Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver- Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be- Daß vor allen Dingen Staat und Kommune schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver- Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be- Daß vor allen Dingen Staat und Kommune <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0131" n="127"/> schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die<lb/> nicht anerkannten Schulen „höhere Mädchen-<lb/> schulen“.</p><lb/> <p>Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen<lb/> derjenigen privaten Lyzeen, sowie den Unter-<lb/> haltungspflichtigen derjenigen öffentlichen Lyzeen,<lb/> denen aus irgendeinem Grunde die Durchführung<lb/> der Bestimmungen vom 18. März 1908 in vollem<lb/> Umfang Schwierigkeiten bereitet, in eindring-<lb/> lichster Weise nahegelegt wird, auf die An-<lb/> erkennung der Schulen als höhere Lehranstalten<lb/> zu verzichten, bzw. auf die Wiederumwandlung der<lb/> öffentlichen Lyzeen in höhere Mädchenschulen Be-<lb/> dacht zu nehmen, so ist, wenn davon Gebrauch ge-<lb/> macht wird, die ganze schwer errungene Neuord-<lb/> nung des höheren Mädchenschulwesens in Frage<lb/> gestellt, und es besteht die Gefahr, daß manche<lb/> Privatschulen die Gelegenheit mit Freuden er-<lb/> greifen werden, die kostspielige Umwandlung auf-<lb/> zugeben.</p><lb/> <p>Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver-<lb/> mieden werden.</p><lb/> <p>Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be-<lb/> stimmungen gerecht werden, müßten eine der<lb/> Gegenwart entsprechende rechtliche Grundlage und<lb/> eine ausgiebige Übergangszeit erhalten.</p><lb/> <p>Daß vor allen Dingen Staat und Kommune<lb/> auch für die Mädchen geldlich in gleicher Weise<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [127/0131]
schule in Preußen fortan Lyzeum heißen soll, die
nicht anerkannten Schulen „höhere Mädchen-
schulen“.
Da in diesem Erlaß den Leitern und Leiterinnen
derjenigen privaten Lyzeen, sowie den Unter-
haltungspflichtigen derjenigen öffentlichen Lyzeen,
denen aus irgendeinem Grunde die Durchführung
der Bestimmungen vom 18. März 1908 in vollem
Umfang Schwierigkeiten bereitet, in eindring-
lichster Weise nahegelegt wird, auf die An-
erkennung der Schulen als höhere Lehranstalten
zu verzichten, bzw. auf die Wiederumwandlung der
öffentlichen Lyzeen in höhere Mädchenschulen Be-
dacht zu nehmen, so ist, wenn davon Gebrauch ge-
macht wird, die ganze schwer errungene Neuord-
nung des höheren Mädchenschulwesens in Frage
gestellt, und es besteht die Gefahr, daß manche
Privatschulen die Gelegenheit mit Freuden er-
greifen werden, die kostspielige Umwandlung auf-
zugeben.
Diese Gefahr muß unter allen Umständen ver-
mieden werden.
Diejenigen Privatschulen hingegen, die den Be-
stimmungen gerecht werden, müßten eine der
Gegenwart entsprechende rechtliche Grundlage und
eine ausgiebige Übergangszeit erhalten.
Daß vor allen Dingen Staat und Kommune
auch für die Mädchen geldlich in gleicher Weise
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