringung in Anstalten fast unmöglich. Neben einigen Rettungshäusern für gefallene Mädchen besitzt Berlin nur 4 stets überfüllte Anstalten für verwahrloste Kinder mit etwa 350 Plätzen. Ein Jugendhaus, in welches man solche Jugendliche, die obdachlos und polizeilich aufgegriffen, von der Polizei wieder entlassen werden müssen, da ein Grund zur weiteren Festhaltung fehlt und die Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten der Heim- beförderung zu tragen, oder sich aus anderen Gründen weigern, den Ausreißer wieder aufzu- nehmen, ein solches Jugendhaus, in welches man die besseren Elemente hineinretten könnte, bis ihr weiteres Fortkommen gesichert ist, hat sich als dringend nötig erwiesen. Auch für die zuziehende Jugend haben sich Jugendhäuser und Ledigenheime als eine große Notwendigkeit erwiesen, ferner Ob- dache zur Aufnahme von Müttern und Kindern,
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Darum müssen Staat und Kommune hier ein-
greifen und für die Mittel für eine den Bedürf-
nissen entsprechende Anzahl von Horten garan-
tieren. Daß dies im eigensten Jnteresse Beider ist,
liegt klar auf der Hand.
Anstalten, die gefährdete Kinder ganz auf-
nehmen, gibt es in Berlin nur 7 mit 280 Plätzen
für Kinder unter sechs Jahren, für das Alter über
sechs Jahren etwa 9 Anstalten mit 700 Plätzen.
Für Kinder über 13 Jahre erscheint die Unter-
bringung in Anstalten fast unmöglich. Neben
einigen Rettungshäusern für gefallene Mädchen
besitzt Berlin nur 4 stets überfüllte Anstalten für
verwahrloste Kinder mit etwa 350 Plätzen. Ein
Jugendhaus, in welches man solche Jugendliche, die
obdachlos und polizeilich aufgegriffen, von der
Polizei wieder entlassen werden müssen, da ein
Grund zur weiteren Festhaltung fehlt und die
Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten der Heim-
beförderung zu tragen, oder sich aus anderen
Gründen weigern, den Ausreißer wieder aufzu-
nehmen, ein solches Jugendhaus, in welches man
die besseren Elemente hineinretten könnte, bis
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/228>, abgerufen am 23.11.2024.
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