schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die nicht anerkannten Schulen "höhere Mädchen- schulen".
Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen derjenigen privaten Lyzeen, sowie den Unter- haltungspflichtigen derjenigen öffentlichen Lyzeen, denen aus irgendeinem Grunde die Durchführung der Bestimmungen vom 18. März 1908 in vollem Umfang Schwierigkeiten bereitet, in eindring- lichster Weise nahegelegt wird, auf die An- erkennung der Schulen als höhere Lehranstalten zu verzichten, bzw. auf die Wiederumwandlung der öffentlichen Lyzeen in höhere Mädchenschulen Be- dacht zu nehmen, so ist, wenn davon Gebrauch ge- macht wird, die ganze schwer errungene Neuord- nung des höheren Mädchenschulwesens in Frage gestellt, und es besteht die Gefahr, daß manche Privatschulen die Gelegenheit mit Freuden er- greifen werden, die kostspielige Umwandlung auf- zugeben.
Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver- mieden werden.
Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be- stimmungen gerecht werden, müßten eine der Gegenwart entsprechende rechtliche Grundlage und eine ausgiebige Übergangszeit erhalten.
Daß vor allen Dingen Staat und Kommune auch für die Mädchen geldlich in gleicher Weise
schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die nicht anerkannten Schulen „höhere Mädchen- schulen“.
Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen derjenigen privaten Lyzeen, sowie den Unter- haltungspflichtigen derjenigen öffentlichen Lyzeen, denen aus irgendeinem Grunde die Durchführung der Bestimmungen vom 18. März 1908 in vollem Umfang Schwierigkeiten bereitet, in eindring- lichster Weise nahegelegt wird, auf die An- erkennung der Schulen als höhere Lehranstalten zu verzichten, bzw. auf die Wiederumwandlung der öffentlichen Lyzeen in höhere Mädchenschulen Be- dacht zu nehmen, so ist, wenn davon Gebrauch ge- macht wird, die ganze schwer errungene Neuord- nung des höheren Mädchenschulwesens in Frage gestellt, und es besteht die Gefahr, daß manche Privatschulen die Gelegenheit mit Freuden er- greifen werden, die kostspielige Umwandlung auf- zugeben.
Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver- mieden werden.
Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be- stimmungen gerecht werden, müßten eine der Gegenwart entsprechende rechtliche Grundlage und eine ausgiebige Übergangszeit erhalten.
Daß vor allen Dingen Staat und Kommune auch für die Mädchen geldlich in gleicher Weise
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schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die
nicht anerkannten Schulen „höhere Mädchen-
schulen“.
Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen
derjenigen privaten Lyzeen, sowie den Unter-
haltungspflichtigen derjenigen öffentlichen Lyzeen,
denen aus irgendeinem Grunde die Durchführung
der Bestimmungen vom 18. März 1908 in vollem
Umfang Schwierigkeiten bereitet, in eindring-
lichster Weise nahegelegt wird, auf die An-
erkennung der Schulen als höhere Lehranstalten
zu verzichten, bzw. auf die Wiederumwandlung der
öffentlichen Lyzeen in höhere Mädchenschulen Be-
dacht zu nehmen, so ist, wenn davon Gebrauch ge-
macht wird, die ganze schwer errungene Neuord-
nung des höheren Mädchenschulwesens in Frage
gestellt, und es besteht die Gefahr, daß manche
Privatschulen die Gelegenheit mit Freuden er-
greifen werden, die kostspielige Umwandlung auf-
zugeben.
Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver-
mieden werden.
Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be-
stimmungen gerecht werden, müßten eine der
Gegenwart entsprechende rechtliche Grundlage und
eine ausgiebige Übergangszeit erhalten.
Daß vor allen Dingen Staat und Kommune
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/131>, abgerufen am 16.07.2024.
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